Verwaltungsbeamte: Typische Aufgaben
Verwaltungsbeamte gehen in der Regel einem sehr verantwortungsvollen Dienst nach. Da Sie sich in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis befinden, gelten Sie als Staatsdiener. Mit dem geltenden Recht müssen Sie stets im Einklang agieren. Dies gilt für Bundesgesetze, aber auch für einfache Satzungen des Kreistages, der Stadt oder des Gemeinderates. Vor allem die Umsetzung der Gesetze steht für Verwaltungsbeamte in der Regel an der Tagesordnung.
Verwaltungsbeamte: Voraussetzungen
Sollten Sie eine Karriere als Verwaltungsbeamter anstreben, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört zunächst einmal ein adäquater Bildungsabschluss. Wie dieser aussehen muss, hängt von der angestrebten Laufbahn ab. Verwaltungsbeamte im einfachen Dienst müssen lediglich einen Hauptschulabschluss vorweisen. Wer den mittleren Dienst anstrebt benötigt hingegen einen Realschulabschluss. Für den gehobenen Dienst wird die allgemeine Hochschulreife oder ein Fachabitur vorausgesetzt. Der höhere Dienst erfordert als höchstmögliche Laufbahn einen passenden Hochschulabschluss.
Der passende Schulabschluss genügt allerdings noch nicht. Darüber hinaus müssen Bewerber die beamtenrechtlichen Anforderungen erfüllen. Hierzu gehört zunächst einmal die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitglieds. Außerdem müssen Sie sich zum Grundgesetz und der freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Darüber hinaus ist ein Nachweis von Nöten, dass Sie frei von Vorstrafen und Schulden sind. Unter Umständen gilt für Verwaltungsbeamte auch eine Höchst- bzw. Mindestaltersgrenze.
Wer die Anforderungen erfüllt, kann sich bewerben und auf eine Einladung zum Auswahlverfahren hoffen. Sollten Sie im Rahmen des Auswahlverfahrens überzeugen, steht der Zulassung zum Vorbereitungsdienst bzw. dem Studium nichts mehr im Wege. Sie werden zum Beamten auf Widerruf ernannt und beginnen Ihr öffentlich rechtliches Dienstverhältnis als Verwaltungsbeamter.
Verwaltungsbeamte: Die Ausbildung
Wie die Ausbildung genau aussieht, hängt von der jeweiligen Laufbahn ab. Während der einfache und mittlere Dienst einen „Vorbereitungsdienst“ absolviert, müssen Verwaltungsbeamte des gehobenen und höheren Dienstes ein Studium oder Referendariat durchlaufen. Unabhängig von der gewählten Laufbahn, setzt die Ausbildung auf eine Kombination aus Theorie und Praxis. In eigens dafür vorgesehenen Bildungseinrichtungen der Verwaltung erhalten die Beamtenanwärter die wichtigsten theoretischen Kenntnisse zu ihrem späteren Dienst. Praktika in entsprechenden Behörden sorgen dafür, dass die Theorie auch in der Praxis angewendet werden kann.
Verwaltungsbeamte: Die möglichen Laufbahnen
Verwaltungsbeamte sind in einem breit gefächerten Aufgabengebiet tätig. So ist eine Tätigkeit in den verschiedensten Behörden denkbar. Es folgt eine Liste möglicher Laufbahnen, die ein Verwaltungsbeamter einschlagen kann:
- Verwaltungsbeamte im einfachen Dienst der allgemeinen inneren Verwaltung
- Verwaltungsbeamte im mittleren Dienst der allgemeinen inneren Verwaltung
- Verwaltungsbeamte im gehobenen Dienst in der allgemeinen inneren Verwaltung
- Verwaltungsbeamte im höheren Dienst in der allgemeinen inneren Verwaltung
- Verwaltungsbeamte im einfachen nichttechnischen Dienst
- Verwaltungsbeamte im mittleren nichttechnischen Dienst
- Verwaltungsbeamte im gehobenen nichttechnischen Dienst
- Verwaltungsbeamte im höheren nichttechnischen Dienst
- Verwaltungsbeamte im einfachen technischen Dienst
- Verwaltungsbeamte im mittleren technischen Dienst
- Verwaltungsbeamte im gehobenen technischen Dienst
- Verwaltungsbeamte im höheren technischen Dienst