Ausbildung zum Bundespolizisten im mittleren Dienst
Schulische Voraussetzungen für eine Ausbildung zum Bundespolizisten im mittleren Dienst sind:
- mittlerer Bildungsabschluss beziehungsweise Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit anerkannter abgeschlossener Berufsausbildung
- in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 (ausreichend)
- im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend)
- Kommunikation in Englisch ist möglich
- Alter 16 bis 27 Jahre
Die Ausbildung zum Bundespolizisten im mittleren Dienst dauert zweieinhalb Jahre. Zur theoretischen Ausbildung gehören neben den rechtlichen Grundlagen die Fächer:
- Poltische Bildung
- Einsatzlehre
- Polizeidienstkunde
- Verkehrslehre
- Kriminalistik
Im ersten Ausbildungsjahr lernen Sie zunächst die theoretischen Grundlagen der Polizeiarbeit. Ab dem 2. Jahr der Ausbildung sammeln Sie reale praktische Erfahrungen, zum Beispiel beim Grenzschutz oder der Bahnpolizei, bei der Bundesbereitschaftspolizei und im Bereich der Luftsicherheit an einem deutschen Flughafen. Ein Einsatzbereich von Bundespolizisten im mittleren Polizeivollzugsdienst ist der Kontroll- und Streifendienst. Spezialisierungen für bestimmte Aufgabenbereiche der Bundespolizei sind möglich.
Ausbildung zum Bundespolizisten im gehobenen Dienst – Polizeikommissar
Für eine Ausbildung zum Bundespolizist im gehobenen Polizeivollzugsdienst wird vorausgesetzt:
- Hochschul- oder Fachhochschulreife
- in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 (ausreichend)
- im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend)
- gute Englischkenntnisse
- Höchstalter 33 Jahre
Das dreijährige Diplomstudium absolvieren Sie an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und Lübeck, in Aus- und Weiterbildungseinrichtungen der Bundespolizeiakademie sowie an einer Dienststelle der Bundespolizei. Theoretische Schwerpunkte des Studiums:
- Aufgaben der Polizei: Kontrolltätigkeiten, Fahndungsmaßnahmen, Überwachung und Ermittlung
- Polizeiarbeit auf internationaler Ebene
- Polizeiarbeit in besonderen Einsatzsituationen
- Grundlagen der Polizeiarbeit, Polizeiführung
- Rechtswissenschaften
- Psychologie
- Politik
In der Praxis lernen Sie beispielsweise die Arbeitsvorgänge von Kontroll-, Streifen- und Ermittlungsdiensten kennen. Trainiert werden rhetorische Fähigkeiten und das Verhalten bei Übergriffen. Bundespolizisten im gehobenen Polizeivollzugsdienst sind als Sachbearbeiter tätig oder übernehmen Ausbildungs- und Führungsfunktionen in den Einsatzgebieten Grenzschutz, Bahnpolizei und Luftsicherheit. Bei Eignung und nach zusätzlichen Fortbildungen können Sie auch verschiedene Spezialeinheiten, wie den Flugdienst oder die Bundespolizei See leiten.
Bundespolizist im höheren Dienst
Voraussetzung für die Laufbahn im höheren Dienst ist einen Hochschulabschluss und der erfolgreiche Abschluss des zweijährigen Masterstudiums „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“. Sie dürfen bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 33 Jahre sein. Die Ausbildung zum Bundespolizist im höheren Dienst teilt sich in Theorie- und Praxisphasen. Schwerpunktthemen im theoretischen Abschnitt sind:
- Einsatzlehre, Führungslehre, Verkehrslehre
- Betriebswirtschaftslehre, Organisations- und Personalentwicklung
- Psychologie
- Kriminalisitk und Kriminologie
- Rechtswissenschaften
Nach Abschluss des Studiums sind die Bundespolizisten im höheren Dienst in der Lage, praktische und strategische Führungsverantwortung für Sachgebiete, Stabsbereiche, Inspektionen, Direktionen sowie für spezielle Bereiche, wie das Bundespolizeipräsidium, das Bundesinnenministerium und anderer Sondereinheiten zu übernehmen. Als Polizeirätin oder Polizeirat leiten Sie Bundespolizeidienststellen, planen und führen Einsätze der Bundespolizei oder sind für die Ausbildung von Anwärtern zuständig. Bundespolizisten stehen zahlreiche Fortbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten offen. Die stetige Fortbildung der Beamten ist eine Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit der Bundespolizei.