Die Ausbildung von Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten
Um in die engere Wahl für eine Ausbildung zu kommen, müssen zunächst die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates
- Gewährleistung, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine Schulden oder Vorstrafen
- Besitz des erforderlichen Bildungsabschlusses
Persönliche Voraussetzungen
- Nicht älter als 50 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Nachweis der körperlichen Eignung durch eine amtsärztliche Untersuchung
- Führerschein und die Bereitschaft zum Führen eines Fahrzeuges
Zur Ausbildung zugelassen werden kann, wer das Auswahlverfahren mit verschiedenen Tests erfolgreich absolviert und von ärztlicher Seite für tauglich befunden wird.
Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst oder der 3. Qualifikationsebene
Der Vorbereitungsdienst von Anwärtern für den technischen, gehobenen Dienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes erstreckt sich über 12 bis 18 Monate. Zur Wahl stehen die Fachrichtungen Bautechnik, Maschinentechnik oder Vermessung/Geoinformatik. Beamte auf Widerruf tragen den Titel: „Technischer Regierungsoberinspektoranwärter“.
Fachliche Voraussetzungen:
- abgeschlossenes Bachelorstudium einer Hochschule, Universität oder anderen gleichwertigen Bildungseinrichtung
- in der Fachrichtung Bautechnik: abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen – von Vorteil ist eine Vertiefung in den Bereichen Wasserbau, Grundbau oder konstruktiver Ingenieurbau
- in der Fachrichtung Maschinentechnik: abgeschlossenes Studium beispielsweise im Maschinenbau, Schiffbau, der Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder Informationstechnik
- in der Fachrichtung Vermessungstechnik / Geoinformatik abgeschlossenes Studium im Vermessungswesen
Die praktische Ausbildung findet in unterschiedlichen Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes statt, beispielsweise in der Generaldirektion oder in einer Außenstelle beziehungsweise in nachgeordneten Wasser und Schifffahrtsämtern.
Wie geht es nach der Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten weiter?
Nach bestandener Laufbahnprüfung werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt und Ihnen wird ein Amt verliehen, Sie tragen die Amtsbezeichnung: „Technischer Regierungsoberinspektor“.
Beamte im technischen Dienst der Fachrichtung Bautechnik entwerfen beispielsweise neue Wasserbauwerke und sorgen für die Instandhaltung bereits vorhandener Bauwerke. Sie planen und konstruieren Modelle für Neu- und Ausbaumaßnahmen, erstellen Leistungskataloge, vergeben Aufträge und überwachen die Umsetzung Ihrer Projekte.
In der Fachrichtung Maschinentechnik sind Sie für die Wartung der technischen Bauteile zuständig. Sie konzipieren und bauen Antriebe und Steuerungen, beispielsweise für Schleusenanlagen. Sie können auch die Planung, beispielsweise von Investitionsmaßnahmen an Schifffahrtsanlagen übernehmen oder Schifffahrtsunfälle abwickeln. Möglich ist auch die Leitung eines Außenbezirkes oder eines Bauhofes, beziehungsweise eines Sachbereichs in einem Wasser¬ und Schifffahrtsamt.
Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten im höheren Dienst
Die erforderlichen spezifischen Kenntnisse in den Fachrichtungen:
- Bautechnik
- Maschinentechnik
eignen sich Nachwuchskräfte für den höheren technischen Dienst in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im Rahmen eines Referendariats an. Nach der Ausbildung übernehmen Sie als Experte für Technik, Nautik, Recht, Ökologie und Wirtschaft eine verantwortungsvolle Rolle bei der bedarfsgerechten Gestaltung der Schifffahrtswege. Ihre Aufgabe ist es, durch den Einsatz innovativer Technik die Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Bundeswasserstraßen jederzeit zu gewährleisten und zu verbessern.