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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

Heute wird jeder zweite Mann bzw. werden zwei von drei Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Auslöser sind neben körperlichen auch psychische und geistige Erkrankungen, wie beispielsweise Demenz.

  • 2019 waren ca. 3,7 Millionen Deutsche pflegebedürftig
  • Rein statistisch lebt in jeder zweiten Familie ein Pflegebedürftiger
  • Jahr für Jahr steigen die Kosten der Pflege kontinuierlich an

Bis zur Einführung der Pflegepflichtversicherung wurden die Kosten zum Teil von den Krankenkassen und der Rentenversicherung getragen. Die Hauptlast wurde in erster Linie der Sozialhilfe aufgebürdet. Da Sozialhilfeleistungen von den Kommunen finanziert werden, war der Kostendruck auf die Gemeinden enorm. 

Mit der Einführung der Pflegepflichtversicherung konnten zum einen die Gemeinden, aber auch die Pflegebedürftigen selbst deutlich finanziell entlastet werden. Oftmals war das Beantragen von Sozialhilfe mit großer Scham verbunden. Eine psychische Belastung, die den Betroffenen jetzt erspart bleibt. 

Handlungsbedarf wurde auch notwendig, da abzusehen war, dass es immer mehr ältere Menschen geben wird, denen immer weniger junge Menschen als Beitragszahler gegenüberstehen. Auch die Familienstrukturen haben sich im Vergleich zu früher gewandelt. Die Familien von heute können im Gegensatz zu den Großfamilien früher, die Pflege immer weniger abdecken.

Pflegebedürftigkeit – die Gefahr besteht für jeden Beamten der Feuerwehr

Bei älteren Menschen entwickelt sich die Pflegebedürftigkeit meist in einem schleichenden Prozess, zum Beispiel aus einer chronischen Erkrankungen heraus. Ursachen sind unter anderem Herzschwäche, Rheuma und Demenz, Krebs oder psychische Erkrankungen. Bleibende Schäden hinterlassen auch plötzliche Ereignisse wie ein schwerer Sturz oder ein Herzinfarkt. Treffen kann es jeden von uns. Der erste Schritt ist, einen Antrag auf die Pflegeeinstufung bei der Pflegekasse zu stellen. Den Pflegegrad sollten Sie so früh wie möglich beantragen. Die Leistungen können rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt werden.

Kosten für die Pflege von Beamten der Feuerwehr

Seit 1995 sind alle Bürger Deutschlands verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Die Pflegepflichtversicherungen sind an die Krankenkassen gekoppelt. Gesetzlich Versicherte werden automatisch über ihre Krankenversicherung von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erfasst. 

Privat krankenversicherte Beamte der Feuerwehr müssen selbst eine Pflegepflichtversicherung, beispielsweise bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth, abschließen. 

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung decken jedoch nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Eine Kostendeckung war auch nicht das Ziel bei der Einführung. Die Pflegepflichtversicherung stellt eine Grundabsicherung dar. Die restlichen Kosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst oder den Angehörigen aufgebracht werden. In Eigenverantwortung soll durch private Zusatzversicherungen individuell vorgesorgt werden. Eine Komplettabsicherung würde die ohnehin hohen Lohnnebenkosten weiter in die Höhe treiben. 

Angeboten werden eine ganze Reihe an Leistungen und Zuschüsse für pflegebedürftige Beamte der Feuerwehr. Unter anderem:

  • Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, zusätzliche Betreuungsleistungen
  • Inanspruchnahme von Krankenpflege - diese wird von der Krankenkasse bezahlt – unabhängig vom Pflegegrad
  • Pflegekassen zahlen auf Antrag bis zu € 40 pro Monat für notwendige Hilfsmittel
  • Kosten im Zusammenhang mit der Pflege sind eventuell als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig 
  • Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern oder ein notwendiger Umzug können mit bis zu € 4.000 pro Maßnahme auf Antrag von der Pflegekasse bezuschusst werden 

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung für Beamte der Feuerwehr

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Der Beitragssatz liegt bei allen Pflegekassen derzeit bei 3,05 %, für Kinderlose bei 3,3 % des Bruttolohns. 

Funktionsweise der sozialen Pflegepflichtversicherung ist wie bei der Krankenversicherung das Umlagefinanzierungsprinzip. Die laufenden Pflegekosten werden über die Beiträge der einzahlenden Versicherten finanziert. Das heißt, die Kosten für die Pflege tragen die jeweils nachfolgenden Generationen. Aufgrund des demografischen Wandels werden immer weniger Versicherte in die Kassen einzahlen. Die Kosten werden aber steigen. Somit wird es unumgänglich sein, die Beitragssätze in Zukunft anzuheben. 

Beamte der Feuerwehr, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, zahlen nur den halben Beitragssatz, genauso wie alle anderen Mitglieder der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Die andere Hälfte übernimmt in der Regel die Beihilfe.

Private Pflegepflichtversicherung 

Bei der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth gilt wie in der Krankenversicherung das Prinzip der Kapitaldeckung. Im Versicherungsverlauf werden Rückstellungen gebildet, die bei Bedarf zur Kostendeckung aufgelöst werden können. Jeder privat Versicherte sorgt selbst für den Fall der Pflegebedürftigkeit vor. 

Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung richten sich nach Alter und der gesundheitlichen Verfassung bei Versicherungsabschluss. Beamte der Feuerwehr zahlen einen ermäßigten, beihilfekonformen Tarif zur Absicherung der Restkosten. 

Wie bei der privaten Krankenversicherung müssen die Kosten vorerst selbst übernommen werden. Die Aufwendungen werden auf Antrag von der Beihilfestelle und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth erstattet.

Leistungen der Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung sind in etwa identisch. Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die Pflegebedürftigkeit muss seit mindestens sechs Monaten bestehen
  • benötigt wird Hilfe beispielsweise beim Waschen, Essen oder der eigenen Versorgung
  • Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten am Tag, davon 45 Minuten für die Grundversorgung

Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, umso höher sind auch die Leistungsansprüche. Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. 

Unabhängig, ob der Antrag aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen gestellt wird, prüft ein Gutachter die Bereiche:

     1. Mobilität
     2. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
     3. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
     4. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
     5. Gestaltung des Alltags und der sozialen Kontakte
     6. Selbstversorgung

Ort der Pflege

Der Pflegebedürftige entscheidet selbst, von wem, wo und in welcher Form er gepflegt wird. Bei ambulanter, häuslicher Versorgung durch Angehörige wird ein steuerfreies Pflegegeld gezahlt. Wird ein Pflegedienst nötig, werden Pflegegeld und die Erstattung für den Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag getragen. Die Differenz muss der Beamte der Feuerwehr privat aufbringen. 

Bei stationärer Pflege werden die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet. Sind die Kosten höher als die Leistungen der Pflegekasse, muss jeder Heimbewohner diese selbst zahlen.

Pflegezusatzversicherung für Beamte der Feuerwehr

Trotz Pflegepflichtversicherung verbleiben immer noch hohe Pflegekosten, der Eigenanteil in der stationären Pflege betrug 2018 im Schnitt 1.751,19€. Bisher mussten nicht selten die Kosten für die Versorgung von Pflegebedürftigen von den Kindern aufgebracht werden. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth können Sie dieses Risiko minimieren. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth bietet Ihnen drei Möglichkeiten:

  • die Pflegetagegeldversicherung
  • die Pflegerentenversicherung
  • die Pflegekostenversicherung

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie wünschen eine ausführliche Beratung zum Thema Pflegepflichtversicherung? Gern sind unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth persönlich für Sie da.

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