Beamte im Ruhestand: Endlich geschafft!
Nach dem aktiven Dienst folgt für Beamte der wohlverdiente Ruhestand. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie keine Ansprüche mehr gegen Ihren Dienstherrn haben – sie bestehen unverändert fort. Nicht umsonst sind Sie „auf Lebenszeit“ verbeamtet. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth bringen Ihnen die Grundlagen der Pension etwas näher.
Ihre Ansprüche als Beamter im Ruhestand
Grundsätzlich sind Sie, obwohl Sie in den Ruhestand versetzt wurden, nach wie vor Beamter. Das bedeutet, dass Sie alle Rechte und Pflichten haben, die bereits im aktiven Dienst vorhanden waren. Dazu gehört vor allem der Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation (Grundsatz der Besoldung) sowie auf Fürsorgeleistungen (Beihilfe und gegebenenfalls weitere Leistungen). Im Folgenden sehen Sie, welche Ansprüche Sie konkret haben:
- Ruhegehalt
- Ggf. zusätzlich Hinterbliebenenbezüge
- Beihilfe im Krankheits- und Pflegefall
- Übergangsgeld
- Unfallfürsorge
- Familienleistungen für Ehegatte und Kinder
Für diese Ansprüche gelten jedoch einige Voraussetzungen, über die wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth Sie gerne im persönlichen Gespräch aufklären. Die Grundlagen der Versorgung erfahren Sie in den folgenden Abschnitten. Einen Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben Sie nur, wenn Sie als Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt werden. Unerheblich ist dabei, ob Sie wegen Erreichens der Regelaltersgrenze oder wegen Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen werden. Im Umkehrschluss bedeutet das: Sind Sie Beamter auf Widerruf oder Probe, haben Sie in der Regel kein Recht auf Versorgung durch den Dienstherrn.
Darüber hinaus erhalten Sie keine Versorgung, wenn Sie wegen einer mehr als 12-monatigen Freiheitsstrafe oder wegen Bestechlichkeit Ihren Arbeitsplatz verlieren. Letzterer Fall tritt immer dann ein, wenn ein Disziplinar- oder Verwaltungsgericht Ihnen die persönliche Eignung für den Beruf als Beamter abspricht.
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