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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Gesetzliche oder private Krankenversicherung

In Deutschland existieren nebeneinander die gesetzliche und private Krankenversicherung. Neben den Krankenversicherungsbeiträgen, die sich nur individuell berechnen lassen, ist der Leistungsumfang der größte Unterschied zwischen beiden Krankenversicherungssystemen.

Ein richtiger Wettbewerb bzw. Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sind kaum möglich. Die meisten Bürger Deutschlands sind von vornherein in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt bzw. werden gezwungen, sich gesetzlich zu versichern. Ein Problem stellt die Versicherungspflichtgrenze dar. Diese hoch angesetzte Schwelle sorgt dafür, dass genügend Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung fließen. Nur wer nicht wirklich schutzbedürftig ist und in der Lage wäre, selbst Vorsorge für sein Krankheitskostenrisiko zu treffen, dem wird die Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Absicherung gewährt. Der gesetzlichen Krankenversicherung gehören etwa 90 % und der privaten Krankenversicherung die restlichen 10 % der Bevölkerung an.

Auch die Auflage, dass wer einmal privat versichert war kaum eine Möglichkeit hat, in die gesetzliche Versicherung zu wechseln, verzerrt die Wettbewerbsbedingungen. Dieser Grundsatz wurde 1989 vom Gesetzgeber erlassen. Bis dahin sind viele im Alter von der privaten in die gesetzliche Versicherung mit den dann relativ niedrigen Beiträgen gewechselt.

Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Generell können sich Beamte unabhängig von ihrem Einkommen freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Beamte mit Heilfürsorge benötigen im aktiven Dienst keinen weiteren Krankenversicherungsschutz. Für sie übernimmt der Dienstherr die Kosten komplett.

Beamte haben Anspruch auf Schutz und Fürsorge und genießen dadurch bereits eine hohe soziale Absicherung. Seiner Krankenfürsorgepflicht kommt der Freistaat Bayern als Dienstherr nach, indem er Beamten der Feuerwehr Beihilfe gewährt. Mit der Beihilfe beteiligt er sich zu einem gewissen Teil an den tatsächlich entstanden Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten müssen mit einer Krankenversicherung abgesichert werden. Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen sind nicht vorgesehen. Nur in den Bundesländern Hamburg, Bremen, Brandenburg und Thüringen wurde die umstrittene pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte eingeführt.

Aufnahme in die Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, deren Jahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 62.550,00€ im Jahr liegt. Erst wenn das Gehalt diese Grenze übersteigt, können sie in die private Krankenversicherung wechseln.

Aufgrund der Versicherungspflicht besteht Kontrahierungszwang. Gesetzliche Krankenkassen müssen jeden Versicherungspflichtigen, der zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehört, aufnehmen. Erkrankungen oder das Alter sind für die Aufnahme und die Beiträge irrelevant.

Private Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Für private Krankenversicherungen gilt der Kontrahierungszwang nur für den Basistarif. Art, Umfang und Höhe der Leistungen dieses Tarifs sind vergleichbar mit den Leistungen gesetzlicher Krankenkassen. Vor der Aufnahme in Standard- oder Komforttarife steht eine Gesundheitsprüfung. Zunächst möchte sich der Versicherer ein Bild über den Gesundheitszustand und das gesundheitliche Risiko des Antragstellers machen. Danach richtet sich die Aufnahme und die Höhe der Versicherungsbeiträge.

Allerdings bieten private Krankenversicherungen wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth mit der sogenannte „Öffnungsaktion“ einen erleichterten Zugang zur privaten Krankenversicherung an. Davon profitieren vor allem Personen mit chronischen oder anderen Vorerkrankungen. Durch diese Möglichkeit können die Aufnahme im Basistarif bzw. hohe Risikozuschläge in einem normalen Tarif umgangen werden.

Der Antrag muss innerhalb der ersten sechs Monate nach der Erstverbeamtung gestellt werden. Für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte der Feuerwehr gelten keine Fristen.
Vorteile der Öffnungsaktion:

  • Erkrankungen sind kein Ausschlusskriterium für die Aufnahme in einem Normaltarif
  • Keine Leistungsausschlüsse
  • Maximal erlaubt sind Risikozuschläge von 30 % des Beitrags

Die Versicherungsbeiträge zur Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen liegen einheitlich bei 14,6 %, zuzüglich eines Zusatzbeitrages von etwa 1 %, den jede Kasse individuell festlegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich demnach nur nach dem Einkommen des Versicherten. Ein hohes Einkommen bedeutet gleichzeitig hohe monatliche Versicherungsprämien. Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte zahlen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung aus eigener Tasche.

Allerdings bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Mitgliedern eine Familienversicherung an, in der Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden können. Ein Vorteil, der sich für Beamte mit vielen Kindern rechnen könnte.

Private Krankenversicherung

Die Höhe der monatlichen Prämien wird aus Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss, den vertraglich vereinbarten Leistungen und dem Beihilfebemessungssatz ermittelt.

Mindestens 50 % der Kosten werden in Form der Beihilfe vom Dienstherrn übernommen. Beamte der Feuerwehr müssen nur noch die Restkosten mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung absichern. Dadurch sind die Beiträge besonders niedrig. Von einem Teil der Versicherungsprämien werden im Versicherungsverlauf Altersrückstellungen gebildet, mit denen später steigende Kosten bei Krankheit abgefedert werden können.

Die beihilfekonforme private Krankenversicherung Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ist eine Restkostenversicherung für Beamte der Feuerwehr, welche die Leistungen der Beihilfe perfekt ergänzt. Auch Kinder und Ehepartner, die Beihilfe erhalten, können von den günstigen, leistungsstarken Tarifen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth profitieren.

Dienstanfängern bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth besonders preiswerte Ausbildungstarife an.

Leistungen der Krankenversicherungen für Beamte der Feuerwehr

Die gesetzliche Krankenversicherung

Der Gesetzgeber gibt in einem Leistungskatalog genau vor, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Versicherten anbieten dürfen. Die Leistungen können jederzeit von ihm gekürzt oder gestrichen werden. Vor allem bei zahnärztlichen Leistungen wurden in den letzten Jahren umfassende Kürzungen vorgenommen.

Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Die private Krankenversicherung

Mit jedem Versicherten schließt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth einen privatrechtlichen Vertrag ab, in dem Leistungen und Leistungsumfang genau festgelegt und garantiert werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth bietet Ihnen Vision B mit den Tarifen Basis, Komfort und Premium an.

Leistungen von Vision B sind unter anderem:

  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Kostenübernahme für alternative Behandlungen
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)
  • hohe Erstattungen für Medikamente und Sehhilfen

Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth haben freien Zugang zu Ärzten und Krankenhäusern, den innovativsten Therapien und Medikamenten.

Wir beraten Sie gern

Sie sind auf der Suche nach der für Sie optimalen Krankenversicherung? Sprechen Sie uns an! Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth beraten Sie gern ausführlich und unverbindlich.

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