Freiwillig Wehrdienstleistende
Freiwillig Wehrdienstleistende genießen bei der Bundeswehr die geringste Soldatenversorgung, die aber keinesfalls schlecht ist. Die Unterschiede zu Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten liegen vor allem darin, dass Wehrdienstleistende nur für relativ kurze Zeit bei der Bundeswehr beschäftigt werden. Der Aufbau einer umfangreichen Versorgung wäre für den Dienstherrn daher mit zu hohen Kosten verbunden.
Anders als Soldaten auf Zeit, unterliegen freiwillig Wehrdienstleistende während ihrer Zeit beim Bund der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Die Beiträge werden zur Hälfte vom Dienstherrn, zur anderen Hälfte von Ihnen getragen. Darüber hinaus genießen Sie nur unter bestimmten Umständen die freie Heilfürsorge, bei der die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung wegfällt. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden wird die bestehende Krankenversicherung fortgeführt, die monatlichen Beiträge übernimmt der Bund als Dienstherr.
Sollten Sie als freiwillig Wehrdienstleistender aus der Truppe ausscheiden, hängt es für Ihren Anspruch auf Soldatenversorgung vor allem davon ab, aus welchem Grund Sie nicht mehr dienen können oder wollen. Folgende Konstellationen sind hier möglich:
- Sie beenden Ihren freiwilligen Wehrdienst, weil Sie ihn aus persönlichen Gründen (Nichtgefallen, andere Berufsmöglichkeit, etc.) nicht weiterführen möchten. In diesem Fall erhalten Sie keine Leistungen mehr vom Dienstherrn. Bezüge, Übergangsgebührnisse oder ein Ruhegehalt werden nicht gewährt – Sie scheiden einfach aus der Truppe aus und erhalten kein Geld mehr. Im Gegenzug erlischt selbstverständlich auch Ihre Dienstpflicht.
- Sie werden vom Dienstherrn entlassen, weil Sie dienstunfähig sind. Die Ursache der Dienstunfähigkeit (privat, beruflich) ist dabei unerheblich – es kommt einzig darauf an, dass Sie keinen Dienst mehr leisten können. Haben Sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, erhalten Sie hieraus eine Rente. Ist das nicht der Fall, werden Sie ohne Anspruch auf Bezüge oder andere Leistungen entlassen.
- Sie erleiden eine Wehrdienstbeschädigung oder einen Dienstunfall und werden aufgrund dessen entlassen. In diesem Fall fällt die Soldatenversorgung relativ umfangreich aus. Sie erhalten ein Unfallruhegehalt, gegebenenfalls eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine einmalige Unfallentschädigung. Sollten Sie an den Folgen einer Wehrdienstbeschädigung oder eines Dienstunfalls versterben, zahlt der Dienstherr Leistungen an Ihre Hinterbliebenen. Die Mindestversorgung/Mindestpension, wie sie Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten erhalten, gibt es für freiwillig Wehrdienstleistende nicht.
Soldaten auf Zeit
Die Soldatenversorgung entspricht bei Soldaten auf Zeit zwar nicht ganz dem Niveau eines Berufssoldaten oder eines Beamten auf Lebenszeit, kommt aber relativ nah an deren Ansprüche heran. Der Grund hierfür: Zeitsoldaten sind relativ lange bei der Bundeswehr beschäftigt, weshalb der Dienstherr ein größeres Budget für deren Versorgung zur Verfügung hat. Diese Mittel werden im Rahmen verschiedenster Leistungen an die Soldaten weitergegeben. Auch bei Soldaten auf Zeit ist eine zusätzliche Absicherung mit den Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin jedoch unentbehrlich.
Soldaten auf Zeit erhalten freie Heilfürsorge bzw. unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, wodurch Sie als Zeitsoldat keine zusätzliche Krankenversicherung benötigen. Lediglich der Abschluss einer Pflegeversicherung ist Pflicht. Außerdem müssen Sie keine Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungen abführen – abgesehen von Steuern und der Pflegeversicherung haben Sie keine Abzüge von Ihrem Bruttogehalt.
Nach Ablauf der Dienstzeit (6 oder maximal 12 Jahre) erhalten Sie von Ihrem ehemaligen Dienstherrn sogenannte Übergangsgebührnisse, die etwa 70 Prozent Ihrer letzten Bezüge betragen. Wie lange diese Leistungen im Rahmen der Soldatenversorgung gezahlt werden, hängt von Ihrer aktiven Dienstzeit bei der Truppe ab. Die Übergangsgebührnisse haben den Zweck, Ihnen nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr den Einstieg ins berufliche Leben zu erleichtern und sollen dafür sorgen, dass Sie nicht aus finanzieller Not einen ungeeigneten Beruf annehmen.
Berufssoldaten
Hauptberufliche Soldaten genießen bei der Bundeswehr die umfangreichste Soldatenversorgung, die nahezu identisch mit der eines Beamten auf Lebenszeit ist. Der Dienstherr möchte mit zahlreichen Leistungen, Zuschlägen und der truppenärztlichen Versorgung dafür sorgen, dass sich der Soldat lange an seinen Arbeitgeber bindet. Hinzu kommt, dass nur die besten Zeitsoldaten die Möglichkeit bekommen, eine Stelle als Berufssoldat anzutreten. Mit zahlreichen Zusatzleistungen belohnt die Bundeswehr diese außerordentlichen Leistungen.
Berufssoldaten erhalten bis zur Versetzung in den Ruhestand unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, eine Pension und Beihilfe im Ruhestand. Während des aktiven Dienstes werden darüber hinaus verschiedensten Zuschläge, etwa für bestimmte Einsätze oder die große Entfernung vom Wohnort, gewährt. Hinzu kommen zahlreiche Karrieremöglichkeiten innerhalb der Truppe, bei herausragenden Leistungen ist auch ein Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn möglich.