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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

Existenziell für Polizei, Justiz und Zoll

Beamte der Polizei setzen täglich ihre körperliche Unversehrtheit und möglicherweise sogar ihr Leben aufs Spiel, da ihr Dienstalltag mit Risiken verbunden ist. Die Risiken und Ängste im Dienst können dazu führen, dass viele Beamte Angst vor ihrer Tätigkeit haben. Dies, kombiniert mit Stress und einem herausfordernden Schichtsystem, kann die psychische Belastbarkeit an ihre Grenzen bringen. Es ist daher nicht überraschend, dass ein zunehmender Anteil von Polizeibeamten vorzeitig in den Ruhestand geht und offiziell als dienstunfähig gilt. Neben den möglichen körperlichen und psychischen Einschränkungen können finanzielle Engpässe entstehen. Um dies zu vermeiden, bietet die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth eine sichere Absicherung.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Was ist die Dienstunfähigkeit?

Wer sich auf die Suche nach der Bedeutung der Dienstunfähigkiet begibt, wird in §44 des Bundesbeamtengesetz (BBG) fündig:
 
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.
 
Vereinfacht ausgedrückt wird ein Beamter der Polizei als dienstunfähig betrachtet, wenn er aufgrund gesundheitlicher Gründe seinen Dienst nicht mehr ausüben kann. Hierbei ist es wichtig, eine Unterscheidung zur Berufsunfähigkeit zu treffen, da sich Berufsunfähigkeit in der Regel nur auf die Ausübung eines bestimmten Berufs bezieht. Im Falle der Dienstunfähigkeit muss der Dienstherr zunächst prüfen, ob der betreffende Beamte auf eine andere Stelle versetzt werden kann. Eine Versetzung vom risikoreichen Außendienst in den eher risikoarmen Innendienst kann durchaus eine wirksame Maßnahme sein.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Beamtenanwärter sollten sich absichern

Es ist besonders wichtig, dass Beamte der Polizei, insbesondere Beamtenanwärter, sich frühzeitig gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit absichern. Oft möchten junge Beamte aufgrund ihres Alters nicht an einen solchen Ernstfall denken. Jedoch kann jeder von der Dienstunfähigkeit betroffen sein, unabhängig von einer Krankheit. Ein Unfall während der Freizeitaktivitäten oder im Straßenverkehr kann plötzlich Ihr Leben verändern. In solchen Momenten wird die Bedeutung einer Absicherung deutlich.
Bereits vor Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes bei der Polizei werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Ab diesem Zeitpunkt befinden Sie sich in einem speziellen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. Während Sie zu Dienst und Treue verpflichtet sind, liegt es in der Verantwortung Ihres Dienstherrn, fürsorgliche Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört auch die finanzielle Unterstützung. Aber wie sieht es aus, wenn Sie aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen nicht mehr Ihren Dienst ausüben können?
Als Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe gelten Sie als Beamtenanwärter. Ihnen steht noch nicht die volle Unterstützung Ihres Dienstherrn zur Verfügung. Dies wird insbesondere beim Thema der Dienstunfähigkeit deutlich. Falls Sie als junger Beamter für dienstunfähig erklärt werden, erhalten Sie nur dann eine Ruhegehalt, wenn die Dienstunfähigkeit während Ihrer Dienstausübung eingetreten ist. Wenn die Ursachen für die Dienstunfähigkeit außerhalb des Dienstes liegen, sind Sie nicht abgesichert. In einem solchen Fall werden Sie aus dem Dienstverhältnis entlassen und fallen auf die begrenzte Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurück.

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Dienstunfähigkeitsversicherung: Sichern Sie sich rechtzeitig ab

Der Schutz vor Dienstunfähigkeit betrifft nicht nur den Anspruch auf Ruhegehalt. Selbst Beamte auf Lebenszeit sollten sich absichern. Sobald Sie vom Beamten auf Probe zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden, können Sie auf maximale Unterstützung zählen. Ihr Dienstherr zahlt Ihnen nicht nur ein höheres Gehalt während des aktiven Dienstes, sondern garantiert Ihnen auch den Ruhestand, falls Sie dienstunfähig werden. Diese Regelung gilt, wenn Sie mindestens fünf Jahre als Beamter auf Lebenszeit tätig waren. Es spielt keine Rolle, ob Ihre Dienstunfähigkeit auf Freizeitaktivitäten oder den Dienst zurückzuführen ist.
Mit der Versetzung in den Ruhestand haben Sie Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehalts hängt von den geleisteten Dienstjahren bei der Polizei ab. Dies bedeutet, dass Beamte der Polizei selbst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit keinen umfassenden Schutz vor Dienstunfähigkeit haben. Es klafft eine beträchtliche Versorgungslücke, die Sie mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung schließen sollten. Im Falle der Dienstunfähigkeit erhalten Sie von der DBV eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente, die Ihr Ruhegehalt ergänzt.

Wir beraten Sie gern

Damit Sie trotz Dienstunfähigkeit Ihren Lebensstil aufrechterhalten können, ist die Dienstunfähigkeitsversicherung unerlässlich. Hiermit sichern Sie sich für den Ernstfall eine Dienstunfähigkeitsrente, deren Höhe Sie individuell festlegen können. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth stellen Ihnen den zuverlässigen Dienstunfähigkeitsschutz gerne persönlich vor.

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