Pflegepflichtversicherung

Die Zahl der Menschen die Hilfe benötigen, um ihren Alltag zu bewältigen, steigt kontinuierlich an. Bereits heute sind in Deutschland mehr als drei Millionen Menschen auf ambulante oder stationäre Pflege angewiesen. Die meisten von uns setzen sich nicht damit auseinander, zum Pflegefall werden zu können. Pflegebedürftig sind mehr als 80 % aller Betroffenen aufgrund:

  • Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems wie Schlaganfall, Hirninfarkt oder Herzschwäche
  • Krankheiten des Bewegungsapparates, beispielsweise Osteoporose und Arthrose
  • bösartige Tumore, vor allem der Lunge, der Brust, dem Dickdarm und der Prostata
  • psychiatrische Erkrankungen wie Depressionen oder Demenz
  • Senilität 
  • Alzheimer oder Parkinson

Pflegebedürftige sind durch Krankheit oder Behinderung bei alltäglichen Tätigkeiten wie Ankleiden, Körperpflege oder Essen auf fremde Unterstützung angewiesen. Mit steigendem Alter nimmt auch das Risiko zu, pflegebedürftig zu werden. Laut Statistik ist mehr als jeder dritte über 80-Jährige und fast zwei Drittel der über 90-Jährigen pflegebedürftig. Aber auch für junge und gesunde Menschen besteht die Gefahr, durch Krankheit oder Unfall früher oder später zum Pflegefall zu werden.

Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei

Bis 1995 bestand bei Pflegebedürftigkeit kein sozialversicherungsrechtlicher Leistungsanspruch. Bis Mitte der 90er Jahre wurden die Pflegeleistungen von der Rentenversicherung und in großem Umfang von der Sozialhilfe getragen. Den Kommunen wurden also die steigenden Kosten aufgebürdet. Um die Gemeinden zu entlasten, wurde die Pflegepflichtversicherung ins Leben gerufen. Seit 1995 sind alle Bürger in Deutschland verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen, um einen Teil der enormen Kosten abzudämpfen. Gesetzlich Versicherte werden automatisch über ihre Krankenversicherung von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erfasst. Privat versicherte Beamte der Polizei müssen selbst eine Pflegeversicherung abschließen. 

Die Pflegepflichtversicherung deckt jedoch nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Die restlichen Kosten muss der Pflegebedürftige selbst oder nahe Verwandte aufbringen. Ist das nicht möglich, kann das Sozialamt einspringen, welches aber sehr genau prüft, von welchen Angehörigen die Kosten eingefordert werden können. Oftmals werden dann die Kinder zahlungspflichtig.

Wer informiert Beamte der Polizei zum Thema Pflegebedürftigkeit?

  • Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin steht Ihnen selbstverständlich jederzeit mit Hilfe und Beratung zur Seite
  • Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet ein Pflegetelefon zur Hilfe und Orientierung an
  • Telefonische Beratung durch die Unabhängige Patientenberatung
  • Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erteilt Auskunft zur Kranken- und Pflegekasse
  • Gesetzliche Krankenkassen, beziehungsweise Pflegekassen sind zur kostenlosen Pflegeberatung verpflichtet
  • Pflegestützpunkte bieten Beratung rund um das Thema Pflege und Pflegekasse an
  • Sozialdienste von Krankenhäusern, Pflegediensten und Reha-Einrichtungen helfen beim Beantragen von Hilfsmitteln oder des Pflegegrades 
  • Beim Sozialamt können Sozialleistungen sowie Hilfe zur Pflege beantragt werden
  • Seniorenberatungen und Kommunale Beratungsstellen sind unter anderem zuständig für Fragen und Probleme im Alter

Wichtig: Der Pflegegrad sollte so früh wie möglich beantragt werden, die Leistungen können rückwirkend, vom Tag der Antragstellung an, gezahlt werden. 

Voraussetzung für Leistungsansprüche

Vollen Anspruch auf Pflegeleistungen haben Sie, wenn Sie in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre Beiträge in die Pflegekasse eingezahlt haben.

Welche Unterstützungen können Beamte der Polizei in Anspruch nehmen?

  • Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
  • Die Krankenkasse kann die Krankenpflege übernehmen, unabhängig vom Pflegegrad
  • Ist die Pflegebedürftigkeit auf einen Unfall zurückzuführen, kann die Unfallversicherung Kosten übernehmen
  • Bei der Pflegekasse können bis zu € 40 pro Monat für notwendige Hilfsmittel beantragt werden
  • Der Pflegepauschbetrag kann bei der Steuererklärung pflegender Angehöriger geltend gemacht werden
  • Eventuell können Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege entstanden sind (Umbaumaßnahmen, Pflegedienst) als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können mit bis zu jeweils € 4.000 von der Pflegekasse bezuschusst werden 
  • Wird ein Umzug notwendig ist ebenfalls ein Zuschuss möglich

Gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei

Die Leistungen von gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung sind sehr ähnlich. Unterschiede zeigen sich bei der Finanzierung und Beitragsermittlung. Anspruch auf Leistungen besteht sowohl bei gesetzlicher als auch privater Pflegepflichtversicherung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Pflegebedürftigkeit muss seit mindestens sechs Monaten bestehen
  • Benötigt wird Hilfe beispielsweise etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen Versorgung 
  • Pflegebedarf für mindestens 90 Minuten am Tag 
  • 45 Minuten davon für die Grundversorgung

Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis Pflegegrad 5. Je höher der Pflegegrad, umso höher sind auch die Leistungsansprüche.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei

Bei der gesetzlichen Pflegekasse kommen die jungen, erwerbstätigen Versicherten mit ihren Beiträgen für die Kosten der älteren Generationen auf - das sogenannte Umlageverfahren. Aufgrund der alternden und schrumpfenden Bevölkerung werden die steigenden Finanzierungslasten auf nachfolgende Generationen abgewälzt - ohne das für diese die Aussicht besteht, später ebenfalls die entsprechenden Leistungen zu erhalten. Der Beitragssatz für gesetzlich versicherten Arbeitnehmer liegt bei 3,05 Prozent des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Kosten. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent. 

Beamte der Polizei, die freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, werden direkt über diese pflegepflichtversichert und zahlen wie alle anderen Mitglieder nur den halben Beitragssatz. Die Restkosten werden in der Regel von der Beihilfe übernommen.

Die private Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei,

Wie auch in der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin greift in der privaten Pflegepflichtversicherung das Prinzip der Kapitaldeckung. Aus den Beiträgen werden Rücklagen gebildet, welche die Kostendeckung im Pflegefall absichern, so dass jede Generation seine Kosten selbst anspart. Der finanzielle Aufwand wird fair verteilt und nicht nachfolgenden Generationen aufgebürdet. Ein zukunftssicheres System, welches die Eigenverantwortung des Einzelnen stärkt, rational und transparent ist. 

Während in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Sachleistungen gewährt werden, gilt bei der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephan Heidemann in Berlin das Prinzip der Kostenerstattung. Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin sind einkommensunabhängig. Ausschlaggebend sind Alter und Lebenssituation des Versicherten bei Versicherungsabschluss. Beamte der Polizei zahlen einen ermäßigten (beihilfekonformen) Tarif zur Absicherung der Restkosten.

Für Beamte der Polizei sehr empfehlenswert - die Pflegezusatzversicherung

Trotz Pflegepflichtversicherung verbleiben immer noch hohe Pflegekosten, die dann von den unterhaltspflichtigen Kindern übernommen werden müssen. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin minimiert sich der Aufwand für die Angehörigen. 

Pflegetagegeldversicherung – im Pflegefall Zahlung eines vereinbarten Tagegeldes.
Pflegekostenversicherung – erstattet die von der gesetzlichen Pflichtversicherung nicht abgedeckten Pflegekosten.
Pflegerentenversicherung – zahlt bei Pflegebedürftigkeit eine frei verwendbare monatliche Rente.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG

Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin beraten Sie gern zu allen Fragen rund um die Pflege und Ihre optimale Absicherung.

Reichsstr. 92 a
14052 Berlin 
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0172/3238882

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