Als Lehrerin oder Lehrer können Sie – sofern Sie Beamtin oder Beamter sind – nicht im klassischen Sinne berufsunfähig werden. Stattdessen kann der Dienstherr bei längeren gesundheitsbedingten Ausfällen eine sogenannte Dienstunfähigkeit feststellen. Sie führt dazu, dass eine Entlassung aus dem aktiven Dienst erfolgt, wobei deren Folgen mitunter gravierend sind:
- Beamte auf Widerruf und Probe werden bei Dienstunfähigkeit ohne jeden Versorgungs- oder Leistungsanspruch entlassen. Sie verlieren ihren gesamten Beamtenstatus mit allen Bezügen und Ansprüchen gegen den Dienstherrn
- Beamte auf Lebenszeit werden in den frühzeitigen Ruhestand versetzt. Sie erhalten ein Ruhegehalt (Pension) und die Beihilfe, müssen aber dennoch auf einen großen Teil ihrer früheren Bezüge verzichten
Besonders hart trifft es also angehende Lehrerinnen und Lehrer, denn diese erhalten vor Verbeamtung auf Lebenszeit keinerlei Leistungen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen hingegen eine monatliche Rente, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt – und zwar unabhängig vom konkreten Beamtenstatus. Sie sichert damit Ihre Existenz ab.
Die Höhe der Rente bestimmen Sie beim Abschluss der DU-Versicherung selbst. Durch die echte DU-Klausel führen wir keine weiteren Prüfungen mehr durch, sondern erkennen die Feststellung des Dienstherrn direkt als solche an. Auf Wunsch nehmen wir eine Dynamik in den Vertrag auf, sodass die versicherte Rente Jahr für Jahr ansteigt. So sind Sie immer auf der sicheren Seite. Außerdem erhalten Sie die Leistungen auch rückwirkend.
Sind Sie erstmal Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit, können Sie die Rente mit der Zeit wieder reduzieren. Denn hier haben Sie ja bereits einen Leistungsanspruch gegen den Dienstherrn, wenn der Fall der Fälle eintritt.