Landesverwaltungsbeamte: Zulassungsvoraussetzungen
Damit Sie überhaupt als Landesverwaltungsbeamter in Frage kommen können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählt zum einen die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitglieds. Darüber hinaus müssen Sie sich voll und ganz zum deutschen Grundgesetz und der freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Die Freiheit von Vorstrafen und Schulden ist ein weiteres Muss. Darüber hinaus müssen Sie über ein einwandfreies Führungszeugnis verfügen und dürfen nicht entmündigt sein. Unter Umständen müssen auch geltende Altersgrenzen beachtet werden.
Haben Sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie einen entsprechenden Schulabschluss nachweisen. Wie dieser aussehen muss, richtet sich nach der angestrebten Laufbahn. Für eine Laufbahn als Landesverwaltungsbeamter im mittleren Dienst genügt ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit förderlicher Berufsausbildung. Der gehobene Dienst wiederum erfordert bereits das Fachabitur, die allgemeine Hochschulreife oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss. Für den höheren Dienst benötigen Sie einen adäquaten Hochschulabschluss.
Bringen Sie die geltenden Voraussetzungen mit, werden Sie mit etwas Glück zum Auswahlverfahren eingeladen. Hier wird in der Regel ein Einstellungstest durchgeführt, der sich aus Wissenstests und einem Vorstellungsgespräch zusammensetzt. Wer hier punktet, hat gute Chancen für den Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden. Sollte dies der Fall sein, dauert es auch nicht lange bis dieser beginnt.
Bevor der Vorbereitungsdienst startet, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Nun befinden Sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das in der Regel bis zum Ruhestand besteht. Es ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss Ihr Dienstherr Fürsorgepflichten nachkommen.
Landesverwaltungsbeamten: Die Ausbildung
Für die Ausbildung der Landesverwaltungsbeamten gibt es keine bundesweiten Regelungen. Es obliegt vielmehr den Ländern selbst, die Ausbildung zu regeln. Dies ist dem Föderalismus zuzuschreiben. Allerdings gibt es über die Ländergrenzen hinweg Überschneidungen. So setzt jedes Bundesland bei der Ausbildung auf eine Kombination aus Theorie und Praxis. Nach dem Motto „Learning by Doing“ können die Beamtenanwärter ihre theoretischen Kenntnisse im Rahmen von Praktika in die Tat umsetzen.
Die Ausbildung für den mittleren Dienst findet an speziellen Verwaltungsschulen oder ähnlichen Bildungseinrichtungen statt. Beim gehobenen Dienst findet die Ausbildung wiederum an Verwaltungsfachhochschulen statt. Landesverwaltungsbeamte des höheren Dienstes werden in der Regel an einer Verwaltungsakademie geschult. Die Praxis findet wiederum in den Behörden statt. hier können die Landesverwaltungsbeamten jeder Laufbahn ihre theoretischen Kenntnisse in die Praxis umsetzen.
Landesverwaltungsbeamte: Mögliche Einsatzbereiche
Als Landesverwaltungsbeamter können Sie in vielen verschiedenen Behörden zum Einsatz kommen. Dementsprechend erwartet Sie ein breit gefächerter Berufsalltag, der mit spannenden Aufgaben aufwarten kann. Beispielsweise ist eine Tätigkeit in der Agrarverwaltung möglich. Doch auch in der Bergverwaltung oder der Vermessungstechnik können Sie zum Einsatz kommen. Besonders spannend ist auch eine Tätigkeit als Landesverwaltungsbeamter im Landesverfassungsschutz.