Die Regresshöhe bei Soldaten: Sichern Sie sich ab!

Als Soldat unterliegen Sie zwar grundsätzlich den normalen Vorschriften über die Haftung im Bürgerlichen Gesetzbuch, nehmen aber dennoch eine Sonderstellung ein. Neben dem grundlegend speziellen Soldatenverhältnis unterliegen Sie keiner direkten Haftung, sondern können nur in Form von Regress über Ihren Dienstherrn (Amtshaftung) haftbar gemacht werden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin informieren Sie in diesem Artikel über die konkrete Regresshöhe von Soldaten und die dazugehörigen Details.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Regresshöhe bei Soldaten

Bei Soldaten ist Regress nicht automatisch Regress – zumindest nicht immer in voller Höhe. Vielmehr gibt es unterschiedliche Staffelungen, die im Soldatengesetz (SG) und den sogenannten Einziehungsrichtlinien vorgeschrieben sind. Grundsätzlich hängt die Regresshöhe bei Soldaten von Art und Umfang des Schadens ab. 

§ 24 SG besagt grundsätzlich: „Verletzt ein Soldat vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Soldaten gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner.“ 

Die Vorschrift regelt also im Grundsatz, dass Soldaten den von ihnen angerichteten Schaden in voller Höhe zu ersetzen haben. Die Einziehungsrichtlinien regeln jetzt die konkrete Regresshöhe – die Forderung, die der Dienstherr von Ihnen „einziehen“ kann. 

Ziffer zwei sagt dabei folgendes aus: „In den Fällen, in denen der Schaden durch eine vorsätzliche Straftat verursacht oder in sonstiger Weise vorsätzlich herbeigeführt wurde, ist grundsätzlich der gesamte Schuldbetrag einzuziehen“. Dasselbe gilt im Übrigen auch, wenn Soldaten eine Dienst- oder Arbeitspflichtverletzung begehen und dadurch einen Vermögensvorteil erlangen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie wissentlich zu hohe Bezüge erhalten haben. 

In Ziffer drei ist die begrenzte Inanspruchnahme geregelt. Dadurch haften Sie in allen Fällen, die nicht bereits unter Ziffer zwei fallen, mit drei oder sechs Monatsgehältern (in der Vorschrift als „Messbeträge“ bezeichnet).  Diese Vorschrift gilt im Übrigen auch für Dienstanfänger, Anwärter und Soldaten in der Ausbildung sowie für freiwillig Wehrdienstleistende.

Sichern Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung ab!

Wie Sie sehen, hängt die Regresshöhe bei Soldaten von verschiedenen Faktoren – insbesondere der Schwere der Schuld und dem Tatmotiv – ab. Allerdings haften Sie in vielen Fällen mit Ihrem gesamten Vermögen oder bis zu sechs Monatsgehältern. Diese Haftung können Sie zwar nicht umgehen, Sie haben aber die Möglichkeit, sich mit den Haftpflichtversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin vor der finanziellen Belastung zu schützen. In Frage kommen dabei grundsätzlich die dienstliche sowie eine private Haftpflichtversicherung. Wir bringen Ihnen im Folgenden die Unterschiede näher.

Die dienstliche Haftpflichtversicherung (Diensthaftpflicht)

Die private Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht)

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DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG

Mit den Haftpflicht- und den zahlreichen weiteren Versicherungen für Soldaten sind Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin in besten Händen. Darüber hinaus sind wir Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner bei allen Fragen zum Beruf, der Ausbildung und dem generell benötigten Schutz.

Auch im Hinblick auf die Regresshöhe von Soldaten sind wir auf dem neuesten Stand. Vereinbaren Sie am besten noch heute eine erste Beratung bei uns oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns schon auf Sie!

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