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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

Mit einer Anwartschaftsversicherung wird das Recht auf die spätere problemlose Aufnahme in die Krankenversicherung zu den heute geltenden Konditionen erworben. Die bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgehaltenen Konditionen werden später in die private Krankenversicherung übertragen. Kosten im Krankheitsfall übernimmt die Anwartschaft nicht. Erst nach der Umwandlung von der Anwartschaftsversicherung in einen regulären Krankenversicherungstarif lebt der Versicherungsschutz auf.

Die Beiträge zur Anwartschaftsversicherung sind geringer als die späteren Krankenversicherungsbeiträge. Sie decken lediglich die Verwaltungskosten ab.

Fürsorgeleistungen für Beamte der Feuerwehr

Aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn ergeben sich für beide Seite besondere Rechte und Pflichten. Beamte der Feuerwehr sind ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet. Ich Gegenzug gewährt der Dienstherr seinen Beamten und deren Familien lebenslang Schutz und Fürsorge. Beamte der Feuerwehr haben generell Anspruch auf Krankenfürsorge im Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfall. Diese Pflicht erfüllt der Dienstherr, indem er Beihilfe oder freie Heilfürsorge gewährt. Je nach Dienstherrn und dem mit dem Dienst verbundenen gesundheitlichen Risiko erhalten Beamte der Feuerwehr Beihilfe oder freie Heilfürsorge.

Mit der Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten bei Krankheit. Die freie Heilfürsorge ist eine komplette Kostenübernahme, ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Beamte setzen im Dienst ihr eigenes Leben und die eigene Gesundheit für das Wohl anderer Menschen in besonderem Maße aufs Spiel. Eine private Absicherung, wie sie als Ergänzung zur Beihilfe notwendig ist, wäre mit untragbar hohen Kosten für den Beamten verbunden. Alternativ leistet der Dienstherr freie Heilfürsorge, abhängig vom Dienstherrn, dem Dienstverhältnis, dem Status und der Art der Tätigkeit, in erster Linie für Beamte im Vollzugsdienst, der Bundeswehr und Beamte der Feuerwehr.

Heilfürsorge für Beamte Feuerwehr

Die freie Heilfürsorge trägt die kompletten Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen. Auch wenn Heilfürsorge weder der privaten noch der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden kann, entsprechen die Leistungen bei:

  • vorbeugender Gesundheitsvorsorge
  • Behandlung im Krankheitsfall
  • Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft sowie der Entbindung
  • zahnärztlicher Behandlungen inklusive Zahnersatz
  • Krankenhausbehandlungen
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Behandlungen im Ausland
  • Versorgung mit Arznei- und Heil- sowie Hilfsmitteln

den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Beamte der Feuerwehr mit freier Heilfürsorge benötigen keine weitere Krankenversicherung. Bedenken sollten Sie jedoch, dass der Heilfürsorgeanspruch zeitlich befristet ist. Wenn sich das Risiko für das eigene Leben und die eigene Gesundheit bei den dienstlichen Tätigkeiten wieder normalisiert. Spätestens jedoch mit der Versetzung in den Ruhestand, geht das Recht auf freie Heilfürsorge in den Anspruch auf Beihilfe über.

Nachteile der Heilfürsorge sind:

  • Heilfürsorge erhalten nur die Beamten selbst, Familienangehörige haben eventuell Beihilfeanspruch
  • die Leistungen sind vergleichbar mit dem Leistungsniveau gesetzlicher Krankenversicherungen, eine Regelversorgung mit teilweise hohen privaten Zuzahlungen

Mit privaten Zusatzversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth können Sie die Heilfürsorgeleistungen durch zusätzliche Komponenten erweitern. So sind die Vereinbarung von einer Ein-Bett-Zimmer-Unterbringung im Krankenhaus oder erweiterten zahnärztlichen Leistungen möglich, lange bevor der eigentliche Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung greift.

Beihilfe für Beamte der Feuerwehr

Arbeitgeber in der Privatwirtschaft übernehmen die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge ihrer Arbeitnehmer. Der Dienstherr beteiligt sich weder an den Kosten zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung. Er erstattet in Form der Beihilfe zu einem bestimmten Prozentsatz die tatsächlich entstandenen Aufwendungen. Die meisten Bundesländer, wie auch der Freistaat Bayern, orientieren sich an den vom Bund festgelegten Sätzen. Übernommen werden:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit mindestens 2 Kindern
  • 70 % für beihilfeberechtigte Ehepartner
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten müssen für einen 100-prozentigen Versicherungsschutz mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Einer der wenigen Anbieter beihilfekonformer Krankenversicherungen ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth.

Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen, wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Maßgeblich für eine Aufnahme und die Beiträge zur privaten Krankenversicherung ist die gesundheitliche Verfassung und das Alter bei der Antragstellung.

Bei Vorerkrankungen oder schweren Beeinträchtigungen kann das Kostenrisiko zu hoch und die Aufnahme nur im Basistarif oder in Standardtarifen mit hohen Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen möglich sein.
Für dieses Problem hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth eine einfache Lösung: die Anwartschaftsversicherung.

Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Eine Anwartschaftsversicherung sollten Beamte der Feuerwehr so früh wie möglich, bestenfalls zu Ausbildungsbeginn, abschließen.

Ihr Gesundheitszustand wird nur einmal überprüft, und zwar bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung. Das heißt, selbst wenn Sie die private Krankenversicherung erst Jahrzehnte später aktivieren, gilt immer noch der Gesundheitszustand, der bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgestellt wurde. Alle Erkrankungen, die zwischen Abschluss der Anwartschaftsversicherung und Aktivierung der Krankenversicherung auftreten, egal wie schwer diese sind, finden keine Beachtung mehr. Das ist der Sinn einer Anwartschaftsversicherung - die Absicherung eines sich eventuell verschlechternden Gesundheitszustandes.

Ohne erneute Risikoprüfung werden Sie garantiert in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth aufgenommen und können sofort von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren. Die Dauer der Anwartschaftsversicherung wird auf die Wartezeiten für Leistungen angerechnet.

Die kleine und die große Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Gemeinsamkeiten von der kleinen und großen Anwartschaftsversicherung:

  • bei der Umwandlung der Anwartschaftsversicherung in eine private Krankenversicherung gilt der bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgestellte Gesundheitszustand
  • auf eine spätere Gesundheitsprüfung wird verzichtet
  • keine Wartezeiten auf Leistungen
  • während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch

Kleine Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Mit der kleinen Anwartschaftsversicherung können kurze Zeiträume perfekt überbrückt werden. Das Alter hat bei wenigen Monaten kaum Auswirkungen auf die Aufnahme und die Beiträge.

Große Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Beamte, die im aktiven Dienst Heilfürsorge erhalten und wahrscheinlich erst bei Beendigung des aktiven Dienstes Anspruch auf Beihilfe haben, profitieren von der großen Anwartschaftsversicherung. Bei dieser Anwartschaftsversicherung wird neben dem Gesundheitszustand auch das Alter bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgehalten. Aus den höheren Beiträgen für die Anwartschaftsversicherung werden bereits Altersrückstellungen gebildet.

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Schließen Sie die Anwartschaftsversicherung innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn ab, verzichtet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth auf eine Gesundheitsprüfung.

Anwartschaftsversicherung für gesetzlich krankenversicherte Beamte der Feuerwehr

Auch gesetzliche Krankenversicherungen bieten Anwartschaftsversicherungen an. Allerdings nicht auf eine spätere Aufnahme, sondern um beispielsweise einen Auslandsaufenthalt zu überbrücken. Für gesetzliche Krankenkassen gilt der Kontrahierungszwang generell. Die Gefahr einer Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen ist nicht gegeben.

Mit einer Anwartschaftsversicherung gesetzlicher Krankenkassen sichern Sie sich nur das Recht zur Rückkehr in die Krankenversicherung.

Wir beraten Sie gern

Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ermöglicht Ihnen, schon frühzeitig vorzusorgen, zu einem späteren Zeitpunkt eine angemessene Versorgung zu günstigen Konditionen zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG

Erlanger Straße 42 A
90765 Fürth
0911 650537488
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