Anwartschaft für Beamte

Bestens abgesichert mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin!

Beamtinnen und Beamte erhalten, egal ob Polizei- oder Verwaltungsbeamte, vom Dienstherrn die sogenannte Beihilfe. In diesem Rahmen werden bis zu 70 Prozent der Krankheitskosten übernommen, wodurch aber stets eine Deckungslücke von wenigstens 30 Prozent der Kosten entsteht. Mit der Anwartschaft für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin bereiten Sie sich bestmöglich auf die später notwendige Abdeckung dieser Lücke vor!

Sinn und Zweck einer Anwartschaft für Verwaltungsbeamte

Um den Sinn und Zweck der Anwartschaft für Verwaltungsbeamte der DBV zu verstehen, ist zunächst ein gewisses Grundwissen zur Krankheitsabsicherung von Beamtinnen und Beamten notwendig. Denn der Dienstherr („Arbeitgeber“ eines Beamten) beteiligt sich nicht im klassischen Sinne an den Versicherungsbeiträgen. Es gibt also keinen Arbeitgeber-Anteil, sondern nur die sogenannte Beihilfe.
 
Im Rahmen der Beihilfe erhalten Sie als Beamtin oder Beamter zwischen 50 und 70 Prozent der anfallenden Krankheitskosten ersetzt. Maßgeblich sind die Beträge, die Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt in Rechnung stellt.
 
Beispiel: Sie erhalten 50 Prozent Beihilfe, Ihr Arzt stellt 1.200 Euro in Rechnung. Der Dienstherr übernimmt hiervon 600 Euro, zahlt den entsprechenden Anteil also auf Ihr Konto aus.
 
In Höhe des nicht von der Beihilfe umfassten Kostenanteils entsteht nun eine Deckungslücke, die zwischen 20 und 50 Prozent liegt. Um diese ebenfalls zu schließen, benötigen Sie eine private Krankenversicherung, denn nur sie bietet entsprechende Beihilfetarife an. Die gesetzliche Kasse sieht keine entsprechenden Leistungen vor, sodass Sie hier den gesamten Beitrag selbst entrichten müssen, gleichzeitig aber auf die Beihilfe verzichten. Denn der Arzt stellt Ihnen keine Rechnung, sondern rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
 
Und hier kommt die Anwartschaft für Verwaltungsbeamte ins Spiel. Denn bei Abschluss der privaten Krankenversicherung führt der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durch. Vorerkrankungen und andere Risiken können dazu führen, dass Sie keinen Versicherungsschutz erhalten oder dass dies nur zu vergleichsweise schlechten Konditionen möglich ist. Mit der Anwartschaft „konservieren“ Sie nun frühzeitig Ihren Gesundheitszustand. Gesundheitliche Risiken aller Art, die bis zum Abschluss der Krankenversicherung eintreten, wirken sich dann nicht mehr auf den Beitrag aus.

Unterschiede zwischen kleiner und großer Anwartschaft für Verwaltungsbeamte

Grundsätzlich funktionieren alle Anwartschaftsversicherungen für Verwaltungsbeamte der DBV nach demselben Prinzip. Zu unterscheiden ist aber zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft:

  • Kleine Anwartschaft: Sie „konserviert“ nur den Gesundheitszustand, nicht aber das aktuelle Alter. Damit eignet sie sich vor allem für Personen, die bereits in wenigen Jahren eine private Krankenversicherung benötigen
  • Große Anwartschaft: Hier wird neben dem Gesundheitszustand auch das derzeitige Alter „konserviert“. Die große Anwartschaft ist damit prädestiniert für Menschen, die erst in vielen Jahren oder Jahrzehnten eine PKV brauchen – etwa Berufssoldaten

Regelmäßig reicht daher eine kleine Anwartschaft für Verwaltungsbeamte aus. Die Gesundheitsprüfung wird faktisch vorgezogen und die hier ermittelten Daten später der Berechnung Ihrer Krankenversicherungsbeiträge zugrunde gelegt. Der Abschluss der Versicherung lohnt sich etwa, wenn Sie sich aktuell noch im Studium befinden, aber bereits wissen, dass Sie in zwei Jahren Beamtin oder Beamter werden möchten.
 
Gleichzeitig binden Sie sich nicht an den Staatsdienst. Denn Sie haben auch die Möglichkeit, die Anwartschaft für Verwaltungsbeamte später als Arbeitnehmer oder Selbstständiger zu nutzen. Denn auch hier besteht – gegebenenfalls mit einigen Zusatzvoraussetzungen – die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen.

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