Was gilt als Unfall?
„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Ein Unfall ist also ein Vorfall der keinesfalls vorhersehbar ist und durch mechanische, chemische, thermische oder elektrische Kräfte beziehungsweise Eigenbewegungen herbeigeführt wird. Organische Ursachen, wie zum Beispiel ein Schlaganfall, sowie Selbstmordversuche oder Selbstverstümmelung zählen nicht als Unfall.
Täglich passieren in Deutschland tausende von Unfällen, überwiegend in der Zeit, in der kein Versicherungsschutz besteht.
Wann sind Beamte der Polizei geschützt?
Unfälle im Haushalt oder beim Sport liegen außerhalb des Geltungsbereichs der Unfallfürsorge. Durch die Unfallfürsorge abgesichert werden Unfälle:
- während der Dienstzeit am Dienstort
- während Dienstreisen
- dem Weg zwischen Dienststelle und Wohnung
- bei Nebentätigkeiten, deren Ausübung für Beamte nach den Maßgaben der Rahmengesetze verpflichtend ist
- bei Gemeinschaftsveranstaltungen wie Betriebsausflügen oder Weihnachtsfeiern
- beim Betriebssport oder Sportunterricht
Nicht dazu gehören Wettkämpfe oder ähnliches.
Folgen eines Unfalls
Ein schwerer Unfall kann das Leben von heute auf morgen verändern. Schlimmstenfalls bleiben Behinderungen zurück, lange Krankenhausaufenthalte und Rehabilitationen sind notwendig, oft kommen noch enorme finanzielle Belastungen dazu. Kosten für teure Umbaumaßnahmen, zum Beispiel um die Wohnung barrierefrei und behindertengerecht zu gestalten, für Haushaltshilfen, Kinderbetreuung oder Pflegepersonal.