Was gilt als Unfall?
Einen Unfall ist ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, dass plötzlich, unerwartet auftritt und nicht freiwillig in Kauf genommen wird. Hervorgerufen wird ein Unfall durch mechanische, chemische, thermische oder elektrische Kräfte beziehungsweise Eigenbewegungen. Häufig wird zur Vereinfachung der Definition Unfall „PAUKE“ genannt. Ein Unfall ist ein plötzlich (P), von außen (A), unfreiwillig (U) auf den Körper (K) wirkendes Ereignis (E). Nicht als Unfall gewertet werden Erfrierungen, Vergiftungen, Selbstverletzungen oder organische Ursachen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden auch Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, beispielsweise durch Alkohol und Unfälle während einer Straftat.
Täglich passieren in Deutschland tausende von Unfällen, selbst bei den einfachsten Tätigkeiten und egal wie vorsichtig und umsichtig die Person handelt. Neben den Schmerzen und Sorgen können die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls Sie in kurzer Zeit auch noch an den Rand des finanziellen Ruins bringen. Zum unfallbedingten Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit oder Jobverlust kommen oft noch hohe Kosten auf Sie zu.
- Teure Umbaumaßnahmen, zum Beispiel um die Wohnung barrierefrei und das Auto behindertengerecht zu gestalten
- Selbstbeteiligungen an Krankenhauskosten, für Medikamente, Hilfsmittel, beispielsweise Rollstuhl, Reha und Krankengymnastik
- spezielle Therapien oder Hilfsmittel
- Kosten für Haushaltshilfen, Kinderbetreuung oder Pflegepersonal