Was passiert bei einer Dienstunfähigkeit?
Bei der Bundeswehr gibt es zwei große Berufsgruppen – Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Tritt eine Dienstunfähigkeit ein, haben beide Gruppen unterschiedliche Ansprüche sowohl gegen den Dienstherrn. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin erklären Unterschiede und die Bedeutung des Rahmenvertrages für Soldaten.
Was ist eigentlich eine Dienstunfähigkeit?
Eine Dienstunfähigkeit liegt – anders als eine Berufsunfähigkeit – immer dann vor, wenn der Soldat auf Zeit oder der Berufssoldat nicht mehr für eine Verwendung im Staatsdienst geeignet ist. Geregelt ist die Dienstunfähigkeit unter anderem im § 44 Bundesbeamtengesetz (BBG), der Folgendes besagt:
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“