Vor welchen Risiken stehen Beamte der Feuerwehr?
Das Verhältnis von Beamten der Feuerwehr zum Dienstherrn wird nicht vertraglich geregelt. Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit besonderen Rechten und Pflichten. Sie geloben ihren Dienst gewissenhaft zu leisten und dabei geltende Gesetze zu beachten. Bei einem Dienstvergehen kann ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten der Feuerwehr eingeleitet werden.
Wann wird von einem Dienstvergehen gesprochen?
Ein Dienstvergehen ist im Innenverhältnis die Verletzung der Dienstpflichten oder im Außenverhältnis ein Verhalten, welches das Ansehen bzw. das Vertrauen in das Beamtentum schädigt.
Vergehen von Beamten der Feuerwehr im Dienst
Im Innenverhältnis werden Pflichtverletzungen unterteilt in unmittelbare oder mittelbare Pflichtverletzungen. Mittelbar zugefügte Schäden sind beispielsweise Beschädigungen von dienstlich genutzten Gegenständen.
Unmittelbare Schäden sind negative Folgen, die aus der Tätigkeit des Beamten der Feuerwehr resultieren.
Als Vergehen im Außenverhältnis werden Schäden angesehen, die Beamte Dritten bei der Ausführung ihres Dienstes verursachen. Schadenersatzforderungen werden zunächst an den Dienstherrn gestellt. Hat der Beamte der Feuerwehr bei der Verrichtung seiner hoheitlichen Tätigkeiten vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Pflichtverletzung begangen, kann der Dienstherr den Beamten in Regress nehmen.
- Vorsätzliche Schäden sind absichtlich und in vollem Bewusstsein der Strafbarkeit und deren Konsequenzen herbeigeführte Ereignisse
- Als Grob fahrlässig gelten Schäden, wenn die Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maße verletzt wurden, obwohl die Folgen absehbar waren
Wird daraufhin gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet, wird für die Verteidigung eine Rechtsschutzversicherung mit speziellem Strafrechtsschutz benötigt, wie sie als einer der wenigen Versicherer die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth anbietet. Eine Privathaftpflichtversicherung leistet hier keinen Schutz.
Arbeitsrechtliche Konflikte zwischen Beamten der Feuerwehr und Dienstherrn
Beamte dürfen für die Durchsetzung ihrer Interessen nicht streiken. Sie können sich gegen Entscheidungen des Dienstherrn wehren, indem sie Klage einreichen. Eine Klage wird nicht direkt an den Vorgesetzten, sondern an den Dienstherrn, also den Staat, gerichtet. Dadurch bleibt die Anonymität gewahrt und der Dienstalltag wird nicht negativ beeinflusst.
Mit einer Anfechtungsklage, der häufigsten Klageform, soll eine Maßnahme, beziehungsweise ein Verwaltungsakt, zum Beispiel eine angeordnete Versetzung, wieder aufgehoben werden. Bei der Verpflichtungsklage klagen Beamte gegen abgelehnte oder unterlassene Verwaltungsakte, mit dem Ziel, die Genehmigung, Erlaubnis oder Zulassung zu erwirken. Ziel der Feststellungsklage ist die Überprüfung von Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses.