Private Krankenversicherung
Als beihilfeberechtigter Beamter der Polizei müssen Sie seit 1. Januar 2019 eine Restkostenversicherung abschließen. Diese deckt die Gesundheitskosten ab, die nicht von Ihrer Beihilfestelle übernommen werden. Hier soll eine zu hohe finanzielle Belastung des Beamten vermieden werden. Sie haben bei der Restkostenversicherung die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin raten Ihnen zum Abschluss der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung.
Die Gründe für eine private Krankenversicherung und gegen eine gesetzliche Krankenversicherung sind schnell gefunden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung verlieren Sie Ihren Anspruch auf Unterstützung durch die Beihilfe. Darüber hinaus müssen Sie sich mit dem vom Gesetzgeber festgelegten Grundschutz zufriedengeben. Bei der privaten Krankenversicherung wiederum behalten Sie Ihren Beihilfeanspruch und profitieren von einem umfangreichen und individuellen Leistungskatalog.
Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung
Als Vollzugsbeamter der Polizei gehen Sie tagtäglich einem risikoreichen Dienst nach. Um Schäden abwenden zu können, müssen Sie blitzschnell wichtige Entscheidungen treffen. Es kann aufgrund von körperlichen oder psychischen Erkrankungen dazu kommen, dass Sie die Herausforderungen dieser verantwortungsvollen Aufgabe nicht mehr erfüllen. Häufig sorgen psychische Erkrankungen dafür, dass Sie als „vollzugsdienstunfähig“ gelten. Mithilfe der Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin haben Sie die optimale Absicherung vor einer Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeitsversicherung
Sollten Sie als Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig werden, können Sie sich auf die Unterstützung Ihres Dienstherrn verlassen. Dieser gewährt Ihnen ein monatliches Ruhegehalt, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Anders als Beamte auf Probe oder Widerruf gilt dies nicht nur dann, wenn die Ursache für die Dienstunfähigkeit bei der Ausübung Ihres Dienstes gesetzt wurde. Selbst wenn Sie sich während einer Freizeitaktivität verletzen, steht Ihnen Ruhegehalt zu.
Allerdings sollten Sie sich vor Augen führen, dass Sie allein mit dem Ruhegehalt Ihren Lebensstandard aus dem aktiven Dienst nicht aufrechterhalten können. Das Ruhegehalt umfasst maximal 71,75% Ihrer zuletzt erhaltenen Bezüge. Dieses Maximum steht Ihnen jedoch erst dann zu, wenn Sie 40 Dienstjahre abgeleistet haben. Hier klafft eine Versorgungslücke, die Sie unbedingt schließen sollten. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin können Sie auf privatem Wege vorsorgen. Hier sichern Sie sich eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente, die die Versorgungslücke schließt, die Ihr Ruhegehalt hinterlässt.
Diensthaftpflichtversicherung
Als Beamter der Polizei müssen Sie zwangsläufig in die Rechte Dritter eingreifen. Sollten Sie dabei einen Schaden verursachen, stehen Sie vor allem als Beamter auf Lebenszeit in einer großen Verantwortung. Es besteht für Sie ein Haftungsrisiko, das Sie nicht unterschätzen sollten. Zwar haftet für einen von Ihnen verursachten Schaden zunächst Ihr Dienstherr, doch auch Sie können in die Haftung genommen werden. Ihr Dienstherr kann Sie im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Dies kann zu ernsthaften finanziellen Problemen für den Beamten der Polizei führen. Vor allem Personenschäden können nicht zu unterschätzende Schadensersatzansprüche zur Folge haben.
Eine passende Absicherung vor diesem umfangreichen Risiko ist besonders wichtig. Mithilfe der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin erhalten Sie die optimale Lösung. Sollten Sie einen Schaden verursacht haben und Ihr Dienstherr in Folge dessen eine Forderung gegen Sie stellen, unterstützen Sie unsere Experten. Die Forderung gegen Sie wird zunächst von uns überprüft. Sollte sich herausstellen, dass der Anspruch unberechtigt ist, wehren wir diesen effektiv ab. Hierbei unterstützen wir Sie, wenn nötig auch vor Gericht. Gerichtskosten und Anwaltskosten werden dabei von der Diensthaftpflichtversicherung abgedeckt. Berechtigte Ansprüche gegen Sie regulieren wir zuverlässig.