Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Als Soldat, egal ob auf Zeit, Lebenszeit oder als Wehrdienstleistender, können Sie jederzeit dienstunfähig werden. Unerheblich ist es dabei, weshalb Sie dienstunfähig geworden sind. Eine Verletzung beim außerdienstlichen Sport, auf Grund derer Sie nicht mehr bei der Bundeswehr arbeiten können, führt ebenfalls zu einer Dienstunfähigkeit. Soldaten haben je nach „Status“ unterschiedliche Ansprüche gegenüber ihrem Dienstherrn, wenn sie dienstunfähig werden:
- Freiwillig Wehrdienst leistende und Soldaten auf Zeit: Bei einer Dienstunfähigkeit werden Sie aus dem Soldatenverhältnis entlassen und in den gesetzlichen Sozialversicherungen nachversichert. Sie erhalten aus diesen Versicherungen jedoch erst Leistungen (insbesondere eine Rente), wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben. Ist das nicht der Fall, gehen Sie leer aus.
- Berufssoldaten (auf Lebenszeit): Werden Sie dienstunfähig, werden Sie in den vorzeitigen Ruhestand – in die Frühpension- versetzt. Dadurch erhalten Sie die Mindestpension Ihres Dienstherrn (rund 1500 Euro), die sich für jedes bis dahin geleistete Dienstjahr um rund 1,7 Prozent des letzten Bruttogehaltes erhöht. Eine Entlassung oder gar Nachversicherung in den gesetzlichen Versicherungen erfolgt nicht, Sie bleiben im Soldatenverhältnis.
Insbesondere für Soldaten auf Zeit und freiwillig Wehrdienst leistende gehört die Dienstunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Soldaten. Aber auf Berufssoldaten profitieren von dieser Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin. Die Versicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, mit der Sie Ihren Lebensstandard aufrechterhalten können.
Die Anwartschaft auf die private Krankenversicherung
Als Soldat haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (freie Heilfürsorge). Das bedeutet, dass Sie vorerst keine Krankenversicherung benötigen und durch die eigenen Ärzte der Bundeswehr auf Kosten des Dienstherrn behandelt werden. Dennoch gehört eine Anwartschaft auf die private Krankenversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Soldaten – egal ob auf Zeit oder Lebenszeit.
Die freie Heilfürsorge beginnt mit dem Dienstantritt und endet bei Berufssoldaten mit der Versetzung in den Ruhestand. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie eine Krankenversicherung, da Sie nicht mehr direkt durch den Dienstherrn, sondern durch zivile Ärzte behandelt werden. Sie erhalten Beihilfe – sie übernimmt mindestens die Hälfte aller Behandlungskosten. Für die andere Hälfte benötigen Sie eine private und beihilfekonforme Krankenversicherung, etwa die der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin.
Mit einer Anwartschaft auf diese Krankenversicherung sichern Sie sich bereits in jungen Jahren die Garantie, später in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Kurz vor dem Ruhestand eine PKV abzuschließen, ist aufgrund des höheren Alters und damit auch wegen des höheren Risikos meist sehr kostspielig. Mit der Anwartschaft „konservieren“ Sie Ihren Gesundheitszustand und profitieren bei der Aufnahme in die private Krankenversicherung von sehr günstigen Konditionen. Sie gehört damit zu den wichtigsten Versicherungen für Soldaten, die bis zum Ruhestand bei der Bundeswehr tätig sind.
Die Dienst- und weitere Haftpflichtversicherungen
Eine Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die für die von Ihnen verursachten Schäden haftet. Dieses Merkmal haben alle Haftpflichtversicherungen gemein, weshalb sie auch zu den wichtigen Versicherungen für Soldaten gehören. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin hat unterschiedliche Haftpflicht-Policen für verschiedene Bereiche und Ansprüche im Portfolio.
Als Soldat ist die Diensthaftpflicht besonders zu empfehlen. Sie übernimmt den Schaden, den Sie fahrlässig im Dienst verursachen. Verlieren Sie etwa den Schlüssel für Ihre Kaserne, muss der Dienstherr die Schließanlage austauschen und kann die Kosten dafür auf Sie als Verursacher abwälzen. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin übernimmt den Schaden, da es sich um einen dienstlichen Fehler handelt.
Zu den weiteren Haftpflichtversicherungen, die sowohl für Soldaten als auch normale Arbeitnehmer und Beamten wichtig sind, gehören:
- Die Privathaftpflicht: Sie leistet bei Schäden, die Sie einem anderen in Ihrer Freizeit oder generell im privaten Umfeld zufügen (etwa das Verschütten von Kaffee auf das Notebook eines Freundes).
- Die Kfz-Haftpflicht: Wenn Sie ein Auto fahren, sind Sie gesetzlich zum Abschluss dieser Versicherung verpflichtet. Sie haftet für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anrichten.
- Die Vermögensschadenhaftpflicht: Wenn Sie aus beruflichen oder privaten Gründen mit dem Vermögen anderer zu tun haben, ist eine Vermögenschadenhaftpflicht sinnvoll. Sie übernimmt Schäden, die durch den falschen Umgang mit diesem vermögen (etwa Verlust oder falsche Investition) entstehen.
Haftpflichtversicherungen gehören – wie einige anderen Policen auch – zu den wichtigsten Versicherungen für Soldaten. Falls Sie zu dieser Thematik weitere Fragen haben, stehen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Die private Pflegepflichtversicherung
Durch die freie Heilfürsorge Ihres Dienstherrn benötigen Sie als Soldat keine gesetzliche Krankenversicherung, weshalb Sie automatisch auch nicht in der gesetzlichen Pflegekasse versichert sein können. Daher ist die Pflegepflichtversicherung eine der Versicherungen für Soldaten, die während der gesamten Dienstzeit gesetzlich vorgeschrieben sind. Dabei kommt aufgrund des Wegfalls der GKV nur die private Pflegeversicherung in Betracht.
Sie ist an die Beihilfe angepasst, die ebenfalls einen Teil der eventuell anfallenden Pflegekosten übernimmt. Den verbleibenden Teil zahlt die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin. Bei ihr reichen Sie alle Rechnungen ein, die Sie vom jeweiligen Pflegedienstleister erhalten. Beihilfe und Pflegeversicherung erstatten dann (abhängig von ihrem Beihilfesatz) die jeweiligen Anteile.