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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

Die Lebenserwartungen der Menschen in den Industrienationen steigen kontinuierlich an und damit auch das Risiko von Pflegebedürftigkeit. Während 1999 noch 2 Millionen Deutsche pflegebedürftig waren, gab es 2019 bereits 3,7 Millionen Pflegebedürftige. Das heißt, mittlerweile sind fast 4 Millionen Menschen auf ambulante oder stationäre Pflege angewiesen. Laut Statistik sind mehr als 30 Prozent der über 80-Jährigen und etwa 66 Prozent der über 90-Jährigen pflegebedürftig. Aber auch für junge und gesunde Menschen besteht die Gefahr, durch Krankheit oder Unfall pflegebedürftig zu werden.


Warum werden Menschen pflegebedürftig?

Gründe von Pflegebedürftigkeit sind in erster Linie:

  • Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems, wie Schlaganfall, Hirninfarkt oder Herzschwäche
  • Krankheiten des Bewegungsapparates, beispielsweise Osteoporose und Arthrose
  • bösartige Tumore, vor allem der Lunge, der Brust, dem Dickdarm und der Prostata
  • psychiatrische Erkrankungen wie Depressionen oder Demenz
  • Senilität
  • Alzheimer oder Parkinson

Pflegebedürftige sind durch Krankheit oder Behinderung bei alltäglichen Tätigkeiten wie Ankleiden, Körperpflege oder Essen auf fremde Unterstützung angewiesen.

Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Bis 1995 wurden die Kosten für die Pflege zum größten Teil von der Sozialhilfe getragen. Sozialhilfe wird von den Kommunen finanziert, die mit den steigenden Kosten zunehmend überfordert wurden. Um die Gemeinden zu entlasten, wurde die anfangs stark umstrittene  Pflegepflichtversicherung ins Leben gerufen. Seit 1995 sind alle Bürger in Deutschland verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen, mit der ein Teil der enormen Kosten abgedämpft werden soll. Die Pflegepflichtversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Gesetzlich Versicherte werden automatisch über ihre Krankenversicherung von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erfasst. Privat versicherte Beamte der Feuerwehr müssen selbst eine separate Pflegepflichtversicherung abschließen. 

Die Pflegepflichtversicherung war niemals auf Kostendeckung ausgelegt, sondern soll nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten absichern. Für die restlichen Aufwendungen muss privat vorgesorgt werden. Der Pflegebedürftige selbst oder nahe Verwandte sind verpflichtet, für die Kosten aufzukommen. Ist das nicht möglich, kann das Sozialamt einspringen, welches genau prüft, von welchen Angehörigen die Kosten zurückgefordert werden können. Oftmals werden die Kinder zur Übernahme der Kosten verpflichtet.

Wo erhalten Beamte der Feuerwehr Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit?

  • die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth steht Ihnen selbstverständlich jederzeit mit Hilfe und Beratung zur Seite
  • das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet ein Pflegetelefon zur Hilfe und Orientierung an
  • telefonische Beratung erteilt die unabhängige Patientenberatung
  • das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit gibt Auskunft zur Kranken- und Pflegekasse
  • gesetzliche Krankenkassen bzw. Pflegekassen sind zur kostenlosen Pflegeberatung verpflichtet
  • Pflegestützpunkte bieten Beratung rund um das Thema Pflege und Pflegekasse an
  • Sozialdienste von Krankenhäusern, Pflegediensten und Reha-Einrichtungen helfen beim Beantragen von Hilfsmitteln oder des Pflegegrades 
  • beim Sozialamt können Sozialleistungen sowie Hilfe zur Pflege beantragt werden 
  • Seniorenberatungen und kommunale Beratungsstellen sind unter anderem zuständig für Fragen und Probleme im Alter

Welche Unterstützungen können Beamte der Feuerwehr in Anspruch nehmen?

  • Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
  • die Krankenkasse kann die Krankenpflege übernehmen, unabhängig vom Pflegegrad
  • ist die Pflegebedürftigkeit auf einen Unfall zurückzuführen, kann die Unfallversicherung Kosten übernehmen
  • bei der Pflegekasse können bis zu 40 € pro Monat für notwendige Hilfsmittel beantragt werden
  • der Pflegepauschbetrag kann bei der Steuererklärung pflegender Angehöriger geltend gemacht werden
  • eventuell können Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege entstanden sind als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können mit bis zu jeweils 4.000€ von der Pflegekasse bezuschusst werden 

Gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr?

Die Leistungen von der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung sind identisch. Finanzierung und Beitragsermittlung hingegen sind vollkommen unterschiedlich. Anspruch auf Leistungen sowohl aus der gesetzlichen als auch der privaten Pflegepflichtversicherung haben Beamte der Feuerwehr, wenn:

  • die Pflegebedürftigkeit seit mindestens sechs Monaten besteht
  • Hilfe beispielsweise etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen Versorgung benötigt wird
  • mindestens 90 Minuten am Tag Pflege erforderlich ist, davon 45 Minuten für die Grundversorgung

Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit sind Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigungen, die von einem Gutachter beurteilt werden und worüber die Pflegekasse endgültig entscheidet. Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Leistungsansprüche. 

Wichtig: Die Einstufung in einen Pflegegrad sollte so früh wie möglich in die Wege geleitet werden, die Leistungen können rückwirkend, vom Tag der Antragstellung an, gezahlt werden.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Die Funktionsweise der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ist wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung das sogenannte Umlageverfahren. Junge, erwerbstätige Versicherte kommen mit ihren Beiträgen für die Kosten der älteren Generationen auf. Aufgrund der alternden und schrumpfenden Bevölkerung werden die steigenden Finanzierungslasten auf nachfolgende Generationen abgewälzt. Für Versicherte, die heute die Pflege der Bedürftigen finanzieren, besteht keine Aussicht, später ebenfalls die entsprechenden Leistungen zu erhalten. 

Der Beitragssatz für gesetzlich versicherten Arbeitnehmer liegt bei 3,05 Prozent des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Kosten. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent. Beamte der Feuerwehr, die freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, werden direkt über diese pflegepflichtversichert und zahlen wie alle anderen Mitglieder nur den halben Beitragssatz. Die Restkosten werden in der Regel von der Beihilfe übernommen.

Die private Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Wie auch bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth gilt für die private Pflegepflichtversicherung das Prinzip der Kapitaldeckung. Aus den Beiträgen der Versicherten werden Rücklagen gebildet, die im Pflegefall zur Kostendeckung aufgelöst werden. Jede Generation sorgt für den Fall der Pflegebedürftigkeit selbst vor. Der finanzielle Aufwand wird fair verteilt und nicht nachfolgenden Generationen aufgebürdet. Ein zukunftssicheres System, welches die Eigenverantwortung des Einzelnen stärkt, rational und transparent ist. 

Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth werden einkommensunabhängig ermittelt. Ausschlaggebend sind Alter und Lebenssituation des Versicherten bei Versicherungsabschluss. Beamte der Feuerwehr zahlen einen ermäßigten, beihilfekonformen Tarif zur Absicherung der Restkosten.


Für Beamte der Feuerwehr unbedingt zu empfehlen - eine Pflegezusatzversicherung

Trotz Pflegepflichtversicherung verbleiben immer noch hohe Kosten, für die der Pflegebedürftige oder Angehörige privat aufkommen müssen. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth können Sie das Kostenrisiko minimieren. Die DBV bietet Ihnen:

  • Pflegetagegeldversicherung – im Pflegefall zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Ihnen das vertraglich vereinbarte Tagegeld
  • Pflegekostenversicherung – Erstattung der nicht von der Pflichtversicherung abgedeckten Pflegekosten
  • Pflegerentenversicherung – Bei Pflegebedürftigkeit erhalten Sie eine frei verwendbare monatliche Rente

Sie haben weitere Fragen? Kein Problem!

Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth beraten Sie gern ausführlich zu allen Fragen rund um die Pflege und Ihre optimale Absicherung.

Kontaktieren Sie uns

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