Was ist eigentlich ein Unfall?
Bevor wir uns die eigentliche Unfallversicherung anschauen, sollten wir einen Blick auf den Begriff des Unfalls werfen. Zudem ist es wichtig zu wissen, wann Soldaten überhaupt einen Unfall erleiden und was genau hinter ihm steckt. Hierzu haben Versicherungen und der Gesetzgeber im Laufe der Zeit eine eindeutige Definition ausgearbeitet: „Ein Unfall ist ein plötzliches, von außen auf die versicherte Person einwirkendes, Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“.
Für Dienstunfälle gelten nach dem Soldatengesetz dieselben Voraussetzungen. Die genannte Definition findet sich in nahezu allen Unfallversicherungen, wodurch vorsätzlich herbeigeführte Unfälle grundsätzlich ausgeschlossen sind. Tritt dieser Fall ein, leistet auch die Unfallversicherung der DBV nicht – bei allen anderen Unfällen sind Sie jedoch versichert. Dazu gehört insbesondere auch die grobe Fahrlässigkeit.
Diese Unfallversicherungen gibt es in Deutschland
In Deutschland wird grundsätzlich zwischen zwei Formen der Unfallversicherung unterschieden. Auf der einen Seite steht die gesetzliche Unfallkasse, auf der anderen Seite private Unfallversicherungen wie die der DBV. Während die gesetzliche Unfallkasse einen abgeschlossenen Leistungskatalog hat, versichern Sie bei der privaten Versicherung alle Arten von Unfällen. Wir geben einen kurzen Überblick zu den Unterschieden.
Die gesetzliche Unfallversicherung
Wie bereits erwähnt, hat die gesetzliche Unfallversicherung einen abgeschlossenen Katalog von Leistungen, den sie bei bestimmten Unfällen erbringt. Dabei erhalten Soldaten nur in den folgenden Fällen eine Entschädigung:
- Unfälle, die auf dem Weg zum Dienst oder auf dem Rückweg passieren. Für Ihre Kinder gilt der Schulweg als Arbeitsweg, sie sind also auch hier gesetzlich unfallversichert.
- Unfälle, die im Dienst passieren (Dienstunfälle). Hier sind Sie als Soldat sowohl über Ihren Dienstherrn als auch im Rahmen der gesetzlichen Unfallkasse geschützt.
- Wenn Sie eine Berufskrankheit erleiden.
- Gesundheitliche Schäden, die eindeutig auf die Tätigkeit als Soldat zurückzuführen sind. Hier sind unter anderem psychische Belastungen zu nennen.
Zahlreiche Dienstvorschriften, Gesetze und nicht zuletzt auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) sorgen jedoch dafür, dass es im Dienst oder auf dem Weg dorthin kaum zu einem Unfall kommt. Diese Tatsache belegen auch einschlägige Statistiken, wonach der Großteil aller Unfälle im privaten Umfeld passiert. Da die gesetzliche Unfallkasse hier jedoch nicht leistet, ist für Soldaten der Abschluss einer privaten Unfallversicherung unerlässlich.