Die Heilfürsorge für Soldaten der Bundeswehr: umfassend abgesichert

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr kommen während Ihrer aktiven Dienstzeit in den Genuss der sogenannten freien Heilfürsorge. Sie wird auch als unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bezeichnet und ist eine freiwillige und kostenfreie Leistung des Dienstherrn. In diesem Artikel informieren wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin Sie umfassend über die freie Heilfürsorge und die Absicherung danach. Lesen Sie weiter!

Die Grundlagen der Heilfürsorge bei Soldaten

Die Heilfürsorge des Dienstherrn kann grundsätzlich vom Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten in Anspruch genommen werden. Freiwillig Wehrdienst leistende fallen hingegen nicht unter diese Regelung, sie benötigen eine eigene Krankenversicherung. Bei Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten ersetzt die freie Heilfürsorge – sofern Sie in Anspruch genommen wird – die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
 
Als Soldat sind Sie nicht verpflichtet, die Heilfürsorge in Anspruch zu nehmen. Sie können das Angebot Ihres Dienstherrn auch ablehnen und sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Der Nachteil hierdurch ist, dass Sie monatliche Beiträge entrichten müssen – das ist bei der Heilfürsorge nicht der Fall, sie erfolgt komplett unentgeltlich. Den Anspruch auf Heilfürsorge haben Sie grundsätzlich während Ihrer gesamten aktiven Dienstzeit. Er erlischt bei Soldaten auf Zeit also mit dem Ausscheiden (etwa nach sechs oder 12 Jahren), bei Berufssoldaten mit der Versetzung in den Ruhestand.
 
Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung schließt alle Leistungen ein, die für die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit notwendig sind. Allerdings dürfen Soldaten nur in Ausnahmefällen (etwa im Notfall oder mit Überweisung des Truppenarztes) zu einem zivilen Arzt gehen. In allen anderen Fällen werden die Behandlungen durch die Ärzte der Bundeswehr und in den Bundeswehr-eigenen Krankenhäusern durchgeführt.
 
Die freie Heilfürsorge besteht so lange wie der Anspruch auf Besoldung. Sie haben als Soldat aber auch den Anspruch auf freie Heilfürsorge, wenn Sie in Elternzeit oder im Urlaub sind. Auch bei einem Aufenthalt im Ausland besteht der Anspruch, allerdings nur bis zur Höhe der im Inland anfallenden Behandlungskosten (bei derselben Behandlung). Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin empfehlen daher bei Urlauben den Abschluss einer Auslandreise-Krankenversicherung.

Diese Kosten werden im Rahmen der freien Heilfürsorge übernommen

Was passiert nach der aktiven Dienstzeit?

Die Beihilfe: so funktioniert sie

Anwartschaft und beihilfekonforme private Krankenversicherung

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Haben Sie weitere Fragen zur freien Heilfürsorge und Ihren Ansprüchen? Möchten Sie sich über die Zeit nach dem aktiven Dienst von Soldaten informieren und den für Sie optimalen Versicherungsschutz ermitteln? Melden Sie sich bei uns! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin informiert Sie gerne im persönlichen Gespräch über Ihre Möglichkeiten. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet der Soldatenversorgung!

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