Schadensausgleich des Bundes für Soldaten: die Sonderregelungen

Soldaten, die im Ausland verwendet werden, sind unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Im Fokus stehen allerdings eine Wehrdienstbeschädigung oder gar der Tod durch kriegerische Ereignisse. Verweigert eine Lebensversicherung aufgrund eines solchen Ereignisses die Leistung, springt der Bund ein und leistet Schadensausgleich. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin bringen Ihnen in diesem Artikel die Sonderregelung für Soldaten etwas näher.

Die Grundlage: Das gilt für Soldaten bei Einsätzen im Ausland

Grundsätzlich sind Soldaten bei einem Einsatz im Ausland genauso abgesichert, wie es im Inland der Fall wäre. Das bedeutet vor allem, dass Ihre Ansprüche auf die Zahlung von Bezügen und der Anspruch auf freie Heilfürsorge weiterhin bestehen. Sie erhalten also Ihr laufendes Gehalt, eventuelle Auslandszuschläge und werden von den Truppenärzten auch im Ausland versorgt. Die übrigen Leistungen des Dienstherrn, etwa Mahlzeiten und Ausrüstung, sind ebenfalls mit dem Inland vergleichbar. 

Bei der truppenärztlichen Versorgung gibt es allerdings einige Besonderheiten, die vor allem dann zum Tragen kommen, wenn die medizinische Versorgung durch die Bundeswehr selbst nicht in allen Fällen garantiert werden kann. In diesem Fall können Sie sich am Einsatzort im Ausland etwa in einem Krankenhaus oder beim Arzt behandeln lassen. Die Kosten hierfür werden Ihnen vom Dienstherrn erstattet. 

Wehrdienstbeschädigungen und Schadensausgleich

Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) bildet die rechtliche Grundlage für die Versorgung der Soldaten im aktiven Dienst, im Ruhestand und nach dem Ablauf der Dienstzeit (bei Soldaten auf Zeit). Abschnitt 5 des Gesetzes, der die §§ 62 bis 63b umfasst, regelt die besonderen Entschädigungszahlungen für Soldaten im aktiven Dienst. In Abschnitt 6 (§§ 63c bis 63g) finden sich die besonderen Vorschriften für Auslandseinsätze von Soldaten. Beide Abschnitte umfassen den Schadensausgleich für Soldaten, den wir Ihnen in den nächsten Abschnitten detaillierter vorstellen. 

Wichtige Versicherungen für Soldaten

Wenngleich die Kriegsklausel ein fester Bestandteil von Unfall- und Lebensversicherungen ist, sollten Sie als Soldat trotzdem eine solche Police besitzen. Die Vorschriften über den Schadensausgleich sorgen dafür, dass Sie oder Ihre Angehörigen im Leistungsfall kaum Nachteile erleiden. Zudem ist die Versicherung bei allen anderen Unfällen weiterhin zur Leistung verpflichtet – der Soldatenstatus macht an dieser Stelle keinen Unterschied. 

Weitere wichtige Versicherungen für Soldaten sind:

  • Die kleine oder große Anwartschaft auf die private Krankenversicherung.
  • Die Pflegepflichtversicherung.
  • Die Diensthaftpflichtversicherung.
  • Die Dienstunfähigkeitsversicherung.
  • Der DBV-Rahmenvertrag für Soldaten.

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DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG

Haben Sie weitere Fragen zum Schadensausgleich für Soldaten oder die Ausfallbürgschaft des Bundes? Streben Sie eine Karriere bei der Bundeswehr an oder möchten Sie sich über den für Sie passenden Versicherungsschutz informieren? Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin sind immer für Sie da.

Mit jahrelanger Erfahrung und einem breiten Portfolio an Leistungen finden wir auch für Sie den richtigen Schutz. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie am besten noch heute eine erste Beratung bei uns! Sie haben gerade den Informationstext über die Ausfallbürgschaft und den Schadensausgleich für Soldaten gelesen. 

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