Die dienstliche Haftpflichtversicherung (Diensthaftpflicht)
Eine dienstliche Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich für alle Soldaten, Beamte und Dienstanfänger zu empfehlen. Sie ist das Pendant zur Berufshaftpflicht und schützt Sie als Soldat grundsätzlich vor den finanziellen Folgen eines dienstlich verursachten Schadens. Zwar nimmt sie keinen direkten Einfluss auf die Regresshöhe von Soldaten, sorgt aber dafür, dass Sie von der Regressforderung oder Amtshaftung zumindest auf der finanziellen Seite nichts mitbekommen.
Möglicherweise stellen Sie sich jetzt die Frage, wann Sie einen im Zusammenhang mit Ihrem Dienst stehenden Schaden verursachen. Das ist grundsätzlich immer der Fall, wenn Sie eine dienstliche oder eine mit dem Dienst zusammenhängende Handlung vornehmen. Die im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten würden zum Beispiel unter dienstliche Tätigkeiten fallen:
- Übungen und Einsätze
- Dienstliche Fahrten mit dem eigenen oder einem dienstlichen Pkw
- Auf- und Abschließen der Dienststelle oder Kaserne
- Fahrten von der Wohnung zum Dienst und zurück
Auch Vorbereitungshandlungen oder für die Ausübung des Dienstes notwendige Tätigkeiten sind also grundsätzlich dienstlich. Passiert Ihnen hierbei ein Fehler, durch den ein Dritter zu Schaden kommt, haften Sie ihm gegenüber nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, den oben genannten Vorschriften und dem BBG.
Gegen derartige Forderungen, etwa auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld, schützen Sie sich mit der Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin. Die Versicherung übernimmt grundsätzlich – unabhängig von der tatsächlichen Regresshöhe bei Soldaten – den entstandenen Schaden, sofern kein Vorsatz vorliegt. Hierzu ein kurzes Beispiel aus der Praxis:
1. Sie verlieren den dienstlichen Schlüssel. Dadurch muss Ihr Dienstherr die Schließanlage austauschen lassen und möchte sich die Kosten von Ihnen zurückholen.
2. Sie reichen den geltend gemachten Anspruch bei Ihrer dienstlichen Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin ein.
3. Wir prüfen, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Falls ja, übernehmen wir den kompletten Schaden. Falls nein, wehren wir die Forderung (notfalls auch vor Gericht) ab und übernehmen dabei alle anfallenden Kosten, etwa für Anwälte und Behörden.
Haben Sie weitere Fragen zum komplexen Thema Regresshöhe bei Soldaten oder der von uns empfohlenen Diensthaftpflichtversicherung? Gern informieren unsere Berater Sie im persönlichen Gespräch näher über diesen Fachbereich. Vereinbaren Sie daher am besten noch heute einen ersten Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin.
Die private Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht)
Die private Haftpflichtversicherung gehört nicht nur bei Soldaten, sondern grundsätzlich bei allen Berufsgruppen zu den unverzichtbaren Versicherungen. Die Privathaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin deckt dabei alle Schäden ab, die Sie einem Dritten in Ihrem privaten Umfeld oder generell dem außerdienstlichen Bereich zufügen. Übernommen wird ein Schaden grundsätzlich bis zur vereinbarten Versicherungssumme (in der Regel 100 Millionen Euro).
Die Regresshöhe von Soldaten steht mit der privaten Haftpflicht nicht in Zusammenhang, kann aber beispielsweise über eine von Ihnen begangene Straftat im privaten Umfeld ebenfalls betroffen sein. Daher im Folgenden einige Beispiele aus der Praxis, in welchen Fällen die private Haftpflichtversicherung leisten würde:
- Sie verschütten bei einer Feier eine Tasse Kaffee auf das Notebook eines Freundes, das hierdurch vollständig zerstört wird.
- Sie verletzen mit dem Fahrrad eine Person. Sie macht Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend.
- Ihr kostenfrei mitversicherter Sohn beschädigt die Fensterscheibe des Nachbarn.