Wie hoch ist die Rente der Dienstanfänger-Police für Beamte der Polizei?
Die Dienstanfänger-Police gliedert sich in zwei Phasen:
In Phase eins bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin für Beamte der Polizei auf Widerruf und Probe sowie Dienstanfänger, deren finanzielles Risiko besonders hoch ist folgende Dienstunfähigkeits-Renten:
Monatliche Zahlungen:
- im einfachen und mittleren Dienst bis zu 1.200 €
- im gehobenen Dienst sind bis zu 1.500 € möglich
- im höheren Dienst bis zu 1.800 €
Werden Sie zum Beamten der Polizei auf Lebenszeit ernannt, kann Ihre Dienstanfänger-Police beziehungsweise Dienstunfähigkeitsversicherung angepasst werden. Nach einer fünfjährigen Wartezeit haben Sie die ersten Mindestversorgungsansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn. Ein größerer Teil Ihrer Beiträge kann jetzt in Ihre Altersvorsorge investiert werden.
Dienstunfähigkeit bei Beamten der Polizei auf Lebenszeit
Erfüllen Beamte auf Lebenszeit die fünfjährige Wartezeit, haben sie Anspruch auf Versorgung durch den Dienstherrn und können in den Ruhestand versetzt werden. In den ersten Jahren ist der Anspruch noch gering und wird sich anfangs auf die Mindestversorgung in Höhe von etwa € 1.400 beschränken. Mit jedem Dienstjahr erhöht sich der Anspruch um 1,79375 Prozent. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin können Sie Ihre Versorgungslücke perfekt schließen.
Reicht für Beamte der Polizei auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
In der Regel bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte keinen hinreichenden Schutz, denn Beamte werden nicht berufs- sondern dienstunfähig. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn infolge von Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall der Beruf oder eine andere, der Ausbildung und Erfahrung entsprechende Tätigkeit, nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Berufsunfähigkeit wird durch einen Gutachter nach den Kriterien der Versicherung festgestellt. Für dienstunfähig werden Beamte der Polizei vom Dienstherrn erklärt und diese Feststellung von der Dienstunfähigkeitsversicherung anerkannt. Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren Dienst innerhalb der letzten sechs Monate weniger als drei Monate wie gewohnt ausüben konnten und nicht die Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb des nächsten halben Jahres wiederhergestellt wird.