Wie hoch ist das Ruhegehalt für Beamte im Ruhestand?
Derzeit beträgt der maximale Anspruch 71,75 % der letzten Bezüge. Bis 2001 lag der Versorgungshöchstsatz für Beamte im Ruhestand noch bei 75 %. Auch Beamte müssen Kürzungen in der Versorgung hinnehmen. Private Absicherung und Vorsorge wird daher auch für sie immer wichtiger. Ob reguläre Pensionierung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – sicher ist, dass Sie immer finanzielle Einbußen haben werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth bietet Ihnen verschiedene Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten, mit denen Sie schon frühzeitig das Fundament für Ihre finanziellen Sicherheit im Ruhestand legen können, beispielsweise mit Privat Renten oder der Rürup-Rente.
Berechnungsgrundlagen des Ruhegehaltssatzes sind:
- ruhegehaltsfähige Dienstbezüge
- ruhegehaltsfähige Dienstzeit
- Besoldungstabellen von Bund und Ländern
2018 betrug der durchschnittliche Ruhegehaltssatz etwa 67 %. Das heißt, Ihre monatlichen Einkünfte verringern sich im Ruhestand um 1/3.
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Erwerbseinkommen werden nicht auf das Ruhegehalt angerechnet, wenn insgesamt der Höchstsatz von 71,75 % nicht überschritten wird. Nur mit einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge können Sie Ihre Versorgungslücke schließen.
Wann gehen Beamte in den Ruhestand?
Beamte können mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen. Für Vollzugsdienstbeamte gelten besondere Altersgrenzen. Sie können früher als Ihre Kollegen im Innendienst in Pension gehen. Damit sich daraus keine Nachteile ergeben, erhalten sie zum Ruhegehalt einen Ausgleich. Schwerbehinderte Beamte der Polizei können auf Antrag ab Vollendung des 62. Lebensjahres pensioniert werden.
Eine Versetzung in den Ruhestand ist auch möglich:
- Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit
- Auf Antrag ab dem vollendeten 63. Lebensjahr mit einem Abschlag in Höhe von 0,3 % pro Kalendermonat
Beamte, die infolge einer Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand gegangen sind, können bei völligem Wiedererlangen der Dienstfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres wieder in Ihr Amt berufen werden.
Unterhaltsbeitrag für Beamte im Ruhestand
Bei Beamten der Polizei, die innerhalb der ersten fünf Dienstjahre dienstunfähig werden oder die gesetzliche Altersgrenze erreichen sowie bei Beamten auf Widerruf und auf Probe, welche die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllen, ist die Versetzung in den Ruhestand nicht möglich. Sie werden ohne Anspruch auf ein Ruhegehalt aus dem Dienst entlassen. Nach Ermessen kann der Dienstherr einen Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehaltes gewähren.
Mindestversorgung für Beamte im Ruhestand
Bei Dienstunfähigkeit sieht das Beamtenversorgungsgesetz eine Mindestversorgung vor, um dem Beamten weiterhin seine finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Bei amtsabhängiger Versorgung sind das mindestens fünfunddreißig Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Als amtsunabhängige Mindestversorgung werden fünfundsechzig Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zugrunde gelegt. Gezahlt wird der höhere Versorgungsbetrag.Führt ein Dienstunfall zur Dienstunfähigkeit und damit zur Versetzung in den Ruhestand, gilt ein Mindestruhegehaltssatz von 66,67 %.