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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Unfallversicherung

Die Unfallversicherung im Polizeidienst der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

Sicher ist sicher

Eine Unfallversicherung ist nicht nur für Beamte der Polizei, beim Zoll oder in der Justiz eine gute Wahl. Vielmehr gehört sie zu den grundlegend wichtigen Versicherungen, über die sich jeder Bürger einmal Gedanken machen sollte. Denn: Unfälle passieren nicht nur auf der Arbeit oder im Dienst, sondern nicht selten auch im privaten Bereich. Mit der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sind Sie gegen alle Eventualitäten abgesichert.

Was ist eine Unfallversicherung?

Grundsätzlich wird in Deutschland zwischen der gesetzlichen und der freiwilligen oder privaten Unfallversicherung unterschieden. Erstere ist, wie der Name bereits andeutet, per Gesetz vorgeschrieben. Sie leistet unter anderem in diesen Fällen:

  • Unfälle auf dem Weg zur Schule oder zur Arbeit und zurück
  • Unfälle in der Schule oder auf der Arbeit
  • Beruflich bedingte Krankheiten
  • Gesundheitsgefahren, die von der beruflichen Tätigkeit ausgehen

Wie Sie sehen, ist die Aufzählung relativ kurz. Durch eine Fülle an Arbeitsschutzvorschriften ist es in den meisten Berufen nahezu ausgeschlossen, einen Unfall zu erleiden. Das gilt auch für Beamte der Polizei. In dieser Tatsache findet sich gleichzeitig die Begründung dafür, dass die deutliche Mehrheit der Unfälle im privaten Umfeld, beispielsweise im Haushalt, geschieht. Für diese Art von Unfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ein, weshalb ein zusätzlicher Schutz erforderlich ist. Dieser wird durch die private Unfallversicherung gewährleistet.

Die private Unfallversicherung: In diesen Fällen leistet sie

Grob gesagt leistet die freiwillige Unfallversicherung in allen Fällen, in denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht zur Leistung verpflichtet ist. Das betrifft vor allem Vorfälle im privaten Umfeld. Hierzu einige Beispiele:

Beispiel 1: Haushalt

In der Küche ist eine Lampe defekt, die Sie gerne selbst reparieren möchten, um Kosten für den Handwerker zu sparen. Um an die Decke zu gelangen, stellen Sie sich auf einen relativ instabilen Stuhl. Beim Versuch, die Birne aus der Fassung zu schrauben, rutscht der Stuhl weg und Sie stürzen zu Boden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth zahlt die vertraglich vereinbarte Leistung aus. 

Beispiel 2: Straßenverkehr

Sie sind in Ihrer Freizeit mit dem Auto unterwegs. Durch eine kurze Unaufmerksamkeit kommen Sie von der Straße ab und verletzen sich schwer. Die Folge des Unfalls ist, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und zu 50 Prozent invalide sind. Die Unfallversicherung zahlt in diesem Fall die vereinbarte Invaliditätsrente oder einen Einmalbetrag aus.

Beispiel 3: Sport

Als Beamter der Polizei treiben Sie auch in Ihrer Freizeit viel Sport. Beim Joggen auf einem dunklen Waldweg stolpern Sie und verletzen sich am Knie. Die Folge: Mehrere Wochen Arbeitsunfähigkeit. Wenn in Ihrem Versicherungsvertrag bestimmte Einmalzahlungen bei ausgewählten Ereignissen vereinbart sind, erhalten Sie die entsprechende Summe von der Versicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt in diesem Fall nicht, da kein unmittelbarer Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit besteht. 

Der Unfall: Ein Wort, viele Diskussionen

Eine wichtige Streitfrage beim Thema „Unfallversicherung“ ist, was eigentlich ein Unfall ist und ab wann ein Ereignis als solcher zu werten ist. Die offizielle Definition lautet: „Ein Unfall ist ein plötzliches, von außen auf die versicherte Person einwirkendes, Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. Der Begriff „plötzlich“ ist hier einer der wichtigsten. Denn: Das Ereignis muss unvorhersehbar gewesen sein, es darf also kein Vorsatz vorliegen. Nur dann handelt es sich um einen Unfall. Grobe oder einfache Fahrlässigkeit ist in den meisten Versicherungsverträgen allerdings mitversichert.

Die Folgen eines Unfalls: Die wichtige Aufgabe der Unfallversicherung

Die Wahrscheinlichkeit, dass es zum Unfall kommt, ist hoch. Jedes Jahr passieren bundesweit mehr als neun Millionen Unfälle – viele davon ziehen lebenslange Belastungen nach sich.  

Häufige Folgen eines Unfalls sind beispielsweise:

  • Langer Aufenthalt im Krankenhaus
  • Ausfall der Besoldung, Krankentagegeld deutlich niedriger
  • Umbaumaßnahmen in der Wohnung, wenn eine Behinderung festgestellt wird
  • Pflegekosten

Um diese finanziellen Aufwendungen stemmen zu können, vereinbaren wir im persönlichen Gespräch die für Sie passende Unfallrente und zusätzlich eine Kapitalauszahlung. Letztere richtet sich immer nach dem Invaliditätsgrad, der maximal 100 betragen kann. In diesem Fall würden Sie die volle Summe (beispielsweise 500.000 Euro) erhalten. Dieser Betrag wird um den prozentualen Anteil gekürzt, zu dem Sie nicht invalide sind. 

Die Unfallrente soll dazu dienen, Ihre monatlichen Kosten zu decken. Sinnvoll ist hier – ähnlich wie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung – einen Betrag zu vereinbaren, mit dem Sie die Lücke zwischen Beamtenversorgung und Lebenshaltungskosten füllen können. Besonders bei der Polizei ist das Risiko für Unfälle hoch, wenngleich sie nicht immer im Dienst geschehen. Eine Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth hilft, diesem Risiko vorzubeugen.

Die Höhe der Leistung einer Unfallversicherung: Mindestens 100.000 Euro

Um einen möglichst umfassenden Schutz zu erhalten und möglichst alle entstehenden Kosten abzudecken, empfiehlt die Stiftung Warentest eine Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro bei 50 Prozent Invalidität. Bei 100 Prozent Invalidität (sogenannte Vollinvalidität) werden mindestens 500.000 Euro empfohlen. 

Allerdings hängen diese Summen stark von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Eine grobe Richtung geben diese Punkte vor, an denen Sie sich orientieren können:

  • Höhe der Kosten durch den ausfallenden Lohn/die wegbleibenden Bezüge
  • Höhe der Fix- und Lebenshaltungskosten
  • Mögliche Umbauten am Haus oder in der Wohnung
  • Persönliche Rücklagen und Ersparnisse
  • Möglicherweise anfallende Pflegekosten

Rabatte für Anfänger: So profitieren Sie als Dienstanfänger bei Polizei, Justiz und Zoll

Als Dienstanfänger bei der Polizei profitieren Sie von Rabatten bis zu 40 Prozent. Darüber hinaus verzichten wir auf eine Gesundheitsprüfung – hierzu müssen Sie den Vertrag bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth lediglich sechs Monate nach Eintritt ins Beamtenverhältnis abschließen. 

So sind Sie bei einem Dienstunfall von der ersten Sekunde an gut abgesichert. Auf der einen Seite erhalten Sie Leistungen der gesetzlichen, auf der anderen Seite die der privaten Unfallversicherung. Denn: Sie haben ein doppeltes Bezugsrecht, die beiden Versicherungen schließen sich also nicht gegenseitig aus. Sie haben gerade den Informationstext zur Unfallversicherung gelesen. 

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