Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst
Die Ausbildung zum Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst erfolgt als 3-jähriges, duales Bachelorstudium. Zum Studium benötigen Sie die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife, beziehungsweise einen vergleichbaren Bildungsabschluss. Angeboten wird der Ausbildungsgang in erster Linie von der Rentenversicherung und Bundesgenossenschaften. Möglich ist ein allgemeines Studium oder Studium mit Schwerpunkt Unfallversicherung.
Aufgaben Sozialversicherungsbeamter im gehobenen Dienst
Zu Ihren Hauptaufgaben gehört die Bearbeitung von Anträgen, Eingaben und Rechtsbehelfen. Nach der Prüfung von Anträgen auf Leistungen der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung erteilen Sie Bewilligungen oder Ablehnungen, berechnen die Höhe der Ansprüche und sorgen für die Auszahlung der Leistungen.
Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst informieren und beraten die Versicherten, beantworten Fragen und helfen bei Unklarheiten. Außerdem nehmen Sie Beschwerden entgegen und suchen nach Lösungsmöglichkeiten bei Problemen. Eine stetige Weiterbildung ist für Sozialversicherungsbeamte ausgesprochen wichtig. Fortwährend werden neue sozialversicherungsrechtliche Regelungen und Vorschriften erlassen.
Neue Kenntnisse können Sie in innerbehördlichen Weiterbildungen erwerben. Sie haben die Möglichkeit, sich auf bestimmte Aufgaben zu spezialisieren und Führungspositionen zu übernehmen. Auch Seminare und Kurse externer Bildungsträger sind geeignet, um fachliches Wissen zu aktualisieren und zu erweitern. Themen könnten beispielsweise Versicherungswesen, Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht oder die Pflegeversicherung sein.
Sozialversicherungsbeamte im höheren Dienst
Die Ausbildung für eine Laufbahn im höheren Dienst findet über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren abwechselnd an Akademien und Bildungsinstituten der Sozialversicherungsträger und direkt bei Sozialversicherungsträgern des Bundes und der Länder statt. Ausbildungsvoraussetzung ist ein mit Mastergrad oder Staatsexamen abgeschlossenes Studium in einer für die entsprechende Laufbahn geeigneten Fachrichtung sowie einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung.
Je nach Vorbildung spezialisieren Sie Sich für den:
- nichttechnischen Verwaltungsdienst (Bewerber mit rechtswissenschaftlichem Background)
- versicherungsmathematisch-statistischen Dienst
- technischen Aufsichtsdienst (geeignet für Ingenieurwissenschaftler)
- sozialmedizinischen, psychologischen und pharmazeutischen Dienst (mit Medizin- oder Psychologiestudium)
Sie übernehmen Planungs-, Leitungs- und Koordinierungsaufgaben bei den Sozialversicherungsträgern und -verbänden, bei Versicherungsämtern und Behörden oder in Sozialministerien.