Pflegepflichtversicherung

Das Risiko in die Pflegebedürftigkeit abzurutschen, ist nicht nur für ältere Beamte der Polizei relevant. Auch für junge Menschen kann bereits ein Bruchteil einer Sekunde der Unaufmerksamkeit schwerwiegende Folgen mit sich bringen. So ist ein Sportunfall oder ein Unfall im Haushalt denkbar. Die Kosten, die eine Pflegebedürftigkeit mit sich bringt, dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Nicht nur die Pflegeleistungen, sondern auch notwendige Umbauten können schlimmstenfalls zum finanziellen Ruin führen. Deshalb hat der Gesetzgeber die Pflicht zum Abschluss einer entsprechenden Pflegepflichtversicherung eingeführt. Wie bei der Krankenversicherungspflicht soll auch hier vermieden werden, dass den Bürger nicht finanzielle Belastungen ereilen.
 
Mit der passenden Pflegepflichtversicherung werden entsprechende Pflegekosten effektiv abgedeckt. In einem Angestelltenverhältnis wird die Beitragszahlung anteilig von Ihrem Arbeitgeber übernommen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin informieren Sie gern detailliert über die Pflegepflichtversicherung.

Soll ich mich gesetzlich oder privat absichern?

Die Pflicht zum Abschluss einer Pflegepflichtversicherung besteht dabei für jeden. Es spielt keine Rolle, ob Sie Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitsloser oder Beamter mit Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe sind. Sollten Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, werden Sie automatisch Mitglied in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Im Gegensatz dazu sind Mitglieder in der privaten Krankenversicherung nicht automatisch versichert. Sie müssen eine separate Pflegepflichtversicherung abschließen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin hat mit der privaten Pflegepflichtversicherung die optimale Versicherungslösung für Sie im Angebot.
 
Zwischen gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung gibt es im Bereich des Leistungsumfangs nahezu keine Unterschiede. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein großer Unterschied ist jedoch im Bereich der Kostenerstattung zu finden. Während die gesetzliche Krankenversicherung auf die Gewährung von Sachleistungen setzt, funktioniert die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Sie treten wie bei der privaten Krankenversicherung zunächst in Vorkasse und reichen die Rechnungen und Belege zur Kostenerstattung bei Ihrer Versicherung ein.
 
Damit Sie ein Anrecht auf Pflegeleistungen haben, müssen Sie notwendige Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie bereits seit mindestens sechs Monaten pflegebedürftig sein. Darüber hinaus muss eine Hilfsbedürftigkeit bei der Erledigung des Haushalts und der eigenen Körperhygiene bestehen. Hierbei muss für mindestens 90 Minuten am Tag Unterstützung von Nöten sein. Mindestens 45 Minuten der Pflegedauer muss für die Grundversorgung nötig sein.
 
Die schwere der Pflegebedürftigkeit wird in unterschiedlichen Graden angegeben. Insgesamt gibt es fünf unterschiedliche Pflegegrade, die sich nach verschiedenen Faktoren richten. Ausschlaggebende Punkte sind Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung. Hier wird der Fokus auf unterschiedliche Lebensbereiche des Antragstellers gelegt. Je höher der Pflegegrad schlussendlich ausfällt, umso größer ist der Anspruch auf Pflegeleistungen.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Private Pflegeversicherung

Pflegeorte

Im Rahmen der Pflegepflichtversicherung sind unterschiedliche Orte der Pflege möglich. So können Sie entweder ambulante, stationäre oder in einer Tages- oder Nachtpflege Pflegeleistungen erhalten. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin erklären Ihnen diesbezüglich gern Details. Schließlich obliegt die Wahl des Pflegeortes und des Pflegepersonals dem Versicherungsnehmer bzw. Pflegebedürftigen.

Die Vorteile der Pflegepflichtversicherung

Für alle versicherungspflichtigen Bürger, die entsprechende Voraussetzungen erfüllen, besteht ein Anspruch auf eine Aufnahme in die private Pflegepflichtversicherung. Hier ist ein großer Unterschied zur Krankenversicherung zu sehen. Auch Vorerkrankungen oder bereits bestehende Beeinträchtigungen dürfen nicht zum Ausschluss der Aufnahme führen. Für die Dauer der Versicherungspflicht ist eine Kündigung durch den Versicherer nicht möglich. Hier genießen Sie ein Höchstmaß an Sicherheit. Ihre Angehörigen, die kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen haben, können im Rahmen der gesetzlichen sozialen Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert werden.
 
Es ist regelmäßig der Fall, dass die Pflegepflichtversicherung zusammen mit der Krankenversicherung abgeschlossen wird. Als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist es jedoch nicht Ihre Pflicht, auch in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung einzutreten. Unter Einhaltung der geltenden Voraussetzungen ist auch eine Aufnahme in die private Pflegepflichtversicherung möglich.

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