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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Finanzverwaltungsbeamte und
Steuerverwaltungsbeamte

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte:
Das Berufsbild und der Versicherungsbedarf

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte arbeiten nicht nur im Finanzamt – auch der Zoll, die Ministerien oder die lokalen Verwaltungen sind mögliche Arbeitsorte. Da die Mehrheit der Finanzbeamten jedoch in den Finanzämtern tätig ist, stellen wir Ihnen in diesem Artikel den Beruf und den damit einhergehenden Versicherungsbedarf etwas genauer vor. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ist Ihr Ansprechpartner für den öffentlichen Dienst! 

Diese Laufbahnen gibt es für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Wie in allen Verwaltungen, gibt es auch in der Finanzverwaltung vier Laufbahnen, wobei der einfache Dienst mittlerweile keine Bedeutung mehr hat: Hier werden keine neuen Beamten mehr eingestellt. Daher konzentrieren wir uns in den nächsten Abschnitten auf die Tätigkeiten des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes. Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte in diesen Laufbahnen übernehmen dabei unterschiedlichste Aufgaben. 

Der mittlere Dienst in der Steuerverwaltung

Um in den mittleren Dienst eingestellt zu werden, müssen Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte mindestens die mittlere Reife besitzen. Alternativ ist es auch möglich, mit Hauptschulabschluss und Berufsausbildung oder als direkter Übergang von der Bundeswehr einzusteigen. Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Abschnitte. 

Nach der Ausbildung übernehmen Sie als Finanzbeamter des mittleren Dienstes allgemeine Aufgaben Ihrer Stelle. Dazu gehören natürlich in erster Linie die Festsetzung von Steuern und der Erlass von Steuerbescheiden. Hinzu kommen Tätigkeiten im Service-Zentrum, Bearbeitung der täglichen Post sowie das Erfassen neuer Steuerfälle. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth hat für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte des mittleren Dienstes zahlreiche Versicherungen im Portfolio. Sie sind individuell auf die Ansprüche und den Bedarf während und nach der Ausbildung zugeschnitten – rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch!

Der gehobene Dienst in der Steuerverwaltung

Eine Einstellung in den gehobenen Dienst ist nur möglich, wenn Sie mindestens das Fachabitur oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen. Im Anschluss absolvieren Sie das drei Jahre dauernde duale Studium in der Steuerverwaltung. Es ist in praktische Abschnitte an Ihrem Heimatfinanzamt und theoretische Blöcke an der Hochschule aufgeteilt. Nach dem Studium sind Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte des gehobenen Dienstes ebenfalls in den einzelnen Stellen des Finanzamtes tätig. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, in den Außendienst (Steuerfahndung oder Betriebsprüfung) zu wechseln. In der Veranlagung übernehmen Sie die Fälle, die für Ihre Kollegen im mittleren Dienst zu kompliziert oder zu umfangreich sind. 

Auch als Beamter des gehobenen Dienstes finden Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth die passenden Versicherungen. Durch das lange Studium bietet sich vor allem die Dienstunfähigkeitsversicherung oder eine Dienstanfänger-Police an. Sie zahlt Ihnen eine lebenslange Rente, wenn Sie dienstunfähig werden.  

Der höhere Dienst in der Steuerverwaltung

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte, die in den höheren Dienst einsteigen möchten, müssen mindestens einen Master-Abschluss in BWL besitzen oder Volljurist (Befähigung zum Richteramt) sein. Bevor Sie mit Ihren eigentlichen Aufgaben vertraut gemacht werden, erhalten Sie in einem 18-monatigen Vorbereitungsdienst alle wichtigen Kenntnisse für die Arbeit im Finanzamt vermittelt. Im Anschluss werden Sie als Sachgebiets- oder Abteilungsleiter eingesetzt, sind also selbstständig für die Kollegen in einigen Stellen verantwortlich. Sie überprüfen die Arbeit, bearbeiten besonders komplexe Fälle oder weisen neue Kollegen in die Gegebenheiten des Sachgebiets ein. 

Diese Versicherungen sind für Finanzverwaltungsbeamte und
Steuerverwaltungsbeamte sinnvoll

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte benötigen, wie viele andere Berufsgruppen auch, bestimmte Versicherungen. Hierzu gehören vor allem die private Krankenversicherung, die Dienstunfähigkeitsversicherung sowie die Diensthaftpflicht. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth stellt Ihnen die drei Policen im Folgenden etwas genauer vor. 

Die Krankenversicherung für Finanzbeamte

Anders als normale Angestellte, haben Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte den Vorteil, zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen zu können. Daraus ergeben sich einige Vorteile – insbesondere durch die Beihilfe ist die private Absicherung meist die bessere und kostengünstigere Lösung. Mit der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sind Sie gegen alle Eventualitäten abgesichert. 

Unter anderem haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Versicherungspaketen zu wählen. So können Sie auch wahlärztliche Leistungen in Ihren Vertrag mit einbeziehen. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus und Krankenhaustagegeld sind nur drei Beispiele für die beliebten Wahlleistungen in der privaten Krankenversicherung. 

Als Privatversicherter erhalten Sie für jede Behandlung eine Rechnung vom Arzt oder vom Krankenhaus. Dieses Dokument reichen Sie sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle ein. Beide Stellen erstatten Ihnen anteilig die Kosten, sodass Sie den vollen Betrag auf Ihr Konto bekommen und an den Arzt weiter überweisen können. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth bearbeitet Ihre Anträge dabei immer so schnell wie möglich.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung: Wichtig für Ihren Lebensstandard

Unfälle und andere Schicksalsschläge können jeden treffen – erklärt Sie Ihr Dienstherr dadurch jedoch für dienstunfähig, werden Sie in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und aus dem aktiven Dienst entlassen. Während der Zeit auf Widerruf oder Probe erfolgt die Entlassung sogar ohne einen Anspruch auf Frühpension. Die entstehende Lücke zu Ihrem vorherigen Nettogehalt sollten Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth auffüllen. Diese zahlt Ihnen eine monatliche Rente, sobald Sie wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. 

Hierzu vereinbaren Sie bei Abschluss des Vertrages eine monatliche Rente, die Sie vorher gut durchkalkulieren sollten. Hierbei ist vor allem zu berücksichtigen, welche Kosten aktuell und in Zukunft auf Sie zukommen und welche Pläne Sie haben (zum Beispiel Familie, Eigenheim). Anhand dieser Faktoren ermitteln die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth Ihre monatliche Rente. 

Als Finanzverwaltungsbeamter oder Steuerverwaltungsbeamter ist es sinnvoll, möglichst früh in die Dienstunfähigkeitsversicherung einzusteigen. Durch Ihren besseren Gesundheitszustand, das niedrigere Alter und eventuelle Boni für Berufseinsteiger profitieren Sie von sehr günstigen Beiträgen – und das bei vollem Versicherungsschutz. 

Die Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth schützt Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte vor Forderungen, die Ihr Dienstherr in Form von Regress gegen Sie geltend macht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie den Schlüssel für Ihr Finanzamt verlieren und infolgedessen diese gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss. 

Darüber hinaus übernimmt sie Aufwendungen für Schäden, die Sie in Ausübung Ihres Dienstes einem Dritten zufügen. Sind Sie zum Beispiel mit dem Dienstwagen während der Arbeitszeit unterwegs und fahren dabei einen anderen Pkw an, zahlt die Diensthaftpflicht der DBV den Schaden. Für Finanzbeamte ist die Diensthaftpflicht daher eine der drei unverzichtbaren Versicherungen. 

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