Unterschiede zwischen kleiner und großer Anwartschaft für Verwaltungsbeamte
Grundsätzlich funktionieren alle Anwartschaftsversicherungen für Verwaltungsbeamte der DBV nach demselben Prinzip. Zu unterscheiden ist aber zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft:
- Kleine Anwartschaft: Sie „konserviert“ nur den Gesundheitszustand, nicht aber das aktuelle Alter. Damit eignet sie sich vor allem für Personen, die bereits in wenigen Jahren eine private Krankenversicherung benötigen
- Große Anwartschaft: Hier wird neben dem Gesundheitszustand auch das derzeitige Alter „konserviert“. Die große Anwartschaft ist damit prädestiniert für Menschen, die erst in vielen Jahren oder Jahrzehnten eine PKV brauchen – etwa Berufssoldaten
Regelmäßig reicht daher eine kleine Anwartschaft für Verwaltungsbeamte aus. Die Gesundheitsprüfung wird faktisch vorgezogen und die hier ermittelten Daten später der Berechnung Ihrer Krankenversicherungsbeiträge zugrunde gelegt. Der Abschluss der Versicherung lohnt sich etwa, wenn Sie sich aktuell noch im Studium befinden, aber bereits wissen, dass Sie in zwei Jahren Beamtin oder Beamter werden möchten.
Gleichzeitig binden Sie sich nicht an den Staatsdienst. Denn Sie haben auch die Möglichkeit, die Anwartschaft für Verwaltungsbeamte später als Arbeitnehmer oder Selbstständiger zu nutzen. Denn auch hier besteht – gegebenenfalls mit einigen Zusatzvoraussetzungen – die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen.