Vom Referendar zum Lehrer: Ihre Karriere im Schuldienst

Das Studium ist abgeschlossen und der Plan steht: Sie möchten Lehrer werden! Zwischen diesen Stationen liegen jedoch einige Zwischenhalte, die Sie zunächst „abarbeiten“ müssen. Hierbei kommt es darauf an, einen kompetenten und zuverlässigen Partner an seiner Seite zu haben. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin stellen Ihnen in diesem Artikel die Stationen von Referendaren und Lehrern sowie die benötigte Absicherung etwas genauer vor.

Nach dem Studium

Nachdem Sie das letzte Staatsexamen erfolgreich hinter sich gebracht haben, steht die Suche nach einer geeigneten Stelle im Schuldienst an. Angehende Referendare und Lehrer bewerben sich hierbei unter anderem über das jeweilige Bildungsministerium auf freie Stellen und werden im Anschluss einer Schule zugeteilt. Beachten Sie jedoch: In allen Bundesländern sind Sie als Beamter frei versetzbar – Sie haben damit keinen Anspruch auf die Zuteilung zu einer bestimmten Schule, etwa in Ihrer Heimat. Allerdings können Sie Wünsche äußern.
 
Nachdem Sie als Referendar oder Lehrer eine Schule gefunden haben, die Sie einstellt, beginnt Ihre Karriere im Schuldienst. Die erste Station ist das Referendariat, während dem Sie Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin stellen Ihnen diese Station im nächsten Abschnitt etwas detaillierter vor.

Das Referendariat: Beamter auf Widerruf

Als Beamter auf Widerruf sind Sie in der untersten „Gruppe“ der Beamten. Alle Dienstanfänger durchlaufen im Staats- und insbesondere im Schuldienst diese Station. Das Referendariat dauert in der Regel zwei Jahre und kann unter bestimmten Umständen verkürzt werden. Einzelheiten hierzu finden Sie in den für Ihr Bundesland geltenden Einstellungs- und Beamtenvorschriften. Während der Zeit auf Widerruf erhalten Sie Anwärterbezüge nach dem entsprechenden Besoldungsgesetz (in Bayern etwa das BayBesG).
 
Um als Referendar und Lehrer im Beamtenverhältnis auf Widerruf ideal abgesichert zu sein, empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin einige Versicherungen. Mindestens eine davon bedeutet eine grundlegende Umstellung für Sie, zumindest wenn Sie bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und nun die Beihilfe Ihres Dienstherrn in Anspruch nehmen möchten.
 
Im Folgenden die wichtigsten Versicherungen für Referendare und Lehrer auf Widerruf kurz und knapp:

  • Die private Krankenversicherung: Eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin übernimmt den Teil der Krankheitskosten, der nicht bereits von der Beihilfe getragen wird. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine kostenfreie Leistung Ihres Dienstherrn, durch die 50 oder 70 Prozent der anfallenden Behandlungskosten übernommen werden. Durch die private Krankenversicherung sichern Sie den verbleibenden Anteil der Aufwendungen ab.
  • Die Dienstunfähigkeitsversicherung: Als Beamter auf Widerruf werden Sie bei einer Dienstunfähigkeit sofort entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Damit erlischt Ihr Anspruch auf Besoldung, den Sie mit der monatlichen Dienstunfähigkeitsrente der DBV ausgleichen.
  • Die Diensthaftpflichtversicherung: Als Referendar und Lehrer tragen Sie in jedem Stadium Ihrer Karriere eine große Verantwortung. Gegen eventuelle Regressansprüche Ihres Dienstherrn, Klagen auf Schadenersatz und weitere Forderungen sichern Sie sich mit einer Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin ab. Sie übernimmt Schäden, die Sie in Ausübung Ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen.

Generell gilt für Beamte auf Widerruf, dass die Absicherung durch den Dienstherrn kaum nennenswert ist. Sie müssen daher für viele Risiken selbst vorsorgen. Bei der Krankenversicherung haben angehende Referendare und Lehrer im Übrigen ein Wahlrecht. Sie müssen also nicht in die private Krankenversicherung wechseln, sondern können auch in der GKV bleiben. Allerdings ist die PKV aufgrund der Beihilfe meist der bessere Weg.  

„Richtige Lehrer“: Beamte auf Probe

Als Beamter auf Probe haben Sie das Referendariat und damit die Zeit auf Widerruf hinter sich gebracht. Nun übernehmen Sie die Aufgaben, die auch Ihre auf Lebenszeit verbeamteten Kollegen an der Schule innehaben. Das bedeutet unter anderem: Sie haben Ihre eigene Klasse, planen und koordinieren den Unterricht sowie schulische Veranstaltungen. Darüber hinaus werden Sie nicht mehr auf Fehler und Probleme hingewiesen – kurzum: Sie sind vollwertiger Lehrer.
 
Als Beamter auf Probe haben Sie die volle Verantwortung, erhalten dafür aber auch volle Bezüge. Je nach Schule bedeutet das, dass Sie zwischen den Besoldungsordnungen A9 und A13 eingruppiert sind. Im Hinblick auf die Absicherung durch den Dienstherrn sind Sie allerdings mit Referendaren und Lehrern auf Widerruf gleichgestellt. Sie genießen also ebenfalls eine sehr schwache Absicherung durch den Dienstherrn, die sich erst am Ende der Probezeit – in der Regel nach zwei Jahren – verbessert.
 
Die private Krankenversicherung wird, da Sie nun kein Dienstanfänger mehr sind, auf den „normalen“ Tarif für Beamte umgestellt. Was das konkret für Sie bedeutet, erfahren Sie bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin. Bei anderen Versicherungen gibt es jedoch Nachbesserungsbedarf:

  • Die Diensthaftpflichtversicherung: Sie tragen nun eine noch größere Verantwortung. Falls Sie es nicht bereits im Referendariat getan haben, sollten Sie bei der Diensthaftpflicht nun auf eine besonders umfassende Absicherung achten. Wichtig ist vor allem, den Verlust dienstlicher Schlüssel abzusichern – haben Sie für diesen Fall keine Versicherung, kommen bereits bei einer kleinen Nachlässigkeit hohe Kosten auf Sie zu.
  • Die Dienstunfähigkeitsversicherung: Zwar können Sie die monatliche Dienstunfähigkeitsrente theoretisch senken, wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin raten allerdings davon ab. Denn: Sie haben nach wie vor keinen Anspruch auf Mindespension, wenn Sie dienstunfähig werden. Veränderungen an der Dienstunfähigkeitsrente sollten Sie daher erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit vornehmen. In diesem Bereich gleicht Ihr Status dem eines Referendars oder Lehrers auf Widerruf.

Geschafft: Beamter auf Lebenszeit

Nach mehreren Jahren Studium, zwei Jahren Referendariat und der bestandenen Probezeit ist es schließlich soweit: Sie werden auf Lebenszeit verbeamtet und genießen damit die Vorteile eines sicheren Jobs und der damit verbundenen Planbarkeit. Sobald Sie als Referendar oder Lehrer den lebenslangen Beamtenstatus innehaben, gibt es unter anderem diese Punkte zu beachten:

  • Bei der Dienstunfähigkeitsrente können Sie einige Abstriche machen, da Sie nun einen Anspruch auf Mindestpension haben, sobald Sie dienstunfähig werden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin empfehlen allerdings, die Rente mindestens in Höhe von 70 Prozent der Nettobezüge zu vereinbaren.
  • Sobald Sie zwei oder mehr Kinder haben, erhalten Sie 70 Prozent Beihilfe. Dadurch ändert sich Ihre private Krankenversicherung.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG

Haben Sie weitere Fragen zum Versicherungsschutz für Referendare und Lehrer? Möchten Sie wissen, wie Ihre Karriere im Schuldienst konkret aussieht und welche Möglichkeiten Sie haben? Melden Sie sich bei uns! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin ist jederzeit für Sie da – vereinbaren Sie am besten noch heute eine erste Beratung in unserer Filiale. Wir freuen uns schon auf Sie!

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