Grundwissen Versicherungen
Zu den wichtigsten Versicherungen für alle Bürger Deutschlands, und deshalb auch gesetzlich vorgeschrieben, gehören die Kranken- und Pflegeversicherung. In Deutschland gilt seit 2009 die allgemeine Krankenversicherungspflicht, dadurch soll allen Bürgern, egal, ob Angestellter oder Arbeiter, Student, Rentner oder Arbeitssuchender, ermöglicht werden, im Krankheitsfall medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können. Niemand soll bei langwierigen Erkrankungen und Behandlungen ein finanzielles Risiko eingehen müssen. Auch die Kosten im Pflegefall können zur enormen finanziellen Belastung werden. Daher ist die Pflegeversicherung seit 1995 ebenfalls eine Pflichtversicherung, allerdings sind die Leistungen nur als Zuschuss zu den real anfallenden Kosten anzusehen. Ein großes Risiko tragen die Versicherten weiterhin selbst.
Für Pflichtversicherungen besteht Kontrahierungszwang. Im Gegenzug zur Versicherungspflicht für alle Bürger sind auch die Krankenkassen verpflichtet, grundsätzlich jedem die Aufnahme zu gewähren. Gesetzlich krankenversichern müssen sich unter anderem alle Arbeitnehmer, die mehr als € 450 im Monat verdienen und deren Jahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (im Jahr 2019 Brutto-Jahresgehalt von € 60.750) liegt, Azubis, Studenten und Praktikanten, die für Ihre Ausbildung kein Geld erhalten, Rentnerinnen und Rentner bei entsprechenden Vorversicherungszeiten, Empfänger von Arbeitslosengeld und Hartz 4. Privat versichern können sich unabhängig von ihrem Einkommen Beamte und Selbstständige sowie Arbeitnehmer, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.
Welche Versicherungen sollten Lehrer und Referendare haben?
Lehrer in Ausbildung, Probezeit, auf Lebenszeit und im Ruhestand sind aufgrund ihres Beamtenstatus nicht an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden, sondern können sich auch in der privaten Krankenversicherung versichern. Mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung können Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe geltend machen. Der Dienstherr übernimmt im Rahmen der Beihilfe mindestens 50 % der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen. Bei Lehrern mit mindestens 2 Kindern, beihilfeberechtigten Ehe- beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern und Beamten im Ruhestand werden 70 % und Kindern und Waisen 80 % der Kosten erstattet.
Lehrer und Referendare können sich selbstverständlich auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Die gesetzlichen Versicherungen sind Vollkostentarife, die alle angebotenen Leistungen komplett übernehmen und nicht an die Beihilfe angepasst werden können. Der Anspruch auf Beihilfe erlischt, beziehungsweise kann nur für nicht im Leistungskatalog enthaltene Leistungen geltend gemacht werden.
Abrechnung der Leistungen, welche Lehrer und Referendare erhalten
Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen direkt mit Arzt oder Krankenhaus ab. Privat krankenversicherten Beamten werden die erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt und müssen von ihnen zunächst beglichen werden. Anschließend können bei der zuständigen Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung Anträge auf Kostenerstattung eingereicht werden, welche nach der Prüfung des Antrags die jeweils erstattungsfähigen Kosten an den Versicherten überweisen.
Kann ich jederzeit die Krankenversicherung wechseln?
Ein Wechsel zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen ist problemlos nach einer Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende möglich. Private Krankenversicherungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Vor jeder Neuaufnahme in eine private Krankenversicherung steht hier jedoch wieder die Überprüfung des Gesundheitszustandes an. Auch aufgrund des mittlerweile höheren Alters müssen Sie davon ausgehen, dass die Beiträge einer neuen Versicherung höher sein werden. Zusätzlich gehen die bereits gebildeten Altersrückstellungen zum großen Teil verloren und es gelten wieder Wartezeiten, bis verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden können. Ein Wechsel ist selten sinnvoll.
Sollte Ihnen die private Krankenversicherung in Ihrem Tarif zu teuer sein, können Sie beispielsweise in den Standardtarif wechseln. Bei einer neuen Versicherung werden Sie unter Umständen nur noch im Basistarif aufgenommen. Die Leistungen im Basistarif sind vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge dürfen maximal so hoch wie in der gesetzlichen Krankenversicherung ausfallen.
Sind Sie als angestellter Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, können Sie in die private Versicherung wechseln, wenn Ihr Einkommen ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit monatlich € 5.062,50 beziehungsweise jährlich € 60.750 liegt. Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Versicherung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, beziehungsweise sehr schwierig und ab einem gewissen Alter fast unmöglich.
Welches ist die preiswerteste Krankenversicherung für Lehrer und Referendare?
Eine pauschale Antwort auf die Frage, welche Krankenversicherung für Lehrer und Referendare die günstigste ist, gibt es nicht. In der Regel ist eine private Absicherung für Beamte jedoch günstiger. Lehrer und Referendare mit Anspruch auf Beihilfe, mit der bereits mindestens 50 % der Kosten im Krankheitsfall abdeckt werden, müssen nur noch die Restkosten absichern. Beihilfe ist das Äquivalent zur anteiligen Kostenübernahme der Krankenversicherung von Arbeitgebern für Ihre Arbeitnehmer. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen Sie zu 100 % selbst.
Die Beträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Mit einem recht guten Gehalt und der Tatsache, dass Sie für die Beiträge in voller Höhe aufkommen müssen, wird diese Form der Absicherung teuer. Allerdings bieten gesetzliche Krankenversicherungen den Vorteil, dass in der Familienversicherung mit einem monatlichen Versicherungsbeitrag die gesamte Familie abgesichert werden kann. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen allerdings nur eine Regelversorgung. Alles was über das Notwendigste hinausgeht, müssen Sie privat zahlen.
Was ist eine Anwartschaft für Lehrer und Referendare auf eine Krankenversicherung?
Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich die Aufnahme in eine private Krankenversicherung noch bevor Sie den Versicherungsschutz benötigen, aber wissen, dass dies später der Fall sein wird und Sie sich absichern möchten, dass zwischenzeitlich auftretende Erkrankungen die Aufnahme nicht erschweren. Studenten auf Lehramt sind meist noch in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern familienversichert.
Schließen Sie während des Studiums eine Anwartschaft bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth ab, dient der beim Abschluss festgestellte Gesundheitszustand später als Berechnungsgrundlage für Ihre Beiträge. Krankheiten, die nach dem Abschluss auftreten, sind für Aufnahme und Beiträge nicht mehr relevant. Eine kleine Anwartschaft überbrückt optimal kurze Zeiträume und ist nur mit geringen Kosten verbunden. Eine große Anwartschaft ist teurer und empfiehlt sich vorrangig, wenn längere Zeiträume überbrückt werden sollen. Hier wird neben der Gesundheit auch das Alter konserviert. Dadurch können bereits die ersten Altersrückstellungen gebildet werden.
Wie hoch sind die Kosten einer Krankenversicherung für Lehrer und Referendare?
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 % (2019) plus einem individuellen Zusatzbeitrag von etwa 1 %. Berechnungsgrundlage bildet das Monatsbruttoeinkommen. Bei angestellten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber 50 % der Versicherungskosten. Der Dienstherr freiwillig gesetzlich versicherter Lehrer und Referendare beteiligt sich nicht an den monatlichen Prämien. Da das Einkommen von Beamten in der Regel recht hoch ist, sind demzufolge auch die Beiträge hoch. Die Beiträge sind gedeckelt, der monatliche Höchstbetrag liegt derzeit bei € 703,32.
Statt sich zur Hälfte an den Versicherungsbeiträge seiner Beamten zu beteiligen, erstattet der Dienstherr mit der Beihilfe mindestens 50 % der tatsächlichen Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt und für Vorsorgemaßnahmen. Die Restkosten können mit der beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth perfekt abgesichert werden. Die Höhe des Einkommens spielt für die Beitragsberechnung keine Rolle, sondern richtet sich nach individuellen Faktoren, wie Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss, Alter sowie den gewünschten Leistungen, vereinbarten Selbstbehalten und Beihilfebemessungssatz.
Gibt es spezielle Versicherungen für Lehrer und Referendare?
Dienstunfähigkeitsversicherung
Für Lehrer und Referendare besteht im Vergleich zu anderen Berufsgruppen ein erhöhtes Risiko, dienstunfähig zu werden. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth bietet Ihnen in jedem Stadium Ihrer dienstlichen Laufbahn optimale finanzielle Sicherheit. Zwar haben Beamte nach einer 5jährigen Wartezeit Anspruch auf ein Ruhegehalt, dieses ist jedoch immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Zunächst erhalten Sie eine Mindestversorgung in Höhe von etwa € 1.400. Mit jedem Dienstjahr erhöhen sich Ihre Ansprüche, bis nach 40 Dienstjahren der Höchstwert von 71,75 % der letzten Besoldung erreicht wird. Ohne zusätzliche, private Absicherung können Sie zu keinem Zeitpunkt Ihrer Karriere Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten.
Dienstanfänger-Police für Referendare und junge Lehrer
Während des Referendariats, in der Probezeit und den ersten 5 Dienstjahren nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit besteht von Seiten des Dienstherrn noch keine Fürsorgepflicht bei Dienstunfähigkeit. Lehrer und Referendare können in dieser Zeit noch nicht in den Ruhestand versetzt werden und erhalten somit auch kein Ruhegehalt. Sie werden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die geleisteten Dienstjahren werden als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit angesehen, der Dienstherr zahlt die Versicherungsbeiträge nach. Wenn bereits Ansprüche auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, sind diese gering. Sie werden höchstwahrscheinlich zum Hartz 4-Bezieher.
Bei einer Entlassung stehen Sie von heute auf morgen ohne Einkommen da. Die spezielle Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth bietet bereits Referendaren eine monatliche Rente, die es erlaubt, eine gewisse finanzielle Sicherheit zu genießen.
Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer und Referendare
Schon während des Referendariats können Sie für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, zur Verantwortung gezogen werden. Der Vorwurf einer Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht, wenn ein Kind in Ihrer Dienstzeit zu Schaden kommt, steht schnell im Raum. Artikel 34 des Grundgesetzes besagt:
„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.“ Schadenersatzforderungen werden an Ihren Dienstherrn gestellt, der Sie bei grob fahrlässigem Handeln in Regress nehmen wird. Bei einem Personenschaden können Sie zur Zahlung von Schmerzensgeld bis hin zur Zahlung von lebenslangen Renten verurteilt werden.
Mit der die kombinierten Privat- und Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth sichern Sie sich sowohl für den privaten als auch den dienstlichen Bereich perfekt ab.