Polizeivollzugsbeamter

Mehr als 25.000 Mitarbeiter sind bei der Polizei des Landes Berlin tätig. Polizeivollzugsbeamte kommen im mittleren, gehobenen und höheren Dienst bei der Schutzpolizei sowie im gehobenen und höheren Dienst der Kriminalpolizei zum Einsatz. In den sechs Polizeidirektionen nehmen die Beamten der größten Sicherheitsbehörde Berlins ihre Aufgaben in den Bereichen Gefahrenabwehr, Kriminalitätsbekämpfung, Verkehrssicherheit und Prävention wahr. Nur Beamten der Polizei ist es gestattet, zur Durchsetzung ihrer Aufgaben auch körperliche Gewalt anzuwenden.

Sicherheit, der Schutz vor Straftaten im Alltag, vor kriminellen Übergriffen und Verbrechen, ist ein menschliches Grundbedürfnis – genau diese Aufgabe erfüllt die Polizei: Sie sorgt für Ordnung und Sicherheit, zusätzlich leisten sie Notfall- und Katastrophenhilfe, Vollzugshilfe für andere Behörden und ist Ansprechpartner und Berater für unterschiedliche Zielgruppen und Anlässe. Polizeibeamte sind zum Beispiel auf Straßen präsent oder übernehmen Personen- und Objektschutz. Der Bedarf an Personal bei der Berliner Polizei ist weiterhin hoch. Jährlich sollen jeweils 1200 Beamte neu eingestellt werden. Die Organisation des Polizeivollzugsdienstes und die Ausbildung wird von jedem Bundesland eigenständig geregelt. In Berlin kann eine Ausbildung im mittleren, gehobenen oder höheren Dienst gewählt werden. 

Die Einsatzbereiche von Polizeivollzugsbeamten sind vielfältig, zum Beispiel bei:

  • Schutzpolizei
  • Kriminalpolizei
  • Verkehrspolizei
  • Spezialeinheiten
  • Technische Einsatzeinheit
  • Personenschutz
  • Kampfmittelbeseitigung
  • Interpol/ Rechtshilfe
  • Staatsschutz

Um zur Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten zugelassen zu werden, müssen beamtenrechtliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt werden. 

Beamtenrechtliche Voraussetzungen für eine Ausbildung bei der Landespolizei:

  • Gewährleistung, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
  • Polizeivollzugsdiensttauglichkeit
  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre 
  • Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder Besitz einer EU-Staatsbürgerschaft
  • tadelloses Führungszeugnis
  • Führerschein
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Schulden)
  • keine sichtbaren Tätowierungen beim Tragen der Dienstkleidung
  • mindestens Schwimmabzeichen in Silber
  • Bestehen des Auswahlverfahrens

In der multikulturellen Weltmetropole stehen die Beamten der Polizei des Landes Berlin vor vielschichtigen Anforderungen. Polizeivollzugsbeamte sollten neben psychischer und physischer Belastbarkeit generell mitbringen:

  • hohe Aufmerksamkeit und Sorgfalt
  • Sprachkenntnisse
  • interkulturelle Kompetenzen
  • ausgeprägte Teamfähigkeit
  • Planungs- und Organisationstalent
  • Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sowie Rechtschreibsicherheit
  • Konfliktfähigkeit
  • Durchhaltevermögen, Leistungs- und Einsatzbereitschaft
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Flexibilität
  • Hohe Stressresistenz

Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst

Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im gehobenen Dienst

Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im höheren Dienst

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