Als Beamtin oder Beamter der Polizei haben Sie in der Regel Anspruch auf die sogenannte Beihilfe des Dienstherrn. Ihr „Arbeitgeber“ übernimmt dabei 50, oft aber auch bis zu 70 Prozent der anfallenden Krankheitskosten. Erstattet werden dabei die tatsächlich angefallenen Aufwendungen, es kommt also nicht auf den monatlichen Versicherungsbeitrag an. Sie erhalten eine Rechnung vom Arzt, vom Krankenhaus oder von der Apotheke, an der sich der Dienstherr entsprechend beteiligt.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie regelmäßig eine private Krankenversicherung für Polizisten benötigen. Denn nur als Privatpatientin oder Privatpatient erhalten Sie überhaupt Rechnungen vom Arzt, an denen sich der Dienstherr anschließend beteiligen kann. Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Beamtinnen und Beamte daher in aller Regel nicht die beste Wahl.
Die private Krankenversicherung fungiert bei Polizisten als „Restkostenversicherung“ und wird auch „beihilfekonforme Krankenversicherung“ genannt. Denn sie übernimmt genau den Teil der Behandlungs- und Krankheitskosten, der nicht bereits über die Leistungen des Dienstherrn – also die Beihilfe – abgedeckt wird. So ergibt sich „unter dem Strich“ eine Abdeckung von 100 Prozent aller anfallenden Aufwendungen.
Gleichzeitig wird bei Aufnahme in die private Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Der Versicherer kann Sie entsprechend auch ablehnen, wenn beispielsweise Vorerkrankungen oder andere Risiken bestehen. Entscheiden Sie sich daher gegebenenfalls bereits frühzeitig für den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung, die Ihren gesundheitlichen Zustand „konserviert“.