Mein Einkommen ist doch sicher. Wozu brauche ich als Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Grundsätzlich ist diese Aussage richtig, denn Beamte können ihren Job nur bei schweren Dienstvergehen und Straftaten verlieren. Sind Sie allerdings dienstunfähig, wird Sie der Dienstherr aus dem Staatsdienst entlassen (Beamte auf Widerruf und Probe) oder in den Ruhestand versetzen (Beamte auf Lebenszeit). In beiden Fällen geht ein erheblicher Teil oder sogar das gesamte Einkommen verloren.
Reicht eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aus?
Nein, denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss zwingend die sogenannte DU-Klausel enthalten. Eine Dienstunfähigkeit ist nicht mit der Berufsunfähigkeit gleichzusetzen, da der Beurteilung andere Maßstäbe zugrunde liegen. Der Dienstherr kann eine Dienstunfähigkeit feststellen, ohne dass nach den Versicherungsbedingungen eine Berufsunfähigkeit gegeben ist. In diesem Fall erhalten Sie keine Leistungen. Die DU-Klausel sorgt hingegen dafür, dass eine vom Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit stets als Berufsunfähigkeit gilt und der Versicherer leisten muss.
Kann mich der Versicherer nicht einfach an einen anderen Beruf verweisen?
Nein, denn die DBV verzichtet in allen Tarifen der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer auf die abstrakte Verweisung. Versichert ist daher immer der konkrete Beruf, den Sie zuletzt ausgeübt haben!