Bemessungssätze der Beihilfe
Wie hoch die Unterstützung Ihres Dienstherrn bei der Beihilfe ausfällt, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Sie erhalten mindestens 50% der anfallenden erstattungsfähigen Gesundheitskosten ersetzt. Beamte der Polizei, die mehr als ein Kind haben, haben einen Beihilfeanspruch von 70%. Die Kinder haben einen Beihilfeanspruch auf 80%. Sobald Sie in den Ruhestand eintreten, haben Sie einen Anspruch auf 70% Beihilfe.
Heilfürsorge oder Beihilfe
Ob Sie als Beamter der Polizei Beihilfe oder Heilfürsorge erhalten, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Es kommt vielmehr auf die beamtenrechtlichen Vorschriften Ihres jeweiligen Bundeslandes an. Allerdings kann grob gesagt werden, dass Beamte der Polizei, die im risikoreichen Außendienst tätig sind, in der Regel Heilfürsorge erhalten. Bei der Heilfürsorge werden die Gesundheitskosten des Beamten vollumfänglich vom Dienstherrn übernommen. Im Gegensatz dazu übernimmt Ihr Dienstherr bei der Beihilfe lediglich einen Teil der erstattungsfähigen Kosten. Für die restlichen Kosten sind Sie seit 1. Januar 2019 zum Abschluss einer separaten Restkostenversicherung verpflichtet. Hier raten wir Ihnen zur leistungsstarken beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin.
Welche Kosten erstattet die Beihilfe?
Im Rahmen der Beihilfe werden Ihre erstattungsfähigen Aufwendungen anteilsmäßig von Ihrem Dienstherrn übernommen. Doch welche Kosten sind erstattungsfähig? Allgemein kann man sagen, dass Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten übernommen werden. Darüber hinaus sind Kosten für Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten genauso erstattungsfähig wie Schutzimpfungen. Im Einzelnen spielt es eine große Rolle, ob die Aufwendungen an sich und deren Höhe für notwendig erachtet werden. Ob dies der Fall ist, liegt im Ermessen der Beihilfestelle.
So erhalten Sie Beihilfe
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die anfallenden Gesundheitskosten bei der Beihilfe und privaten Krankenversicherung nicht unmittelbar zwischen Arzt und Krankenversicherung abgegolten. Sie müssen vielmehr zunächst in Vorkasse treten. Die entsprechenden Rechnungen sammeln Sie solange, bis die Summe der Rechnungsbeträge die Bagatellgrenze von 200 € überschreitet. Im Anschluss daran reichen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle ein. Für die Restkosten, die nicht von Ihrer Beihilfestelle übernommen werden, beantragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung eine Kostenerstattung. Die optimale private Krankenversicherung ist die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin.
Aufwendungen deren Erstattung durch Beihilfe zunächst geklärt werden muss
Manche gesundheitlichen Maßnahmen benötigen vor der Kostenübernahme eine Klärung durch die Beihilfestelle. Hier entscheidet die Beihilfestelle, ob sie der Kostenübernahme zusagt oder nicht.
Diesbezüglich ist es Ihre Aufgabe, über die relevanten Aufwendungen einen Heilkostenplan erstellen zu lassen. Nach Einreichen des Heilkostenplans bei Ihrer Beihilfestelle entscheidet diese über die Kostenübernahme. Einen derartigen Antrag müssen Sie bspw. bei Verhaltenstherapien, Psychotherapien und kieferorthopädischen Behandlungen stellen.
Beachten Sie die Bagatellgrenze der Beihilfe
Im Rahmen der Beihilfe ist eine Kostenerstattung erst dann möglich, wenn die Bagatellgrenze (in der Regel 200€) erreicht wurde. Sollten die Kosten unter der Grenze liegen, können Sie deren Erstattung erst nach zehn Monaten verlangen
Die Kostendämpfungspauschale der Beihilfe
In einigen Bundesländern wurde die sogenannte Kostendämpfungspauschale eingeführt. Andere Bundesländer setzen auf Eigenbehalte. Wie hoch die Pauschale im Einzelnen ausfallen, hängt von der Besoldungsgruppe des Beamten der Polizei ab. Hier gilt eine Obergrenze von 2% der im Vorjahr erhaltenen Jahresbezüge (brutto). Bei chronisch Kranken ist eine Grenze von 1% maßgeblich. Im Rahmen der Kostendämpfungspauschale findet eine Kürzung der Beihilfe um die jeweilige Summe statt.