Die Regresshöhe bei Soldaten: Sichern Sie sich ab!

Als Soldat unterliegen Sie zwar grundsätzlich den normalen Vorschriften über die Haftung im Bürgerlichen Gesetzbuch, nehmen aber dennoch eine Sonderstellung ein. Neben dem grundlegend speziellen Soldatenverhältnis unterliegen Sie keiner direkten Haftung, sondern können nur in Form von Regress über Ihren Dienstherrn (Amtshaftung) haftbar gemacht werden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin informieren Sie in diesem Artikel über die konkrete Regresshöhe von Soldaten und die dazugehörigen Details.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Regresshöhe bei Soldaten

Bei Soldaten ist Regress nicht automatisch Regress – zumindest nicht immer in voller Höhe. Vielmehr gibt es unterschiedliche Staffelungen, die im Soldatengesetz (SG) und den sogenannten Einziehungsrichtlinien vorgeschrieben sind. Grundsätzlich hängt die Regresshöhe bei Soldaten von Art und Umfang des Schadens ab. 

§ 24 SG besagt grundsätzlich: „Verletzt ein Soldat vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Soldaten gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner.“ 

Die Vorschrift regelt also im Grundsatz, dass Soldaten den von ihnen angerichteten Schaden in voller Höhe zu ersetzen haben. Die Einziehungsrichtlinien regeln jetzt die konkrete Regresshöhe – die Forderung, die der Dienstherr von Ihnen „einziehen“ kann. 

Ziffer zwei sagt dabei folgendes aus: „In den Fällen, in denen der Schaden durch eine vorsätzliche Straftat verursacht oder in sonstiger Weise vorsätzlich herbeigeführt wurde, ist grundsätzlich der gesamte Schuldbetrag einzuziehen“. Dasselbe gilt im Übrigen auch, wenn Soldaten eine Dienst- oder Arbeitspflichtverletzung begehen und dadurch einen Vermögensvorteil erlangen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie wissentlich zu hohe Bezüge erhalten haben. 

In Ziffer drei ist die begrenzte Inanspruchnahme geregelt. Dadurch haften Sie in allen Fällen, die nicht bereits unter Ziffer zwei fallen, mit drei oder sechs Monatsgehältern (in der Vorschrift als „Messbeträge“ bezeichnet).  Diese Vorschrift gilt im Übrigen auch für Dienstanfänger, Anwärter und Soldaten in der Ausbildung sowie für freiwillig Wehrdienstleistende.

Sichern Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung ab!

Wie Sie sehen, hängt die Regresshöhe bei Soldaten von verschiedenen Faktoren – insbesondere der Schwere der Schuld und dem Tatmotiv – ab. Allerdings haften Sie in vielen Fällen mit Ihrem gesamten Vermögen oder bis zu sechs Monatsgehältern. Diese Haftung können Sie zwar nicht umgehen, Sie haben aber die Möglichkeit, sich mit den Haftpflichtversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin vor der finanziellen Belastung zu schützen. In Frage kommen dabei grundsätzlich die dienstliche sowie eine private Haftpflichtversicherung. Wir bringen Ihnen im Folgenden die Unterschiede näher.

Die dienstliche Haftpflichtversicherung (Diensthaftpflicht)

Eine dienstliche Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich für alle Soldaten, Beamte und Dienstanfänger zu empfehlen. Sie ist das Pendant zur Berufshaftpflicht und schützt Sie als Soldat grundsätzlich vor den finanziellen Folgen eines dienstlich verursachten Schadens. Zwar nimmt sie keinen direkten Einfluss auf die Regresshöhe von Soldaten, sorgt aber dafür, dass Sie von der Regressforderung oder Amtshaftung zumindest auf der finanziellen Seite nichts mitbekommen. 

Möglicherweise stellen Sie sich jetzt die Frage, wann Sie einen im Zusammenhang mit Ihrem Dienst stehenden Schaden verursachen. Das ist grundsätzlich immer der Fall, wenn Sie eine dienstliche oder eine mit dem Dienst zusammenhängende Handlung vornehmen. Die im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten würden zum Beispiel unter dienstliche Tätigkeiten fallen:

  • Übungen und Einsätze
  • Dienstliche Fahrten mit dem eigenen oder einem dienstlichen Pkw
  • Auf- und Abschließen der Dienststelle oder Kaserne
  • Fahrten von der Wohnung zum Dienst und zurück

Auch Vorbereitungshandlungen oder für die Ausübung des Dienstes notwendige Tätigkeiten sind also grundsätzlich dienstlich. Passiert Ihnen hierbei ein Fehler, durch den ein Dritter zu Schaden kommt, haften Sie ihm gegenüber nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, den oben genannten Vorschriften und dem BBG.

Gegen derartige Forderungen, etwa auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld, schützen Sie sich mit der Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin. Die Versicherung übernimmt grundsätzlich – unabhängig von der tatsächlichen Regresshöhe bei Soldaten – den entstandenen Schaden, sofern kein Vorsatz vorliegt. Hierzu ein kurzes Beispiel aus der Praxis:

1. Sie verlieren den dienstlichen Schlüssel. Dadurch muss Ihr Dienstherr die Schließanlage austauschen lassen und möchte sich die Kosten von Ihnen zurückholen. 
2. Sie reichen den geltend gemachten Anspruch bei Ihrer dienstlichen Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin ein.
3. Wir prüfen, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Falls ja, übernehmen wir den kompletten Schaden. Falls nein, wehren wir die Forderung (notfalls auch vor Gericht) ab und übernehmen dabei alle anfallenden Kosten, etwa für Anwälte und Behörden.

Haben Sie weitere Fragen zum komplexen Thema Regresshöhe bei Soldaten oder der von uns empfohlenen Diensthaftpflichtversicherung? Gern informieren unsere Berater Sie im persönlichen Gespräch näher über diesen Fachbereich. Vereinbaren Sie daher am besten noch heute einen ersten Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin

Die private Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht)

Die private Haftpflichtversicherung gehört nicht nur bei Soldaten, sondern grundsätzlich bei allen Berufsgruppen zu den unverzichtbaren Versicherungen. Die Privathaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin deckt dabei alle Schäden ab, die Sie einem Dritten in Ihrem privaten Umfeld oder generell dem außerdienstlichen Bereich zufügen. Übernommen wird ein Schaden grundsätzlich bis zur vereinbarten Versicherungssumme (in der Regel 100 Millionen Euro). 

Die Regresshöhe von Soldaten steht mit der privaten Haftpflicht nicht in Zusammenhang, kann aber beispielsweise über eine von Ihnen begangene Straftat im privaten Umfeld ebenfalls betroffen sein. Daher im Folgenden einige Beispiele aus der Praxis, in welchen Fällen die private Haftpflichtversicherung leisten würde:

  • Sie verschütten bei einer Feier eine Tasse Kaffee auf das Notebook eines Freundes, das hierdurch vollständig zerstört wird. 
  • Sie verletzen mit dem Fahrrad eine Person. Sie macht Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend.
  • Ihr kostenfrei mitversicherter Sohn beschädigt die Fensterscheibe des Nachbarn.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG

Mit den Haftpflicht- und den zahlreichen weiteren Versicherungen für Soldaten sind Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin in besten Händen. Darüber hinaus sind wir Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner bei allen Fragen zum Beruf, der Ausbildung und dem generell benötigten Schutz.

Auch im Hinblick auf die Regresshöhe von Soldaten sind wir auf dem neuesten Stand. Vereinbaren Sie am besten noch heute eine erste Beratung bei uns oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns schon auf Sie!

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