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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth 10 Tipps zur Krankenversicherung

10 Tipps zur Krankenversicherung von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

Zwischen Beamten und dem Dienstherrn bestehen Rechte und Pflichten, die ein Leben lang ihre Gültigkeit behalten. Eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist unter anderem die Krankenfürsorge. Einige Beamtengruppen setzen im Dienst ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel. Durch das hohe gesundheitliche Risiko wäre eine private Krankenversicherung mit unzumutbaren Kosten verbunden. Diese Beamten erhalten freie Heilfürsorge, mit welcher die Versorgung auf dem Niveau gesetzlicher Krankenversicherungen komplett übernommen wird.

Beamte haben generell Anspruch auf Beihilfe, eine teilweise Übernahme der tatsächlichen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Die Restkosten müssen mit einer Krankenversicherung abgesichert werden.

Hierauf sollten Sie achten

1) Welche Möglichkeiten der Krankenversicherung gibt es für Beamte der Feuerwehr?
In Deutschland besteht die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Jeder, der über keine anderweitige Absicherung gegen die Kosten bei Krankheit verfügt, ist verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Die meisten Bürger haben keine Wahl, sie werden in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Nur Selbstständige, Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Studenten und Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Grundsätzlich steht es Beamten frei, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern.

2) Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr
Beamte der Feuerwehr können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Voraussetzung: es muss bereits ein Versicherungsschutz von mindestens 24 Monaten in den vergangenen fünf Jahren oder ein Jahr lang direkt vor Ende der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden haben.

Das Leistungsangebot ist bei allen Krankenkassen zu 96 Prozent identisch und wird vom Gesetzgeber vorgegeben. Unterschiede gibt es nur bei den Zusatzleistungen, die jede Kasse individuell anbieten kann. Für gesetzliche Krankenversicherungen besteht Kontrahierungszwang. Wer aufgenommen werden möchte und zum zugangsberechtigten Personenkreis gehört kann sich einfach anmelden. Es wird kein Versicherungsvertrag geschlossen. Die im Leistungskatalog aufgeführten Leistungen können jederzeit abgewandelt oder gestrichen werden.

Fakten zur gesetzlichen Krankenkasse:

  • Keine Leistungsgarantie
  • Beiträge richten sich nach dem Einkommen
  • Regelversorgung, die nicht über das Notwendigste hinausgeht
  • Ergänzende Zusatzversicherungen führen zu noch höheren Aufwendungen
  • Teils hohe Zuzahlungen, vor allem im zahnärztlichen Bereich

3) Die private Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth bietet Beamten der Feuerwehr verschiedene Tarife, Wahlleistungen und Zusatzbausteine an, aus denen sich jeder Versicherte nach seinem persönlichen Bedarf ein individuelles Versicherungspaket zusammenstellen kann. Ihre Wartezeiten auf Termine bei Fachärzten und in Arztpraxen sind gering. Privatpatienten können eher die neuesten Behandlungsmöglichkeiten, die innovativsten Therapien und Medikamente in Anspruch nehmen.

Vorteile der privaten Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr sind unter anderem:

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen
  • Kostenübernahme von bis zu 100 % für zahnärztliche Leistungen, Medikamente und Sehhilfen
  • Kostengünstig absichern können sich auch beihilfeberechtigte Partner und Kinder

Leistungsgarantie:

Jeder Versicherungsnehmer schließt mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth einen privatrechtlichen Vertrag ab. Die vereinbarten Leistungen werden Ihnen damit garantiert.

4) Versicherungsbeiträge von Beamten der Feuerwehr
Ein Unterschied zwischen Arbeitgebern in der Privatwirtschaft und dem Dienstherrn von Beamten liegt in der Beteiligung an den Kosten der Krankenversicherung beziehungsweise bei Krankheit. Arbeitgeber in der Privatwirtschaft übernehmen die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge ihrer Arbeitnehmer. Auch privat versicherte Arbeitnehmer erhalten einen Zuschuss zu den Versicherungsprämien.

Beamte der Feuerwehr erhalten vom Dienstherrn Krankenfürsorge. An den Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung beteiligt er sich nicht mehr. Beamte mit Beihilfe müssen nur noch die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Dadurch sind die monatlichen Versicherungsbeiträge gering.

5) Beitragsermittlung für Beamte der Feuerwehr mit gesetzlicher Krankenversicherung
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen plus einem Zusatzbeitrag von etwa 1 Prozent. Angerechnet wird das Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Einziger Faktor der Beitragsermittlung ist das jeweilige Bruttogehalt. Erkrankungen und das damit verbundene Kostenrisiko werden nicht berücksichtigt. Die Beiträge von Beamten der Feuerwehr mit hohem Einkommen sind entsprechend hoch. Während Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils für die Hälfe des Beitrages aufkommen, müssen Beamte die Versicherungsbeiträge in voller Höhe selbst zahlen.

Vorteil ist die Familienversicherung, die einzig von gesetzlichen Krankenversicherungen angeboten wird und die es ermöglicht, mit einem Versicherungsbeitrag weitere Familienmitglieder kostenfrei mitzuversichern. Für Beamte der Feuerwehr mit vielen Kindern kann sich die gesetzliche Krankenversicherung finanziell rechnen.

6) Beitragsermittlung für Beamte der Feuerwehr bei der privaten Krankenversicherung
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung richten sich nach den Faktoren Gesundheitszustand, Alter, gewählte Leistungen, Beihilfebemessungssatz und eventuell vereinbarte Selbstbehalte. Vor dem Versicherungsabschluss wird der Gesundheitszustand des Antragstellers geprüft. Bei guter Gesundheit ist das Kostenrisiko geringer als bei bereits bestehenden Beeinträchtigungen. Umso besser die gesundheitliche Verfassung ist, desto niedriger sind auch die Beiträge.

Viele private Krankenkassen bieten Beamten auf Widerruf besonders kostengünstige „Anwärtertarife“ an. Bei diesen Tarifen werden noch keine Altersrückstellungen gebildet. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth bietet Anwärtern spezielle, um bis zu 40 Prozent reduzierte Tarife an.

7) Kostenübernahme des Dienstherrn für Beamte der Feuerwehr
In den meisten Bundesländern, auch in Bayern, gelten folgende Beihilfebemessungssätze:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit mehreren Kindern
  • 70 % für beihilfeberechtige Partner
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

8) Gesundheitliche Verfassung von Beamten der Feuerwehr
Geprüft wird der Gesundheitszustand, indem Ihnen einige Fragen zu aktuellen Beschwerden und Vorerkrankungen gestellt werden. Nehmen Sie sich Zeit zur Beantwortung der Fragen und erteilen Sie genaue und wahrheitsgemäße Auskünfte. Stellen Sie später Leistungsansprüche, können bei der Überprüfung Ihrer Krankengeschichte falsche Aussagen aufgedeckt werden. Unwahre Angaben gefährden Ihren Versicherungsschutz nachhaltig.

9) Aufnahme von Beamten der Feuerwehr in die Krankenversicherung
Aufgrund der Krankenversicherungspflicht besteht für Krankenkassen ein Kontrahierungszwang. Gesetzliche Krankenversicherungen müssen jeden Antragsteller aufnehmen, der nicht anderweitig abgesichert ist und zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehört.

Bei privaten Versicherern gilt der Kontrahierungszwang nur für den Basistarif. Der Zugang zu Standardtarifen hingegen kann verwehrt werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth bietet Dienstanfängern, die innerhalb der ersten 6 Monate nach der Erstverbeamtung einen Aufnahmeantrag stellen im Rahmen der „Öffnungsklausel“ erleichterte Aufnahmebedingungen für Standardtarife an:

  • Kein Antragsteller wird aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt
  • Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig
  • Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrages begrenzt

10) Weitere Informationsmöglichkeiten für Beamte der Feuerwehr
In Testberichten von Verbraucherorganisationen und im Internet erhalten Sie unter anderem wichtige Informationen zu Beiträgen, Leistungen, Serviceangeboten und Tarifen oder besuchen Sie die Website der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth.

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Sie möchte ausführlich beraten werden? Sprechen Sie uns an. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sind gern für Sie da!

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