Freie Heilfürsorge

Als Beamter der Polizei befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses Beamtenverhältnis ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie Dienst- und Treuepflichten erfüllen müssen, muss Ihr Dienstherr Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu zählt nicht nur die finanzielle Fürsorge in Form von monatlichen Bezügen. Darüber hinaus muss Ihr Dienstherr Krankenfürsorgepflichten erfüllen. Hierbei hat Ihr Dienstherr die Wahl zwischen Heilfürsorge und Beihilfe.
 
Im Rahmen der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr lediglich einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Für die Restkosten sind Sie seit 1. Januar 2019 zum Abschluss einer separaten Krankenversicherung verpflichtet. So sollten hohe finanzielle Belastungen vom Beamten ferngehalten werden. Die optimale Restkostenversicherung erhalten Sie mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin.
 
Während die Beihilfe nur einen Teil der Gesundheitskosten übernimmt, werden im Rahmen der freien Heilfürsorge alle Gesundheitskosten übernommen. Eine separate Versicherung müssen Sie hier nicht abschließen. Der Leistungsumfang ist dabei mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Mithin erhalten Sie den gesetzlich festgeschriebenen Grundschutz.
 
Allerdings sollten Sie beachten, dass sich Ihr Anspruch auf Heilfürsorge früher oder später in einen Beihilfeanspruch umwandeln wird. Da ein zu später Eintritt in die private Krankenversicherung jedoch mit hohen Kosten verbunden ist, sollten Sie perspektivisch handeln. Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin können Sie sich bereits in jungen Jahren eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung zu bestmöglichen Konditionen sichern.

Beihilfe oder Heilfürsorge?

Wie der Dienstherr seiner Krankenfürsorgepflicht nachkommt, liegt in seinem Ermessen. Hierbei hat er die Wahl zwischen Heilfürsorge und Beihilfe. In der Regel erhalten Beamte der Polizei, die einer risikoarmen Tätigkeit im Innendienst nachgehen, Beihilfe. Beamte der Polizei, die wiederum im risikoreichen Außendienst oder Vollzugsdienst tätig sind, erhalten grundsätzlich freie Heilfürsorge. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand.
 
Bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge werden nicht nur Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang maßgeblich. Auch Risikozuschläge können unter Umständen einen Einfluss auf die Beitragshöhe haben. Beamte, die sich in einer risikoreichen Tätigkeit wiederfinden, müssten dementsprechend mit unzumutbar hohen Versicherungsbeiträgen rechnen.

Die passende Zusatzversicherung für die Heilfürsorge

Die DBV ist seit nunmehr über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Dementsprechend haben wir uns ein Höchstmaß an Expertise aufbauen können. Wir wissen genau, worauf es beim passenden Versicherungsschutz für Beamte der Polizei ankommt. Als Beamter mit Anspruch auf freie Heilfürsorge steht Ihnen der vom Gesetzgeber festgeschriebene Grundschutz zu. Da dieser in etwa dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, kann der Wunsch einer Zusatzversicherung aufkommen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin hat einige Zusatzversicherungen für Sie im Angebot. Im Rahmen eines ausführlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle stellen wir gern Ihre optimalen Zusatzversicherungen zusammen.

Zahnzusatzversicherung

Krankenversicherung

Anwartschaftsversicherung

Pflegeversicherung

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DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG

Lassen Sie sich bei Fragen gern von unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin beraten.

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