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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung für Polizeibeamte der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

Beamte, vor allem bei Polizei und Justiz, tragen ein hohes Risiko – vor allem im Hinblick auf Klagen, Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Viele Vorwürfe basieren auf haltlosen oder nicht nachweisbaren Anschuldigungen gegen den Beamten. Nichtsdestotrotz müssen Sie sich gegen derartige Vorwürfe im dienstlichen und privaten Umfeld verteidigen können. Hier kommt die spezielle Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ins Spiel.

Anschuldigungen und Vorwürfe: So kommt es dazu

Vorwürfe und Anschuldigungen können Ihnen jederzeit im dienstlichen Alltag begegnen. Bei der Polizei ist das Risiko, verklagt oder angezeigt zu werden, am größten. Es reicht bereits aus, dass sich ein Passant unangemessen behandelt fühlt oder eine falsche Erinnerung an das tatsächliche Geschehen hat. Hierzu ein Beispiel: Sie befinden sich zusammen mit einem Kollegen auf Streife in einer Bahnhofsgegend. Eine Person kommt Ihnen verdächtig vor, Sie entscheiden sich für eine Personenkontrolle mit Durchsuchung. Im Anschluss an die Maßnahme zeigt Sie der Durchsuchte wegen Körperverletzung an. Wegen derartiger Nichtigkeiten kommt es schnell zum teuren Gerichtsprozess – dasselbe ist natürlich der Fall, wenn die Vorwürfe gegen Sie beweisbar sind. In jedem Fall benötigen Sie einen Strafverteidiger, den Sie bezahlen müssen. 

Die Bereiche: Diese Punkte deckt die Rechtsschutzversicherung ab

Bei der Polizei, als Justiz- oder Zollbeamter müssen Sie in verschiedensten Bereichen mit Anschuldigungen und Vorwürfen rechnen. Die Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth deckt verschiedenste Punkte ab, die wir Ihnen im Folgenden etwas genauer vorstellen.

Auf der einen Seite steht der dienstliche Bereich, der wiederum in Innen- und Außenverhältnis unterteilt wird. Dieser Bereich umfasst alle Pflichtverletzungen oder Verstöße, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Polizeibeamter begehen. Auf der anderen Seite steht der private Bereich des Beamten. Hierunter fallen alle Sachverhalte, die nicht im dienstlichen Bereich zustande kommen.

Dienstlicher Bereich: Das Außenverhältnis

Das Außenverhältnis umfasst alle Pflichtverletzungen, Verstöße und rechtswidrige Handlungen, die der Beamte im Rahmen des Dienstes begeht. Im Unterschied zum Innenverhältnis kommt es beim Außenverhältnis vor allem darauf an, wem gegenüber die Pflichtverletzung stattfindet. Dabei muss es sich zwangsläufig um einen Dritten handeln. Verletzen Sie bei einer Durchsuchung beispielsweise einen Passanten, handelt es sich um eine Pflichtverletzung im Außenverhältnis. 

Grundsätzlich haftet für derartige Verstöße der Dienstherr. Er kann Sie allerdings in Regress nehmen, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Das ist der Fall, wenn Sie sich der Strafbarkeit Ihres Verhaltens bewusst waren oder wichtige Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen haben. Insbesondere bei der Polizei stehen Sie schnell auf der „schwarzen Liste“ bestimmter Menschen, die sich ungerecht behandelt oder verletzt fühlen. Je mehr Sie außerhalb Ihrer Dienststelle unterwegs sind, desto wichtiger ist grundsätzlich die Rechtsschutzversicherung. Für Beamte der Polizei ist sie damit ein essenzieller Bestandteil des Versicherungsschutzes. 

Dienstlicher Bereich: Das Innenverhältnis

Straftaten oder Pflichtverletzungen finden immer dann im Innenverhältnis statt, wenn sie innerhalb der dienstlichen Sphäre vorkommen. Wenn Sie beispielsweise Ihre polizeiliche Uniform vorsätzlich beschädigen, Gegenstände aus dem Dienstwagen stehlen oder Teile der Büroeinrichtung zerstören, geschehen diese Taten im Innenverhältnis. 

Die häufigste Folge solcher Verstöße ist ein Disziplinarverfahren, das im schlimmsten Fall die Entlassung aus dem Dienst zur Folge hat. Um hierauf vernünftig reagieren und dagegen vorgehen zu können, ist die Rechtsschutzversicherung auch im Innenverhältnis unverzichtbar. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth berät Sie gerne in einem persönlichen Gespräch:

Der private Bereich

Er umfasst grundsätzlich alles, was Sie außerhalb Ihrer Arbeitszeit tun. Allerdings ist bei Beamten der private nicht eindeutig vom dienstlichen Bereich zu trennen und in vielen Fällen sogar eng verknüpft. Denn: Sie haben auch in Ihrer Freizeit die Pflicht, den Staat angemessen zu repräsentieren. Verhalten Sie sich dem nicht entsprechend, kann ebenfalls ein Disziplinarverfahren drohen.

Darüber hinaus übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch rein private Streitigkeiten, beispielsweise Schadenersatzforderungen nach einem Verkehrsunfall oder Auseinandersetzungen mit dem Vermieter. 

Brauche ich bei der Polizei wirklich eine spezielle Rechtsschutzversicherung?

Um diese Frage vernünftig zu beantworten, sollten Sie zunächst den Sinn hinter der speziellen Rechtsschutzversicherung verstehen. Sie ist grundsätzlich dafür da, den Beamten vor ungerechtfertigten, schnellen Anschuldigungen zu schützen. Um die Vorwürfe vor Gericht vernünftig abwehren zu können, entstehen schnell hohe Kosten. Diese werden von der Versicherung vorgestreckt. So bleiben Sie flüssig und müssen sich keine Sorgen um die Höhe der Kosten machen. Werden Sie wider Erwarten am Ende des Verfahrens schuldig gesprochen, müssen Sie die Auslagen an die Versicherung zurückerstatten. 

Allein aus dem finanziellen Aspekt ist der gesonderte Rechtsschutz für Beamte der Polizei eine sehr sinnvolle Lösung. Lassen Sie sich für ein umfassendes Angebot bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth beraten!

DBV und Roland: Starke Partner im öffentlichen Dienst

Im Bereich Rechtsschutzversicherungen arbeitet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth mit den Experten von Roland zusammen. So erhalten Sie den bestmöglichen Schutz, hervorragende Konditionen und haben darüber hinaus die Wahl zwischen zusätzlichen Bausteinen. So passen Sie Ihren Schutz genau an Ihre Bedürfnisse an – für eine sorgenfreie Karriere bei der Polizei.

Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung von Roland bietet grundsätzlich diese Leistungen, die mit den nachfolgenden Bausteinen erweitert werden können:

  • Regulierung berechtigter Ansprüche
  • Zurückweisung unberechtigter Forderungen, wenn nötig, auch vor Gericht
  • Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Einschränkungen
  • Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienstag

Baustein: Diensthaftpflicht

Die ideale Ergänzung zu Ihrer Rechtsschutzversicherung und besonders bei der Polizei eine gute Wahl. Die Diensthaftpflichtversicherung bietet folgende Leistungen:

  • Versicherungssumme von 20 Millionen Euro bei Personen- und Sachschäden, auch durch Diensthunde, Waffen, Munition und Fahrzeuge
  • Absicherung gegen Regress durch den Dienstherrn, Verlust fremder Schlüssel und anderer Gegenstände, Abhandenkommen persönlicher Ausrüstung bis 5000 Euro

Baustein: Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt immer dann, wenn Sie das Vermögen eines Dritten auf irgendeine Weise vermindern oder vernichten. Die Leistungen im kurzen Überblick:

  • Versicherungssumme zwischen 25.000 und 500.000 Euro
  • Ersatz von Kassenfehlbeträgen bis 2000 Euro
  • Rückwärtsabsicherung ohne zeitliche Grenze

Fordern Sie individuelle Beratung an

Recht bekommen kostet – vor allem in Deutschland. Gerade als Dienstanfänger bei Polizei genießen Sie vonseiten des Dienstherrn nur eine sehr eingeschränkte Absicherung. Die Rechtsschutzversicherung ist vor allem aus diesem Blickwinkel betrachtet eine gute Wahl. Informieren Sie sich telefonisch oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth! Sie haben gerade den Informationstext zur Rechtsschutzversicherung gelesen.

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