Krankenversicherung für Beamte der Polizei
Der Dienstherr ist seinen Beamten gegenüber zu Schutz und Fürsorge verpflichtet. Eine Fürsorgeleistung ist die Krankenfürsorge. Beamte der Polizei, die im Dienst ihre Gesundheit oder ihr Leben aufs Spiel setzen, erhalten in einigen Bundesländern Heilfürsorge. Im Freistaat Bayern haben Polizeianwärter und nach der Ausbildung Beamte im Bereitschaftsdienst Anspruch auf Heilfürsorge. Alle anderen erhalten Beihilfe.
Heilfürsorge für Beamte der Polizei
Bei einem hohen gesundheitlichen Risiko im Dienst wäre eine private Absicherung mit unzumutbar hohen Kosten verbunden. Daher übernimmt der Dienstherr mit der Heilfürsorge die Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod und für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Eine zusätzliche Krankenversicherung ist nicht notwendig.
Die Leistungen der Heilfürsorge sind vergleichbar mit den Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen. Heilfürsorge stellt eine eigenständige Art von Krankenversicherung dar, die bestimmten Berufsgruppen vorbehalten ist. Die Regelung von Heilfürsorge und Beihilfe findet auf Landesebene statt.
Heilfürsorge wird nur im aktiven Dienst und auch nur solange die gesundheitlichen Gefahren bestehen gewährt. Spätestens wenn der Beamte der Polizei seinen Dienst beendet und in den Ruhestand geht, endet auch der Anspruch auf Heilfürsorge und der Anspruch auf Beihilfe lebt auf.
Beihilfe für Beamte der Polizei
Jedes Bundesland kann seine Beihilfebemessungssätze selbst festlegen. Bis auf wenige Ausnahmen halten sich die Länder jedoch an die Regelungen des Bundes. Höhe der Kostenerstattungen:
- 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
- 70 % für Beamte mit mindestens zwei Kindern
- 70 % für beihilfeberechtigte Partner
- 70 % für Beamte im Ruhestand
- 80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen
Die Krankenversicherungspflicht gilt seit 2009 auch für Beamte. Sie müssen die Kosten, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden mit einer Krankenversicherung absichern. Allerdings sind Beamte nicht sozialversicherungspflichtig und somit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Sie können sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern. Beihilfekonforme Krankenversicherungen, mit denen nur die Restkosten nach Beihilfeerstattung abgesichert werden, bieten ausschließlich private Krankenkassen an. Einer der wenigen Anbieter beihilfekonformer Tarife ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth.
Private Krankenversicherung für Beamte der Polizei
Welche Leistungen Sie absichern, entscheiden Sie bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth selbst. Sie zahlen nur für die in Ihrem Versicherungsvertrag individuell vereinbarten Leistungen. Für Anwärter bietet die DBV einen kostengünstigen Anwärtertarif an.
Der Tarif Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth ist eine private Krankenversicherung mit perfekt auf die Beihilfe abgestimmten Leistungen. Sie haben die Wahl zwischen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
- Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung möglich
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
- Anspruch auf Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus
- Hohe oder komplette Übernahme von Arzneimittelkosten
- Hohe Erstattungen für Sehhilfen
Privat Versicherte Beamte der Polizei erhalten schneller Behandlungstermine bei Fachärzten und müssen in der Praxis nur kurze Wartezeiten in Kauf nehmen. Sie haben Zugang zu den geeignetsten Therapien und innovativsten Medikamenten.
