Die Soldatenversorgung: eine Übersicht zu den Soldatengruppen der Bundeswehr

Die Bundeswehr beschäftigt Soldaten in drei Gruppen: Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und freiwillig Wehrdienstleistende. Teilweise unterscheiden sich diese nur geringfügig bei ihren Aufgaben – allerdings gibt es große Unterschiede bei der Soldatenversorgung. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin bringen Ihnen in diesem Artikel daher die Unterschiede etwas näher. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen einige Versicherungen auf, die für alle Soldaten unentbehrlich sind.

Die drei Soldatengruppen: Diese Unterschiede gibt es bei der Versorgung

In den nächsten Abschnitten stellen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin Ihnen die Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und freiwillig Wehrdienstleistenden mit Fokus auf die Soldatenversorgung etwas genauer vor. Allen drei Gruppen gemein ist, dass sie einen Anspruch auf die Zahlung von Bezügen haben. Die einschlägigen Vorschriften finden sich im Bundesbesoldungsgesetz (BbesG) und dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Letzteres regelt darüber hinaus, welche weiteren Ansprüche Sie in bestimmten Fällen haben.

Freiwillig Wehrdienstleistende

Freiwillig Wehrdienstleistende genießen bei der Bundeswehr die geringste Soldatenversorgung, die aber keinesfalls schlecht ist. Die Unterschiede zu Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten liegen vor allem darin, dass Wehrdienstleistende nur für relativ kurze Zeit bei der Bundeswehr beschäftigt werden. Der Aufbau einer umfangreichen Versorgung wäre für den Dienstherrn daher mit zu hohen Kosten verbunden.
 
Anders als Soldaten auf Zeit, unterliegen freiwillig Wehrdienstleistende während ihrer Zeit beim Bund der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Die Beiträge werden zur Hälfte vom Dienstherrn, zur anderen Hälfte von Ihnen getragen. Darüber hinaus genießen Sie nur unter bestimmten Umständen die freie Heilfürsorge, bei der die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung wegfällt. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden wird die bestehende Krankenversicherung fortgeführt, die monatlichen Beiträge übernimmt der Bund als Dienstherr.
 
Sollten Sie als freiwillig Wehrdienstleistender aus der Truppe ausscheiden, hängt es für Ihren Anspruch auf Soldatenversorgung vor allem davon ab, aus welchem Grund Sie nicht mehr dienen können oder wollen. Folgende Konstellationen sind hier möglich:

  • Sie beenden Ihren freiwilligen Wehrdienst, weil Sie ihn aus persönlichen Gründen (Nichtgefallen, andere Berufsmöglichkeit, etc.) nicht weiterführen möchten. In diesem Fall erhalten Sie keine Leistungen mehr vom Dienstherrn. Bezüge, Übergangsgebührnisse oder ein Ruhegehalt werden nicht gewährt – Sie scheiden einfach aus der Truppe aus und erhalten kein Geld mehr. Im Gegenzug erlischt selbstverständlich auch Ihre Dienstpflicht.
  • Sie werden vom Dienstherrn entlassen, weil Sie dienstunfähig sind. Die Ursache der Dienstunfähigkeit (privat, beruflich) ist dabei unerheblich – es kommt einzig darauf an, dass Sie keinen Dienst mehr leisten können. Haben Sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, erhalten Sie hieraus eine Rente. Ist das nicht der Fall, werden Sie ohne Anspruch auf Bezüge oder andere Leistungen entlassen.
  • Sie erleiden eine Wehrdienstbeschädigung oder einen Dienstunfall und werden aufgrund dessen entlassen. In diesem Fall fällt die Soldatenversorgung relativ umfangreich aus. Sie erhalten ein Unfallruhegehalt, gegebenenfalls eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine einmalige Unfallentschädigung. Sollten Sie an den Folgen einer Wehrdienstbeschädigung oder eines Dienstunfalls versterben, zahlt der Dienstherr Leistungen an Ihre Hinterbliebenen. Die Mindestversorgung/Mindestpension, wie sie Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten erhalten, gibt es für freiwillig Wehrdienstleistende nicht.

Soldaten auf Zeit

Die Soldatenversorgung entspricht bei Soldaten auf Zeit zwar nicht ganz dem Niveau eines Berufssoldaten oder eines Beamten auf Lebenszeit, kommt aber relativ nah an deren Ansprüche heran. Der Grund hierfür: Zeitsoldaten sind relativ lange bei der Bundeswehr beschäftigt, weshalb der Dienstherr ein größeres Budget für deren Versorgung zur Verfügung hat. Diese Mittel werden im Rahmen verschiedenster Leistungen an die Soldaten weitergegeben. Auch bei Soldaten auf Zeit ist eine zusätzliche Absicherung mit den Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin jedoch unentbehrlich.
 
Soldaten auf Zeit erhalten freie Heilfürsorge bzw. unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, wodurch Sie als Zeitsoldat keine zusätzliche Krankenversicherung benötigen. Lediglich der Abschluss einer Pflegeversicherung ist Pflicht. Außerdem müssen Sie keine Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungen abführen – abgesehen von Steuern und der Pflegeversicherung haben Sie keine Abzüge von Ihrem Bruttogehalt.
 
Nach Ablauf der Dienstzeit (6 oder maximal 12 Jahre) erhalten Sie von Ihrem ehemaligen Dienstherrn sogenannte Übergangsgebührnisse, die etwa 70 Prozent Ihrer letzten Bezüge betragen. Wie lange diese Leistungen im Rahmen der Soldatenversorgung gezahlt werden, hängt von Ihrer aktiven Dienstzeit bei der Truppe ab. Die Übergangsgebührnisse haben den Zweck, Ihnen nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr den Einstieg ins berufliche Leben zu erleichtern und sollen dafür sorgen, dass Sie nicht aus finanzieller Not einen ungeeigneten Beruf annehmen.

Berufssoldaten

Hauptberufliche Soldaten genießen bei der Bundeswehr die umfangreichste Soldatenversorgung, die nahezu identisch mit der eines Beamten auf Lebenszeit ist. Der Dienstherr möchte mit zahlreichen Leistungen, Zuschlägen und der truppenärztlichen Versorgung dafür sorgen, dass sich der Soldat lange an seinen Arbeitgeber bindet. Hinzu kommt, dass nur die besten Zeitsoldaten die Möglichkeit bekommen, eine Stelle als Berufssoldat anzutreten. Mit zahlreichen Zusatzleistungen belohnt die Bundeswehr diese außerordentlichen Leistungen.
 
Berufssoldaten erhalten bis zur Versetzung in den Ruhestand unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, eine Pension und Beihilfe im Ruhestand. Während des aktiven Dienstes werden darüber hinaus verschiedensten Zuschläge, etwa für bestimmte Einsätze oder die große Entfernung vom Wohnort, gewährt. Hinzu kommen zahlreiche Karrieremöglichkeiten innerhalb der Truppe, bei herausragenden Leistungen ist auch ein Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn möglich.

Diese Versicherungen brauchen Sie als Ergänzung zur Soldatenversorgung

Trotz der in vielen Fällen recht umfangreichen Soldatenversorgung gibt es einige Versicherungen, die jeder Soldat besitzen sollte. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin stellen Ihnen diese Policen in den folgenden Stichpunkten kurz vor.

  • Die Diensthaftpflichtversicherung. Sie übernimmt Schäden, die Sie im oder im Zusammenhang mit dem Dienst verursachen. Das klassische Beispiel an dieser Stelle ist der Verlust des Kasernenschlüssels. Muss infolgedessen die gesamte Schließanlage des Gebäudes getauscht werden, kann der Dienstherr die Kosten hierfür von Ihnen zurückfordern. Die Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin übernimmt den Schaden. Dasselbe gilt für andere Regress-, Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen.
  • Die Dienstunfähigkeitsversicherung. Dienstunfähigkeit kann jeden treffen – vor allem Sie als Soldat sind durch Ihre Tätigkeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Egal, aus welchem Grund Sie dienstunfähig werden – mit der richtigen Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin erhalten Sie umfangreiche Leistungen. So können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten.
  • Die Pflegepflichtversicherung. Sie fällt bei keiner Soldatengruppe unter die truppenärztliche Versorgung und muss daher abgeschlossen werden.
  • Die Anwartschaft. Sie ist für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten empfehlenswert. Mit einer kleinen oder großen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin sichern Sie sich das Recht, nach Wegfall der freien Heilfürsorge kostengünstig und garantiert in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Denn: Die gesetzliche Krankenkasse ist für ehemalige Soldaten meist die schlechtere Alternative.

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DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG

Haben Sie weitere Fragen zur Soldatenversorgung durch den Dienstherrn oder zur zusätzlichen Absicherung für alle Soldatengruppen? Streben Sie selbst eine Karriere bei der Bundeswehr an und möchten sich umfassend zu den benötigten Versicherungen informieren? Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin ist jederzeit für Sie da. Melden Sie sich noch heute bei uns!

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