Das bedeutet eine Dienstunfähigkeit bei Soldaten
Wann bei Soldaten eine Dienstunfähigkeit vorliegt, regelt in erster Linie das Soldatengesetzes (SG). Dieses besagt in § 44 Absatz 3:
„Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn auf Grund der in Satz 1 genannten Umstände die Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist.“
Als Soldat sind Sie immer dann dienstunfähig, wenn Sie Ihre Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr ausüben können. Die in der oben genannten Vorschrift genannten Voraussetzungen gelten dabei auch für Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende, wenngleich diese nicht in den Ruhestand versetzt, sondern aus dem Dienst entlassen werden. Zusammengefasst können wir also sagen: Soldaten sind immer dann dienstunfähig, wenn eine dauerhafte Verwendung bei der Bundeswehr nicht mehr infrage kommt.
Damit unterscheidet sich die Dienstunfähigkeit klar von der Berufsunfähigkeit, weshalb Sie als Soldat eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung benötigen. Denn: Berufsunfähig sind Sie erst dann, wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können. Werden Sie also wegen Dienstunfähigkeit aus der Bundeswehr entlassen, können aber noch eine andere Tätigkeit (etwa im Büro) ausüben, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistungen aus.
Darauf sollten Sie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten achten
Die Dienstunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich vor allem dadurch von der Berufsunfähigkeitsversicherung, dass sie bei einer vom Dienstherrn festgestellten Dienstunfähigkeit sofort leistet. Entscheiden Sie sich dennoch für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, muss der Vertrag eine sogenannte „Dienstunfähigkeits-Klausel“ enthalten. Unterschieden wird zwischen echter und unechter Klausel, wobei nur die echte tatsächlich wirksam ist.
- Echte DU-Klausel: „Bei Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten gilt eine vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit ohne weitere Prüfung als Berufsunfähigkeit.“
- Unechte DU-Klausel: „Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet erst dann, wenn der dienstunfähige Soldat dauerhaft nicht in der Lage ist, eine andere berufliche Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit auszuüben“ (abstrakte Verweisung).
Soldaten sollten beim Abschluss der Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung daher unbedingt auf die genannte Klausel bestehen. Tun Sie das nicht, gehen Sie bei einer Dienstunfähigkeit im Zweifel leer aus oder erhalten deutlich geringere Leistungen, als Ihnen mit der echten DU-Klausel zustehen würden.
Die Folgen einer Dienstunfähigkeit bei Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten
Um zu beurteilen, was bei einer Dienstunfähigkeit auf Soldaten zukommt, ist zunächst der Grund der Dienstunfähigkeit – die Ursache – zu betrachten. Bei Dienstunfällen oder Wehrdienstbeschädigungen sind die Leistungen für alle Soldaten gleich und bestimmen sich nach den Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG). Für die Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Ursache der Dienstunfähigkeit allerdings vollkommen unerheblich.
Werden Sie jedoch dienstunfähig und beruht die Dienstunfähigkeit nicht auf einem Dienstunfall oder einer Wehrdienstbeschädigung, gilt Folgendes:
- Wehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit werden aus dem Soldatenverhältnis entlassen, erhalten keine Bezüge mehr und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier erhalten Sie jedoch erst Leistungen, wenn Sie insgesamt mehr als fünf Jahre eingezahlt haben.
- Berufssoldaten werden in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und haben Anspruch auf ein Ruhegehalt nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und dem SVG. Dieses Ruhegehalt beträgt für jedes geleistete Dienstjahr rund 1,7 Prozent der monatlichen Bruttobezüge, mindestens jedoch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A4.
Die Absicherung durch den Dienstherrn fällt damit insbesondere für die Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende mau aus. Hier ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung daher besonders wichtig, um die wegfallenden Bezüge auszugleichen. Berufssoldaten können eine niedrigere Rente vereinbaren, da sie durch den Dienstherrn bereits teilweise abgesichert werden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin beraten Sie gern persönlich zu dieser Thematik!