Private und beihilfekonforme Krankenversicherung
Wie bereits erwähnt, haben Sie als Beamter die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie auf Widerruf, Probe oder bereits auf Lebenszeit verbeamtet sind. Allerdings müssen Sie sich spätestens beim Dienstantritt für einen der beiden Wege entschieden haben – denn Ihr Dienstherr fragt bei der Einstellung ab, wie Sie versichert sind.
Entscheiden Sie sich als Referendar oder Lehrer für die private Krankenversicherung, erhalten Sie Beihilfe in Höhe von mindestens 50 Prozent. Dabei handelt es sich um eine kostenfreie Leistung Ihres Dienstherrn. Die Beihilfe übernimmt einen bestimmten Teil der Krankheitskosten, wodurch Sie nur für die verbleibenden Beträge eine Krankenversicherung benötigen. Die private Krankenversicherung der DBV ist an Ihren Beihilfeanspruch angepasst. Konkret bedeutet das: Wir zahlen nur einen Teil der Behandlungskosten, was sich in deutlich niedrigeren Beiträgen widerspiegelt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es dieses System nicht, zudem erhalten Sie hier keine Beihilfe. Entscheiden Sie sich also für die gesetzliche Kasse, müssen Sie Ihre Beiträge in voller Höhe selbst tragen. Damit ist dieser Weg meist der teurere, da Sie in der privaten Krankenversicherung vor allem als junger Referendar oder Lehrer von besonders niedrigen Beiträgen profitieren. Zudem sind die Leistungen der PKV in vielen Bereichen umfassender als die der gesetzlichen Kasse.
Übrigens: An die Krankenversicherung ist immer auch die Pflegepflichtversicherung gekoppelt. Versichern Sie sich gesetzlich, sind Sie automatisch in der gesetzlichen Pflegekasse. Sind Sie hingegen privat versichert, benötigen Sie gleichzeitig eine private Pflegeversicherung. Allerdings unterscheiden sich die Leistungen der privaten Pflegeversicherung im Pflegefall nicht vom gesetzlichen Pendant.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin empfehlen grundsätzlich einen Vergleich zwischen GKV und PKV. Denn: Bei schweren Vorerkrankungen oder wenn Sie bereits Familie haben, kann die gesetzliche Krankenkasse die bessere Alternative sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, beide Möglichkeiten im Hinblick auf Beitrag und Leistung gegenüberzustellen. Lassen Sie sich am besten bei uns beraten!
Dienstunfähigkeitsversicherung
Als Referendar und Lehrer sind Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in vollem Umfang abgesichert. Für Beamte ist daher der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung das Mittel der Wahl. Mit dieser Police sichern Sie das wichtigste Gut für Ihre Zukunft ab: Ihre Arbeitskraft. Bevor wir zu den Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung kommen, zeigen wir Ihnen kurz die Unterschiede zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit auf:
- Berufsunfähigkeit: Bei nahezu allen Versicherern gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie mehr als sechs Monate nicht mehr arbeiten können. Ist Ihre Arbeitskraft dauerhaft um 50 Prozent vermindert, sind Sie berufsunfähig. Können Sie jedoch einen anderen Beruf ausüben, erbringt die Versicherung keine Leistung.
- Dienstunfähigkeit: Eine „echte“ Dienstunfähigkeitsversicherung erkennt eine Dienstunfähigkeit an, sobald Sie Ihre konkrete Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Werden Sie also wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt, weil Sie nicht mehr unterrichten können, leistet die Versicherung sofort. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin verpflichtet Sie in keinem Fall dazu, einen anderen Beruf auszuüben.
Der wichtigste Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung liegt also im Zeitpunkt der Leistung. Schließen Sie als Referendar und Lehrer keine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung ab, können Sie trotz anerkannter Dienstunfähigkeit zur Ausübung einer anderen Tätigkeit verpflichtet werden. Damit einher geht der Nachteil, dass Sie keine Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV zahlt Ihnen eine monatliche Rente aus, sobald Sie dienstunfähig sind. Diese vereinbaren Sie beim Abschluss des Vertrages mit Ihrem Berater – als grober Richtwert gelten dabei 70 Prozent Ihrer Nettobezüge. Informieren Sie sich im persönlichen Gespräch mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin über die Details dieser unverzichtbaren Police!
Haftpflichtversicherungen
Auch für Referendare und Lehrer gibt es verschiedene Haftpflichtversicherungen, die teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben sind. Der generelle Zweck einer Haftpflicht ist es, Sie vor Schadenersatzforderungen Dritter zu schützen. Richten Sie einen Schaden an, übernimmt die Haftpflichtversicherung die dadurch entstehenden Kosten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin geben Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Haftpflichtversicherungen:
- Die Diensthaftpflicht: Eine dienstliche Haftpflichtversicherung schützt Sie als Referendar und Lehrer vor dienstlich verursachten Schäden. Werden Sie etwa von den Eltern eines Schülers wegen der Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht verklagt, übernimmt die Diensthaftpflicht die Forderung, sofern sie berechtigt ist. Dasselbe gilt, wenn Sie den Schlüssel für die Schule verlieren und der Dienstherr die Kosten für den Tausch der Schlösser von Ihren einfordert.
- Die private Haftpflicht: Sie ist für alle Berufsgruppen zu empfehlen. Schütten Sie etwa eine Tasse Kaffee über das Notebook eines Freundes, übernimmt die Versicherung die Kosten für das neue Gerät.
- Die Kfz-Haftpflicht: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.