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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Bewerbungsverfahren und
Auswahlverfahren

Bewerbungsverfahren und Auswahlverfahren

Die Ausbildung zum Polizisten ist an neunzehn verschiedenen Polizeibehörden in Deutschland möglich. Diese ist in Deutschland Ländersache. Dazu gibt es sechzehn Landespolizeistellen sowie die Bundespolizei, die Polizei des deutschen Bundestags und die Bundeskriminalpolizei.

Sollten Sie sich für eine Ausbildung zum Polizisten entscheiden, sind im ersten Schritt die Einstellungsvoraussetzungen zu prüfen, bevor Ihre Bewerbung bei einer Polizeibehörde geprüft werden soll. Zwar sind die Anforderungen für Bewerber nicht bundeseinheitlich geregelt, dennoch sehr ähnlich. In einem Land müssen Sie eine bestimmte Voraussetzung erfüllen, welche in einem anderen Land nicht zwangsläufig erforderlich ist. Sie haben die Möglichkeit sich in mehreren Bundesländern zu bewerben und selbst wenn es in einer Bewerberperiode nicht funktioniert haben sollte, so können Sie im nächsten Jahr einen neuen Anlauf starten.

Einstellungsvoraussetzungen für die Laufbahn als Polizist

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth haben Ihnen im Folgenden die Einstellungsvoraussetzungen zusammengestellt, welche für Sie wichtig sind, wenn Sie eine Ausbildung als Polizist anstreben:

  • Sie benötigen die deutsche Staatsbürgerschaft oder unter bestimmten Voraussetzungen anderer EU-Länder
  • Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • Je nach Behörde müssen Sie die unterschiedlichen Regelungen zur Altersgrenze erfüllen. Eine Orientierung geben folgenden Werte: Maximales Alter für den mittleren Dienst sind ca. 25 Jahre, für die gehobene Dienstlaufbahnen sind es um die 30 Jahre. Zu beachten gilt, dass Bewerber in Berlin bei Ausbildungsbeginn höchstens 29 Jahre sein dürfen, in Nordrhein-Westfalen hingegen eine Ausbildung bis zum Alter von 37 Jahren möglich ist. Einige Bundesländer haben das Höchstalter gänzlich gestrichen und es wird nur noch auf das Mindestalter geachtet
  • Mobilität und Flexibilität sind ein Muss und so ist der Führerschein Grundvoraussetzung für den Polizeidienst. Dieser muss spätestens am Ende der Ausbildung vorliegen
  • Sie müssen gesundheitlich geeignet sein, um die Ausbildung als Polizist beginnen zu können. Auch hier unterscheiden sich die Anforderungen nach einzelnen Ländern und Behörden. Bei dem Eignungstest werden das Seh- und Hörvermögen, der Body-Mass-Index oder das Herz-Kreislauf-System geprüft. Auch eine körperliche Mindestgröße ist bei den meisten Behörden erforderlich.
  • Geregelt und festgelegt, wann ein Polizist für den Dienst geeignet ist, ist in der „Polizeidienstverordnung 300“ festgehalten
  • Voraussetzung sind geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Das bedeutet, dass Sie mit keinen Schulden belastet sind. Insolvente Bewerber haben schlechte Karten, weil das Risiko der Bestechlichkeit als Gefahrenpotential eingestuft wird. Ein Polizist muss in der Lage sein, vernünftig mit Geld umzugehen und dies wird an seiner privaten finanziellen Situation bemessen. Daher wird diese in dem Bewerbungsverfahren abgefragt
  • Es dürfen natürlich keine Vorstrafen vorliegen. Jeder mit dem Bestreben Polizist zu werden, darf bisher nicht straffällig geworden sein, außerdem wird nachgefragt, ob es laufende Ermittlungsverfahren gibt oder gab
  • Es muss der für die Laufbahn geforderte Bildungsabschluss nachgewiesen werden
  • Tätowierungen, Piercings und ähnliches sollten im Dienst nicht sichtbar getragen werden (Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dürfen nicht verletzt werden)
  • Als Kernkompetenzen gelten: Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, Zivilcourage, Leistungsbereitschaft, Flexibilität, Mobilität, Belastbarkeit und Entscheidungsvermögen
  • Um die körperliche Fitness einschätzen zu können, werden teilweise ein Schwimmabzeichen oder ein deutsches Sportabzeichen verlangt

Bewerbungsverfahren Laufbahn als Polizist

Je nach Bundesland bzw. Behörden werden Sie unterschiedliche Bewerbungsfristen einhalten müssen. Verpassen Sie die Frist einer Behörde, haben Sie die Möglichkeit bei einer anderen Behörde zu bewerben.
Die Unterlagen für Ihre Bewerbung zur Ausbildung als Polizist müssen entsprechend der Vorgaben des Bundeslandes eingereicht werden.

Seit einigen Jahren können Sie sich bei den meisten Bundesländern online bewerben. Sollten Sie sich in Bayern und Baden-Württemberg bewerben, so erhalten Sie die Bewerbungsformulare bei einem Einstellungsberater. Über einen schriftlichen Antrag für den Bezug der Unterlagen beim Einstellungsberater können Sie sich aus anderen Bundesländern in Bayern oder Baden-Württemberg bewerben.

Beachten Sie das Initiativbewerbung, die in Unternehmen gerne gesehen werden, nicht erwünscht sind.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth geben Ihnen als angehender Polizist eine Übersicht, was alles in Ihrer Bewerbung Platz finden sollte:

  • Das persönliche Bewerbungsanschreiben
  • Sie sollten über eine E-Mailanschrift verfügen, um gegebenenfalls die Bewerbungsvordrucke elektronisch übersenden zu können
  • Ein Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild, welcher oftmals noch handschriftlich zu verfassen ist
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde, eventuell mit Übersetzung
  • Einen Nachweis des jeweiligen (angestrebten) Schulabschluss: Fachoberschulreife (Mittlere Reife), Fachhochschulreife (Fachabitur) oder allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Falls vorhanden Nachweis einer Berufsausbildung mit Berufsschulzeugnissen, Gesellenbrief, etc. Diese sind insbesondere dann notwendig, wenn Sie sich mit einem Hauptschulabschluss für den mittleren Dienst bewerben
  • Eine beidseitige Kopie des Personalausweises
  • Beidseitige Kopie des Führerscheins
  • Die Kopie des Schwimmnachweises oder Sportabzeichens

Im Zeitalter der Digitalisierung ist es über die Online-Portale günstig und einfach sich zu bewerben. Aber auch hier zählt der erste Eindruck. Gehen Sie bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen als Polizist sorgsam vor, reichen Sie alle erforderlichen Dokumente, wie Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse, fehlerfrei ein.

Ihre sauberen und gut aufbereiteten Unterlagen entscheiden darüber, ob Sie im nächsten Schritt zu einem Eignungstest geladen werden.

Das Auswahlverfahren für Ihre Karriere als Polizist

Bei dem Auswahlverfahren können Sie sich auf 4 Prüfungen einstellen, welche auf bis zu 4 Tage aufgeteilt sein können. Von Land zu Land variiert dabei die Reihenfolgen.

Haben Sie einen Test erfolgreich abgeschlossen, werden Sie für den nächsten Test zugelassen. Fallen Sie bei einem der Tests durch, ist das Auswahlverfahren für Sie an dieser Stelle beendet. Das bedeutet, dass Sie jedem Test die gleiche und volle Aufmerksamkeit schenken und sich auf jede der Prüfungen intensiv vorbereiten sollten.

1. Schriftlicher Test

Für den schriftlichen Test wird ein kognitiver Fähigkeitstest (Intelligenztest) erfolgen, bei welchem Schwerpunkte sind:

  • Rechenaufgaben
  • Analytisches, visuelles und logisches Denken
  • Allgemeinwissen, unter anderem in den Bereichen Geografie, Naturwissenschaften und Politik
  • Deutsch
  • technisches Verständnis
  • Konzentrations- und Merkfähigkeit

Dieser setzt neben dem Wissen eine gewisse Schnelligkeit der Aufgaben voraus. Um die Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung zu prüfen, werden darüber hinaus oft Diktate und Aufsätze geschrieben.

2. Sporttest

Ein Polizist muss im Dienst über eine gute bis sehr gut körperliche Fitness, Kraft und Belastbarkeit verfügen. Nur so kann er den Anforderungen in entsprechenden Situationen standhalten. Beim Sporttest wird der Bewerber auf Kraft, Ausdauer, Koordination und Schnelligkeit getestet. Dieser ist meist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aufgebaut. Sie können sich jedoch auf Disziplinen, wie Hindernisparcours, Dauerläufe, Sprinttests, Konditionstests, Kraftübungen oder Schwimmen, einstellen

Nordrheinwestfalen bildet eine Ausnahme:

Der eigentliche Sporttest fällt weg, wenn Sie das deutsche Sportabzeichen in mindestens Bronze und das deutsche Rettungsschwimmabzeichen nachweisen.

3. Vorstellungsgespräch bzw. Assessment Center

In dem nächsten Auswahlverfahren müssen mehrere Bewerber für die Laufbahn als Polizist in einem Gruppengespräch über einen vorgegebenen (polizeilichen) Sachverhalt diskutieren. Grundvoraussetzung ist eine gute Kommunikationsfähigkeit.

Danach finden strukturierte Einzelgespräche statt, innerhalb dieser Ihre persönliche Kompetenz getestet wird. Anhand eines Fragekataloges werden Ihnen dazu vom Prüfer Fragen gestellt.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth haben Ihnen dazu die möglichen Inhalte zusammengestellt:

  • Sie haben eine schlüssige Erklärung, für den Wunsch Polizist zu werden
  • Ihnen ist die Organisationsstruktur der Polizei bekannt
  • Sie müssen Ihre Vorstellung vom Berufsalltag als Polizist darlegen
  • Erläutern Sie die Vor- und Nachteile, die der Polizeiberuf mit sich bringt
  • Stellen Sie sich kurz vor und gehen Sie auf die wichtigsten Stationen des bisherigen Werdegangs ein
  • Führen Sie Ihre Qualifikationen, Erfahrungen oder Erlebnisse auf, die in einem Bezug zum Polizeiberuf stehen oder positiv für den Beruf zu werten sind auf
  • Wie war das Verhältnis zu Ihren Lehrern und Ihren Mitschülern?
  • Was sind Ihre Stärken, was Ihre Schwächen?
  • Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?

Sicherlich müssen Sie hier nicht die perfekten Antworten liefern. Entscheidend für die Prüfer ist Ihre realistische Einschätzung und die Bereitschaft an sich zu arbeiten und in bestimmten Situationen Verantwortung zu übernehmen.

Assessment Center

Das Assessment-Center ist in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen fester Bestandteil des Einstellungstests für den gehobenen Dienst als Polizist.

Dieser besteht in der Regel aus:

  • Rollenspielen
  • Gruppenaufgaben
  • Gruppendiskussionen
  • kurzen Referaten oder Vorträgen

Dabei geht es vor allem um Ihr Verhalten in Grenzsituationen und der Umgang mit anderen Menschen. Arbeiten Sie in Gruppendiskussionen konstruktiv zusammen? Hier ist Teamgeist zwingend erforderlich. Die Prüfer achten in diesem Fall auf Ihren Umgang mit anderen Menschen, wie selbstbewusst, einfühlsam und kooperativ Sie dabei vorgehen. Rollenspiele sollen zeigen, wie überzeugend und nachhaltig Sie Ihren Standpunkt vertreten und bereit sind Kompromisse einzugehen, um effektive Ergebnisse zu erzielen.

Im Assessment-Center geht es vor allem darum Ihre Stärken und die Motivation unter Beweis zu stellen, welche Sie in der Laufbahn als Polizist täglich benötigen.

Natürlich sind die Situationen für die meisten Bewerber sehr aufregend. Wichtig ist es ruhig und gefasst zu bleiben, sich nicht verunsichern zu lassen und stets freundlich und souverän aufzutreten.

4. Polizeiärztliche Untersuchung

Die Untersuchung bei einem Polizeiarzt wird Ihre Polizeidiensttauglichkeit als Polizist aus medizinischer Sicht feststellen.

Sie können Ihre Laufbahn als Polizist des Bundes nur unter der Voraussetzung einer stabilen und guten Gesundheit beginnen. Der gründliche Check ist die letzte Hürde, welche Sie bei den Auswahltests nehmen müssen.

Es wird vor allem geprüft, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, welche langfristig zum Problem werden könnten und Sie in Ihrem Beruf als Polizist beeinträchtigen.

Die Auswahluntersuchung beinhaltet u. a.:

  • ein Belastungs-EKG
  • Bluttest
  • Hörtest
  • Sehtest
  • Lungenfunktionstest
  • Arztgespräch

Laufbahn im höheren Polizeivollzugsdienst

Sollten Sie sich für den höheren Polizeivollzugsdienst interessieren, sollten Sie auf Ausschreibungen achten, denn die Einstellungen erfolgen nach Bedarf und nicht nach festen Einstellungsterminen.

Mögliche Tests vor einer Einstellung:

  • Diskussionsrunden
  • Gruppenarbeit
  • Kurzreferate
  • Befragungen durch Polizeibeamte oder Psychologen
  • schriftlicher Leistungstest
  • Sportprüfung zur Feststellung der Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Geschicklichkeit
  • Vorstellung vor einer Auswahlkommission

Eine polizeiärztliche Untersuchung wird Ihre Diensttauglichkeit feststellen.

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