Student
In der Regel sind Studenten gesetzliche krankenversichert. Jedoch haben Sie die Möglichkeit, sich bereits während Ihres Studiums eine spätere Aufnahme ohne Wartezeiten in die private Krankenversicherung zu sichern. Eine Anwartschaftsversicherung macht Ihnen dies problemlos möglich. Äußerst wichtig bei Vertragsabschluss, ist Ihr Gesundheitszustand. Dieser stellt die Basis der späteren Monatsbeiträge dar. Krankheiten, die erst nach Vertragsabschluss auftreten, werden nicht mitberücksichtigt.
Referendar
Im Referendariat obliegt Ihnen die Entscheidung selbst, ob Sie weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten, oder ob Sie in eine private Krankenversicherung wechseln. Sollten Sie weiterhin gesetzlich versichert bleiben, beteiligt sich Ihr Dienstherr nicht an den Monatsbeiträgen. Als privat Versicherter haben Sie darüber hinaus, Anspruch auf Beihilfe.
Sind Sie ledig und kinderlos, erhalten Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung 50 % Kostenerstattung im Krankheitsfall. Im Ruhestand erhaltend beihilfeberechtigte Ehegatten 70 % und Kinder sogar 80 % Kostenerstattung im Krankheitsfall oder bei einem Unfall. Die restlichen Kosten werden mit einer Restkostenversicherung abgedeckt.
Beamter auf Probe
Nun haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Eine Überprüfung Ihrer privaten und ergänzenden Absicherungen zur Beihilfe während dieser Zeit ist anzuraten, da Anpassungen gegebenenfalls nötig sind.
Angestellte Lehrer
Bis zu Ihrer Verbeamtung werden Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und Ihre private Krankenversicherung ruht.