Beihilfe & Dienstherr
Die besondere Fürsorge bei Beamten
Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer erhalten von ihrem Dienstherrn die sogenannte Beihilfe. Der Staat beteiligt sich hier an den tatsächlichen Krankheitskosten, also die, die Ihnen Ihr Arzt in Rechnung stellt. Da Sie nur in der privaten Krankenversicherung überhaupt eine Rechnung bekommen, können Sie auch nur hier die Beihilfe nutzen. Gesetzlich versicherte Lehrer erhalten hingegen keine Beihilfe, denn alle Leistungen werden unmittelbar mit der Kasse abgerechnet.
Da Sie als Beamtin oder Beamter außerdem keinen Arbeitgeber-Anteil bekommen können, müssen Sie den gesamten Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung aus Ihrem Bruttogehalt zahlen. Die GKV ist für die meisten Lehrerinnen und Lehrer daher die schlechtere Wahl.