Die Grundlage: Versorgung im aktiven Dienst
Sowohl Soldaten auf Zeit als auch Berufssoldaten haben während des aktiven Dienstes Ansprüche auf Leistungen vom Dienstherrn. An erster Stelle stehen hier die laufenden Bezüge, die entsprechend des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) gezahlt werden. Hinzu kommt die freie Heilfürsorge, durch die sowohl Soldaten auf Zeit als auch Berufssoldaten keine Krankenversicherung benötigen. Zudem gibt es verschiedene Zuschläge und Einmalzahlungen, etwa bei einem Einsatz im Ausland oder einer Wehrdienstbeschädigung.
Während die Ansprüche von Soldaten beider Gruppen im aktiven Dienst nahezu identisch sind, ändern sie sich mit dem Austritt aus der Bundeswehr. Bei Soldaten auf Zeit endet der Dienst mit Ablauf der vereinbarten Dienstzeit (meist 5 oder 12 Jahre). Berufssoldaten verlassen den aktiven Dienst, wenn sie in den Ruhestand versetzt werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin stellt Ihnen im Folgenden vor, wie es danach weitergeht.
Die Versorgung für ehemalige Soldaten auf Zeit
Sobald Sie als Soldat auf Zeit aus der Bundeswehr austreten, erhalten Sie sogenannte Übergangsgebührnisse. Deren Höhe ist immer gleich, sie betragen 75 Prozent Ihrer letzten Bezüge. Allerdings gibt es Unterschiede bei der Dauer der Leistungen – sie richtet sich vor allem nach Ihrer aktiven Dienstzeit. Sofern Sie 12 oder mehr Jahre im aktiven Dienst standen, erhalten Sie maximal für fünf Jahre Übergangsgebührnisse. Bei einer kürzeren Dienstzeit sind die Leistungen gestaffelt. Wer etwa sechs oder mehr Jahre bei der Bundeswehr war, erhält Übergangsgebührnisse für drei Jahre.
An die Stelle der freien Heilfürsorge rückt die sogenannte Beihilfe, durch die 70 Prozent aller Krankheitskosten übernommen werden. Die Dauer der Beihilfe richtet sich nach der Dauer der Übergangsgebührnisse. Die verbleibenden 30 Prozent sollten Sie mit einer privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin abdecken. Sie gehört damit zu den wichtigsten Krankenversicherungen nach der aktiven Zeit beim Bund.
Beide Leistungen sollen Sie dabei unterstützen, sich nach dem Dienst als Soldat auf Zeit wieder in das normale Berufsleben integrieren zu können. Hierfür bietet die Bundeswehr auch sogenannte Eingliederungsscheine an. Beantragen Sie einen solchen, haben Sie die Chance auf einen sicheren Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst. Ihr Vorteil: Sie nehmen die Berufserfahrungen aus der Bundeswehr mit und profitieren von Beginn an von höheren Bezügen.
Die Versorgung für Berufssoldaten im Ruhestand
Berufssoldaten erhalten ab ihrer Versetzung in den Ruhestand ebenfalls Beihilfe in Höhe von 70 Prozent. Sie ist allerdings nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt, sondern wird bis zum Tod gewährt. Die Beihilfe für pensionierte Berufssoldaten ist identisch mit dem Verfahren bei Beamten: Der Dienstherr übernimmt alle Krankheitskosten bis zu einer Höhe von 70 Prozent. Für die übrigen 30 Prozent benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung.
Zudem gehört eine sogenannte Anwartschaft für ehemalige Berufssoldaten zu den wichtigsten Versicherungen. Aufgrund der freien Heilfürsorge steigen Sie erst mit 60 Jahren in die private Krankenversicherung ein. Wenn Sie Vorerkrankungen haben oder die Versicherung Ihr Risiko als zu hoch einschätzt, kann sie die Aufnahme in den Tarif verweigern. Mit einer Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin sichern Sie sich bereits in jungen Jahren das Recht, später in die PKV aufgenommen zu werden.
Übergangsgebührnisse oder andere Leistungen, außer bei einer Wehrdienstbeschädigung oder einem Dienstunfall, erhalten pensionierte Berufssoldaten nicht. Allerdings haben Sie einen Anspruch auf ein Ruhegehalt, das im Regelfall etwa 70 Prozent Ihrer letzten Bruttobezüge bei der Bundeswehr beträgt. Etwaige Zulagen, zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt, werden nicht in diese Berechnung einbezogen. Es sind lediglich das Grundgehalt der Besoldungsgruppe und Ihre Stufe maßgeblich.