Krankenfürsorge für Beamte der Feuerwehr
Der Freistaat Bayern als Dienstherr gewährt Beamten der Feuerwehr Krankenfürsorge in Form von Beihilfe. Mit der Beihilfe erstattet er einen Teil der tatsächlichen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Jedes Bundesland kann seine eigenen Beihilfeverordnungen erlassen.
In den meisten Bundesländern, wie auch im Freistaat Bayern geltende Beihilfebemessungssätze:
- 50 Prozent für Beamte ohne oder mit einem Kind
- 70 Prozent für Beamte mit zwei oder mehr Kindern
- 70 Prozent für beihilfeberechtigte Partner
- 70 Prozent für Beamte im Ruhestand
- 80 Prozent für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen
Die Restkosten müssen im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht mit einer Krankenversicherung abgesichert werden. An den Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt sich der Dienstherr nicht.
Krankenversicherungsschutz für Beamte der Feuerwehr
Gesetzliche Krankenversicherungen bieten nur Volltarife an, das heißt, der Leistungserbringer rechnet die gesamten Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Für den Versicherten entstehen für die Behandlung keine Kosten. Erstattungen der Beihilfestelle entfallen.
Mit der privaten Krankenversicherung sichern Sie lediglich die 20 bis 50 Prozent der Kosten, die nicht von der Beihilfe übernommenen werden, ab. Sie profitieren in vollem Umfang von den erstklassigen Versicherungsleistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth zu besonders günstigen Beiträgen.
Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr
Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt und ebenfalls für alle Bürger eine Pflichtversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte werden automatisch von der gesetzlich Pflegeversicherung erfasst. Privat krankenversicherte Beamte der Feuerwehr müssen selbst einen separaten Vertrag abschließen. Die Leistungen beider Systeme sind identisch. Beide Versicherungsformen decken die Kosten im Pflegefall nur in eingeschränktem Umfang ab. Eine Pflegezusatzversicherung ist sehr empfehlenswert.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr
Eine Dienstunfähigkeit stellt für Beamte unabhängig von ihrem Beamtenstatus immer ein finanzielles Risiko dar. Beamte auf Probe, die durch einen Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung dienstunfähig werden, können mit einem Unfallruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Resultiert die Dienstunfähigkeit aus anderen Ursachen, werden Sie aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Bei Entlassung droht Ihnen Hartz 4 - ohne private Vorsorge werden Sie schnell zum Sozialfall.
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth können Sie sich perfekt vor Ihrem finanziellen und sozialen Abstieg im Ernstfall schützen.
Selbst wenn Sie bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf Versorgung durch den Dienstherrn haben - der maximale Ruhegehaltssatz liegt bei 71,75 % der letzten Bezüge. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie die Differenz zwischen Ruhegehalt und dem gewohnten Einkommen ausgleichen.
Dienstanfänger-Police für Beamte der Feuerwehr
Die „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth ist eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Widerruf, auf Probe und Beamte auf Lebenszeit, welche die 5-jährige Wartezeit noch nicht erfüllen. Die Dienstanfänger-Police ist eine Kombination von Dienstunfähigkeitsversicherung mit einem Produkt der privaten Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth – Sie schützen sich gegen das finanzielle Risiko einer Dienstunfähigkeit und beginnen gleichzeitig für das Alter vorzusorgen.
Dienstanfänger haben einen höheren Versorgungsbedarf als Beamte, die schon länger ihren Dienst leisten und dem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf ein Ruhegehalt haben. Vereinbart werden können Dienstunfähigkeitsrenten von:
- bis zu 1.200 EUR im mittleren Dienst
- bis zu 1.500 EUR im gehobenen Dienst
- und bis zu 1.800 EUR im höheren Dienst
Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr
Verursachen Sie im Dienst einen Schaden, können Sie dafür zur Verantwortung gezogen werden. Der Gesetzgeber sieht für Schadenersatzforderungen keine Höchstgrenzen vor. Sie haften in vollem Umfang mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Einkommen. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth können Sie sich mit einer Versicherungssumme von bis zu 20 Millionen € absichern.