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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Deutschland verfügt über das älteste soziale und eines der weltweit besten Gesundheitssysteme überhaupt. Es gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Alle Versicherten haben freie Arztwahl und profitieren von einer fortschrittlichen medizinischen Versorgung durch ein flächendeckendes Netz von Kliniken und Ärzten. Stetige Weiterentwicklungen und Verbesserungen werden nicht zuletzt durch die gleichzeitige Existenz von gesetzlicher und privater Krankenversicherung gefördert. Ein Wettbewerb zwischen beiden Systemen sorgt auch dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen bestrebt sind, ihren Versicherten bestmögliche Leistungen zu bieten. 

In vielen Ländern steht dem größten Teil der Bevölkerung in der Regel nur eine medizinische Grundversorgung auf niedrigem Niveau zur Verfügung. Oftmals haben nur Menschen, die einen Arzt privat bezahlen können oder sich eine Zusatzversicherung leisten können, Zugang zu einer hochqualitativen Versorgung.

Besonderheiten bei Beamten der Feuerwehr

Zwischen Beamten und Angestellten gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede. Rechte und Pflichten von Beamten werden im Bundesbeamtengesetz geregelt, für Angestellte und Arbeiter gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. 

Während Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abschließen, leisten Beamte einen Eid und erhalten eine Ernennungsurkunde. Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft kann das Arbeitsverhältnis jederzeit gekündigt werden. Beamte der Feuerwehr können den Dienst auf eigenen Antrag beenden oder bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten aus dem Dienst entfernt werden. Das Beamtenverhältnis ist auf Lebenszeit ausgelegt. 

Für ihre Treue und Dienste gewährt der Dienstherr Beamten und deren Angehörigen Schutz und Fürsorge. Beamte genießen aufgrund der guten sozialen Absicherung seitens ihres Dienstherrn einige Vorteile. Sie unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Das heißt, sie müssen von ihren Bezügen keine Rentenversicherungsbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, sondern erhalten von ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt. Sie zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, da die Gefahr von Arbeitslosigkeit nicht besteht. Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Krankenfürsorge.

Beihilfe und beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Beamte haben generell Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Über die Ausgestaltung der Krankenfürsorge erlässt jedes Bundesland seine eigenen Verordnungen. An Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt sich der Dienstherr nicht. Der Freistaat Bayern als Dienstherr orientiert sich wie die meisten Bundesländer an den Beihilfevorschriften des Bundes für seine Bundesbeamten und  erstattet einen Teil der entstandenen Kosten im Krankheits- oder Pflegefall, bei Geburt oder Tod. 

Beihilfebemessungssätze:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern
  • 70 % für berücksichtigungsfähige Ehegatten
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen

Um die restlichen 20, 30 oder 50 Prozent der Aufwendungen abzusichern, benötigen Sie keine Vollversicherung, sondern lediglich eine Restkostenversicherung – eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Beamte können sich unabhängig von der Höhe des Einkommens gesetzlich oder privat krankenversichern. Beihilfekonforme Tarife bieten jedoch nur private Versicherer, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth, an. 

Das Angebot gesetzlicher Krankenkassen umfasst nur Vollversicherungen. Die Kasse übernimmt die Abrechnung mit dem Leistungserbringer direkt und zahlt die Kosten, sofern sie im Leistungskatalog enthalten sind, komplett. Für gesetzlich versicherte Beamte der Feuerwehr ist die Behandlung „kostenlos“. Erstattungen  des Dienstherrn sind nicht notwendig. Gesetzlich Krankenversicherte verzichten auf die Beihilfe und müssen für die Krankenversicherungsbeiträge zu 100 Prozent selbst aufkommen.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung Vision B für Beamte der Feuerwehr

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth bietet Beamten die private, beihilfekonforme Krankenversicherung Vision B an. Die perfekt auf die Beihilfe abgestimmten Tarife Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium bieten Ihnen neben freier Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl unter anderem:

  • Kostenübernahme für alternative Behandlungen, sowie für Heil- und Hilfsmittel
  • Hohe Kostenübernahmen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • Hohe Erstattungen für Medikamente und Sehhilfen
  • Zahlungen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz

Mit einem Tarif von Vision B genießen Beamte der Feuerwehr alle Privilegien eines Privatpatienten, eine erstklassige medizinische Versorgung, kurze Wartezeiten in Arztpraxen, bevorzugte Terminvergabe, Zugang zu den fortschrittlichsten Therapien sowie den innovativsten Medikamenten und Hilfsmitteln. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth schließt mit jedem Versicherten einen individuellen, privatrechtlichen Versicherungsvertrag ab. Die vereinbarten Leistungen werden Ihnen auf Lebenszeit garantiert. Die Beiträge zur beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth werden einkommensunabhängig aus individuellen Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss, Beihilfebemessungssatz und den gewünschten Leistungen ermittelt.

Die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Die Versicherungsbeiträge gesetzlicher Krankenversicherungen richten sich nicht nach dem individuellen Krankheitsrisiko, sondern ausschließlich nach dem Einkommen des Versicherten. Beamte der Feuerwehr mit hohem Einkommen zahlen auch hohe Beiträge. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidarprinzip. Jeder Versicherte hat ohne Rücksicht auf die Höhe seiner Beiträge Anspruch auf die gleichen Leistungen. Der Versicherungsumfang wird vom Gesetzgeber vorgegeben. 

Es liegt auch im Ermessen des Gesetzgebers, Leistungen zu kürzen oder zu streichen. Vor allem bei der zahnärztlichen Versorgung wurden in der Vergangenheit massive Kürzungen vorgenommen. Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: „ Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“. 

Der Vorteil gesetzlicher Krankenversicherungen ist die Familienversicherung, mit welcher Beamte der Feuerwehr weitere Familienangehörige kostenlos mitversichern können. 

Die Abrechnung der medizinischen Maßnahmen von privat versicherten Beamten der Feuerwehr

Nehmen Sie eine ambulante oder stationäre Behandlung in Anspruch, erhalten Sie dafür eine Privatrechnung, die Sie aus Ihren eigenen finanziellen Mitteln zahlen. Mit einem Antrag auf Kostenerstattung können Rechnungen und Belege bei der Beihilfestelle und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth eingereicht werden. Die jeweils erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen nach einer Überprüfung zurückgezahlt. 

Bei kostenintensiven Maßnahmen, wie Behandlungen im Krankenhaus, können Sie den Leistungserbringer bevollmächtigen, die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen.

Beamte der Feuerwehr mit Heilfürsorge

In einigen Bundesländern erhalten Beamte der Feuerwehr freie Heilfürsorge, mit der die Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod komplett abdeckt werden. Spätestens bei der Versetzung in den Ruhestand geht der Heilfürsorgeanspruch in den Anspruch auf Beihilfe über und Sie benötigen eine beihilfekonforme Krankenversicherung. 

Umso älter Sie sind, desto schwieriger wird es, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Auch wenn noch der Anspruch auf Heilfürsorge besteht, sollten Sie vorausschauend eine Anwartschaftsversicherung auf die spätere, garantierte Aufnahme in die private, beihilfekonforme Krankenversicherung zu günstigen Konditionen abschließen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth persönlich und ausführlich zu den Themen beihilfekonforme Krankenversicherung sowie zu weiteren Versicherungs- und Vorsorgekonzepten der DBV. 

Beihilfekonforme Krankenversicherung FAQ

Was ist Beihilfe?

Zwischen Beamten und Dienstherrn besteht kein Arbeitsverhältnis, sondern ein lebenslanges Dienst- und Treueverhältnis. Aus diesem besonderen Verhältnis resultiert die Verpflichtung des Dienstherrn, für die Kosten der Gesundheitsversorgung des Beamten mit der Beihilfe teilweise, beziehungsweise bei einem Dienst mit hohem gesundheitlichem Risiko mit freier Heilfürsorge komplett aufzukommen. Die medizinische Grundversorgung von Beamten ist gegeben, die Pflicht, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern, entfällt.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Beamte, die keine Heilfürsorge erhalten, haben Anspruch auf Beihilfe. Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn, mit der er einen bestimmten Teil der beihilfefähigen Aufwendungen erstattet. Jedes Bundesland erlässt seine eigenen Beihilfeverordnungen und legt damit auch die Höhe der Erstattungssätze fest. Die meisten Bundesländer, wie auch der Freistaat Bayern, haben die vom Bund getroffenen Regelungen übernommen. Es gelten folgende Beihilfebemessungssätze:

  • 50% für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70% für Beamte mit zwei oder mehreren Kindern
  • 70% für berücksichtigungsfähige Partner
  • 70% für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen

Was ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung?

Seit 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Sie sind verpflichtet, den nicht von der Beihilfe abgedeckten Kostenanteil mit einer Krankenversicherung abzusichern. Dazu wird keine Vollversicherung, sondern nur eine Restkostenversicherung, ein sogenannter beihilfekonformer Tarif, benötigt Beihilfekonforme Krankenversicherungen sind spezielle Tarife privater Versicherungsunternehmen, mit denen die Beihilfe von Beamten optimal zu einem 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz ergänzt wird.

Wie hoch sind die Beiträge zur beihilfekonformen Krankenversicherung?

Die Höhe der Beiträge wird für jeden Versicherten individuell ermittelt und richtet sich nach persönlichen Faktoren wie Gesundheitszustand und Alter des Antragstellers sowie Berufsgruppe, Beihilfebemessungssatz und gewünschte Leistungen. Beamtenanwärter profitieren bis zu einem bestimmten Alter von speziellen Ausbildungstarifen. 

Da nur die 20 bis 50 % der Aufwendungen abgesichert werden müssen, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden, sind die Beiträge für Beamte besonders günstig. Beitragssenkend wirken sich Vereinbarungen über Selbstbehalte aus. 

Was sollten Beamte der Feuerwehr bei der Antragstellung beachten?

Wichtiges Kriterium für den Krankenversicherungsabschluss ist das gesundheitliche Risiko des Antragstellers. Daher findet zunächst eine Gesundheitsprüfung statt. Es müssen einige Fragen zum Gesundheitszustand und zu Vorerkrankungen beantwortet werden. Wichtig ist, die Fragen wahrheitsgemäß und genau zu beantworten. Ideal ist eine Antragstellung in jungen Jahren, mit guter Gesundheit. Krankheiten, die nach Versicherungsabschluss eintreten, haben keinen Einfluss auf die Vertragskonditionen. Eine spätere Überprüfung im weiteren Versicherungsverlauf findet nicht mehr statt. 

Was ist eine Öffnungsaktion?

Mit der Öffnungsaktion ermöglichen private Versicherer, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth, Dienstanfängern mit chronischen oder Vorerkrankungen einen erleichterten Zutritt in die private Krankenversicherung. Voraussetzung ist die Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach der Erstverbeamtung. 

Vorteile:

  • aus Risikogründen wird kein Antragsteller abgelehnt
  • Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig
  • Risiko-Zuschläge sind auf maximal 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt

Welche Leistungen bietet die beihilfekonforme Krankenversicherung Beamten der Feuerwehr?

Leistungen der perfekt auf die Beihilfe abgestimmten Tarife Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sind unter anderem:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Hohe Kostenübernahmen für Arzneimittel und Sehhilfen

Sie sind an keinen Arzt oder Krankenhaus gebunden, sondern können frei entscheiden, von wem Sie behandelt werden. Ihnen stehen die fortschrittlichsten Therapien und innovativsten Medikamente zur Verfügung. Sie wählen selbst, welche Leistungen Sie absichern und schließen mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth einen privatrechtlichen Vertrag, der Ihnen die vereinbarten Leistungen garantiert. 

Was sind Beihilfeergänzungstarife?

Kosten, die von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, sind nicht immer im gleichen Maß beihilfefähig. Leistungseinschränkungen gibt es vorrangig in den Bereichen:

  • Sehhilfen
  • Material- und Laborkosten bei Zahnersatz
  • Hilfmittel
  • Heilpraktiker
  • Auslandsreisekrankenversicherung

Mit dem Abschluss eines Beihilfeergänzungstarifes schützen Sie sich vor hohen privaten Zuzahlungen bei Leistungslücken der Beihilfe.

Wie werden erbrachte Leistungen mit der gesetzlichen und beihilfekonformen Krankenversicherung abgerechnet?

Für ihre Behandlung erhalten privatversicherte Beamte vom Arzt oder Krankenhaus eine Rechnung, die sie ganz normal begleichen. Nach der Antragstellung auf Kostenerstattung zahlen die zuständige Beihilfestelle und die private Krankenversicherung die verauslagten, erstattungsfähigen Kosten zurück. 

Gesetzlich versicherte Beamte zahlen für in Anspruch genommene medizinische Leistungen nichts. Der Leistungserbringer rechnet die Kosten für die Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. Erstattungen durch die Beihilfestelle sind nicht notwendig. Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind, müssen privat gezahlt werden.

Können Angehörige von Beamten der Feuerwehr in der beihilfekonformen Krankenversicherung versichert werden?

Partner und Kinder, die Beihilfe erhalten, können ebenfalls in der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth versichert werden. Kinder sind beihilfeberechtigt, solange für sie Kindergeld bezogen wird, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Beihilfeberechtigt sind Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, die nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind und deren eigenes Einkommen im Jahr vor der Antragstellung unter der vom Bundesland festgelegten Einkommensgrenze lag.

Zwischen den Einkommensgrenzen der einzelnen Bundesländer existieren große Unterschiede. In Hessen und Rheinland-Pfalz dürfen Partner weniger als € 10.000, verdienen, in Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen hingegen liegt die Grenze bei € 18.000. Der Nachweis des Einkommens muss jedes Jahr mit einer Kopie des Steuerbescheids erbracht werden. 

Allerdings muss für jedes Familienmitglied ein eigener Versicherungsvertrag geschlossen werden. Eine Familienversicherung, wie sie die gesetzlichen Krankenversicherungen anbieten und mit der weitere Familienmitglieder kostenlos mitversichert werden können, gibt es im privaten Krankenversicherungssystem nicht. Für Versicherte mit vielen zu versichernden Kindern lohnt sich ein Versicherungsvergleich. 

Sind Arzneimittel beihilfefähig?

Grundsätzlich sind Medikamente beihilfefähig. Höchstgrenzen gelten bei Medikamenten, für die auch günstigere Alternativen erhältlich sind. Arzneimittel für die kein Limit festgelegt wurde, sind unbeschränkt beihilfefähig. Die Beihilfestellen orientieren sich an den Festbeträgen der gesetzlichen Krankenversicherung. Was den beihilfefähigen Betrag übersteigt, muss privat gezahlt werden. Informationen über eventuelle Festbeträge erhalten Sie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth oder Ihrem Arzt.

Sind Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig?

Rehamaßnahmen dienen der Wiederherstellung der Gesundheit, also der Dienstfähigkeit. Beihilfefähig sind daher ausschließlich Rehamaßnahmen für Beamte der Feuerwehr, die noch aktiv ihren Dienst leisten. Erstattungsfähig sind auch nur die reinen medizinischen Behandlungskosten. Ein Arzt muss die Notwendigkeit feststellen und bescheinigen. Es ist empfehlenswert, vorab die Genehmigung der Krankenkasse einzuholen und die Kostenerstattung mit der Beihilfestelle zu klären.

Wir beraten Sie gern

Gern beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Ihre Fragen zur privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung persönlich und unverbindlich.

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