Als Beamtin oder Beamter, egal ob auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit, haftet der Dienstherr für Fehler, die Sie begehen. Verletzten Sie beispielsweise Ihre Aufsichtspflicht in der Pause, können die Eltern des betroffenen Kinders Schadensersatz gegen das jeweilige Bundesland geltend machen (= Amtshaftung). Allerdings hat der Dienstherr die Möglichkeit, die entsprechende Forderung als Regress an Sie weiterzugeben, sodass Sie am Ende für den Schaden haftest.
Hier kommt die Diensthaftpflichtversicherung für Referendare und Lehrer ins Spiel. Denn sie übernimmt Forderungen Ihres Dienstherrn und Dritter, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren. Dabei sind Vermögens-, Sach- und Personenschäden abgedeckt. Bei ihr handelt es sich im Ergebnis um eine Form der beruflichen Haftpflichtversicherung.
Versichert sind Schäden immer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Dabei prüft die Deutsche Beamtenversicherung jede Forderung, die andere Personen gegen Sie geltend machen. Durch diese Prüfung fungiert die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer auch als „passive Rechtsschutzversicherung“. Denn Forderungen, die aus unserer Sicht unberechtigt oder gar nicht erst entstanden sind, wehren wir für Sie kostenneutral ab.