Dienstlicher Bereich: Das Außenverhältnis
Das Außenverhältnis umfasst alle Pflichtverletzungen, Verstöße und rechtswidrige Handlungen, die der Beamte im Rahmen des Dienstes begeht. Im Unterschied zum Innenverhältnis kommt es beim Außenverhältnis vor allem darauf an, wem gegenüber die Pflichtverletzung stattfindet. Dabei muss es sich zwangsläufig um einen Dritten handeln. Verletzen Sie bei einer Durchsuchung beispielsweise einen Passanten, handelt es sich um eine Pflichtverletzung im Außenverhältnis.
Grundsätzlich haftet für derartige Verstöße der Dienstherr. Er kann Sie allerdings in Regress nehmen, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Das ist der Fall, wenn Sie sich der Strafbarkeit Ihres Verhaltens bewusst waren oder wichtige Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen haben. Insbesondere bei der Polizei stehen Sie schnell auf der „schwarzen Liste“ bestimmter Menschen, die sich ungerecht behandelt oder verletzt fühlen. Je mehr Sie außerhalb Ihrer Dienststelle unterwegs sind, desto wichtiger ist grundsätzlich die Rechtsschutzversicherung. Für Beamte der Polizei ist sie damit ein essenzieller Bestandteil des Versicherungsschutzes.
Dienstlicher Bereich: Das Innenverhältnis
Straftaten oder Pflichtverletzungen finden immer dann im Innenverhältnis statt, wenn sie innerhalb der dienstlichen Sphäre vorkommen. Wenn Sie beispielsweise Ihre polizeiliche Uniform vorsätzlich beschädigen, Gegenstände aus dem Dienstwagen stehlen oder Teile der Büroeinrichtung zerstören, geschehen diese Taten im Innenverhältnis.
Die häufigste Folge solcher Verstöße ist ein Disziplinarverfahren, das im schlimmsten Fall die Entlassung aus dem Dienst zur Folge hat. Um hierauf vernünftig reagieren und dagegen vorgehen zu können, ist die Rechtsschutzversicherung auch im Innenverhältnis unverzichtbar. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth berät Sie gerne in einem persönlichen Gespräch:
Der private Bereich
Er umfasst grundsätzlich alles, was Sie außerhalb Ihrer Arbeitszeit tun. Allerdings ist bei Beamten der private nicht eindeutig vom dienstlichen Bereich zu trennen und in vielen Fällen sogar eng verknüpft. Denn: Sie haben auch in Ihrer Freizeit die Pflicht, den Staat angemessen zu repräsentieren. Verhalten Sie sich dem nicht entsprechend, kann ebenfalls ein Disziplinarverfahren drohen.
Darüber hinaus übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch rein private Streitigkeiten, beispielsweise Schadenersatzforderungen nach einem Verkehrsunfall oder Auseinandersetzungen mit dem Vermieter.